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Aktuelles | 19.05.2023

Förderung für E-Nutzfahrzeuge

Das Land NRW fördert 2023 den Umstieg auf Elektromobilität mit rund 90 Millionen Euro. Förderschwerpunkt des Programms progres.nrw/ Emissionsarme Mobilität ist in diesem Jahr der Bereich Nutzfahrzeuge.

Neben der Fortführung der Förderung von Ladeinfrastruktur für Beschäftigte und Mietende (Pauschalförderung von maximal 1.000 Euro je Ladepunkt) wird nun auch die Errichtung von Schnellladeinfrastruktur für gewerbliche Fahrzeuge unterstützt. Unternehmen und Gewerbetreibende erhalten für Ladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 50 Kilowatt eine Förderung von bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 15.000 Euro je Ladepunkt. Ein eventuell erforderlicher Stromanschluss an das Mittelspannungsnetz wird ebenfalls mit 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 100.000 Euro unterstützt. 

Neben der Förderung für Nutzfahrzeuge unterstützt das Land erstmals auch den Ausbau des Ladenetzes an Carsharing-Stationen. Unternehmen erhalten bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bis maximal 1.500 Euro je Ladepunkt. Netzanschlusskosten bis 15.000 Euro sind ebenfalls förderfähig.

Kommunen erhalten zudem Unterstützung bei der Anschaffung von Elektro-Nutzfahrzeugen. Die bisherige Fahrzeugförderung für Kommunen wird um Nutzfahrzeuge der Fahrzeugklassen N2 und N3 erweitert, die in nicht wirtschaftlichen Bereichen der Kommunen eingesetzt werden. Die Förderhöhe beträgt 80 Prozent der Investitionsmehrkosten für die Beschaffung von batterieelektrischen oder brennstoffzellenbasierten Fahrzeugen. Die Förderung beträgt maximal 400.000 Euro je Fahrzeug. 

Zur Entlastung des öffentlichen Ladenetzes sind zudem Ladestationen für Beschäftigte und Mietende weiterhin förderfähig. Als Alternative zum Auto erhalten Gewerbetreibende und Handwerker Zuschüsse für Lastenfahrräder.

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  • Pixabay

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