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Aktuelles | 08.08.2022

Erhöhte Förderung für öffentlichen Wohnungsbau aus 2021

NRW hebt das Förderdarlehen für preisgebundenen Wohnungsbau aus 2021 nachträglich an, um Baustopps zu vermeiden.

Die Landesregierung kündigt an, das Förderdarlehen für den preisgebundenen Wohnungsbau aus dem Jahr 2021 nachträglich um bis zu 20% anzuheben. Der öffentlich geförderte Wohnungsbau leidet unter aktuellen Problemen wie erschwerte Materialbeschaffung, Handwerkermangel und steigenden Preise und Zinsen. Mit der Anhebung des Förderdarlehens sollen Baukostensteigerungen abgefangen und drohende Baustopps vermieden werden. 

Konkret können Investoren ein Ergänzungsdarlehen in Höhe von bis zu 20 Prozent beantragen. Damit kann das ursprüngliche Gesamtdarlehen für Neubauprojekte aufgestockt werden. Der Tilgungsnachlass wird daran angepasst. 

Voraussetzung dafür ist, dass im Jahr 2021 bereits eine Förderzusage aus der öffentlichen Wohnraumförderung erteilt wurde. Das Vorhaben darf noch nicht abgeschlossen, sprich noch nicht bezugsfertig, sein.

Bei geförderten Modernisierungsmaßnahmen wird der Höchstbetrag der Darlehen auf das Niveau des Förderjahres 2022 angehoben. Er beträgt somit für Förderzusagen aus dem Jahr 2021 maximal 150.000 Euro pro Wohneinheit.

Anträge können ab sofort bei der zuständigen Bewilligungsbehörde eingereicht werden.

Für die Schaffung von 7.319 preisgebundenen Wohneinheiten in NRW wurden 2021 insgesamt rund 957,1 Millionen Euro aus der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen bewilligt. 

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Ralph auf Pixabay

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