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Aktuelles | 29.06.2026

"NRW.BANK.Invest Zukunft" bekommt Update

Für das Programm zur Umsetzung der Transformation in Unternehmen gelten ab dem 09. Juli neue Förderkonditionen.

Das Darlehensprogramm NRW.BANK.Invest Zukunft unterstützt Unternehmen in Nordrhein-Westfalen bei Investitionen in Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Innovation. Nachdem die Förderkonditionen bereits Anfang des Jahres angepasst wurden, gelten ab dem 9. Juli 2026 erneut neue Rahmenbedingungen. Ziel ist eine stärkere Ausrichtung auf besonders zukunftsrelevante Investitionen.

Unternehmen mit geplanten Investitionsvorhaben sollten die neuen Förderbedingungen daher frühzeitig prüfen. Wer noch von den bisherigen Konditionen profitieren möchte, muss seinen vollständigen Antrag spätestens bis zum 8. Juli 2026 um 12 Uhr bei der NRW.BANK eingereicht haben. Eine bloße Erfassung im Kundenportal reicht dafür nicht aus – der Antrag muss inklusive Vorhaben-ID vollständig übermittelt sein.

Was wird gefördert?
Die grundsätzliche Ausrichtung des Programms bleibt bestehen. Über das Programm NRW.BANK.Invest Zukunft erhalten Unternehmen finanzielle Unterstützung für ein breites Spektrum von Investitionen, zum Beispiel in:

  • Digitalisierung der Geschäftsprozesse
  • Elektromobilität und umweltfreundliche Technologien
  • Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Produktionsverfahren
  • Umstellung auf Erneuerbare Energien oder
  • Einsatz von KI

 Die NRW.BANK schärft jedoch einzelne Fördertatbestände:

  • Digitalisierung: Künftig stehen insbesondere fortschrittliche Digitalisierungsmaßnahmen im Fokus. Dazu zählen beispielsweise Anwendungen der Künstlichen Intelligenz, des maschinellen Lernens, datenbasierte intelligente Systeme oder moderne Cyberabwehr.
  • Ressourceneffizienz: Investitionen müssen künftig einen Ressourceneffizienzgewinn von mindestens 20 Prozent erreichen.
  • Innovation: Förderfähig sind Investitionen innovativer Unternehmen. Als innovativ gelten Unternehmen insbesondere dann, wenn sie in mindestens einem der drei vorangegangenen Geschäftsjahre Forschungs- und Entwicklungsausgaben in Höhe von mindestens zehn Prozent der Betriebskosten oder fünf Prozent des Nettoumsatzes nachweisen können. Gefördert werden Investitionen ins Anlagevermögen, die in direktem Zusammenhang mit diesen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten stehen.

Wer kann profitieren?
Alle Unternehmen in Nordrhein-Westfalen können die zinsvergünstigten Darlehen nutzen – unabhängig von ihrer Größe. 

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden die Zinsvergünstigungen ab dem 9. Juli reduziert. Die Tilgungsnachlässe von fünf, zehn oder 20 Prozent bleiben hingegen unverändert. Großunternehmen erhalten weiterhin zinsvergünstigte Darlehen, jedoch ohne Tilgungsnachlass.

Die maximale Darlehenssumme beträgt bis zu zehn Millionen Euro.


Wie kann das Programm beantragt werden?
Alle Darlehen können über die jeweilige Hausbank beantragt werden. Weitere Informationen zum neuen Förderprogramm finden Sie unter: www.nrwbank.de/investzukunft (Öffnet in einem neuen Tab).

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Bruno from Pixabay

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