Die Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 hat in vielen Regionen schwere Schäden angerichtet. Um Betroffene finanziell zu unterstützen hatte die Landesregierung NRW ein Hilfsprogramm aufgestellt. Dazu gehörten auch verschiedene Maßnahmen zur steuerlichen Entlastung von Unternehmen und Privatpersonen. Diese werden nun bis zum 31. März 2022 verlängert.
Darin sind u.a. enthalten:
- Stundungen von Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz-, Erbschaft-/Schenkung- und Grunderwerbsteuer für bis zum 31. März 2022 fällige Forderungen längstens bis zum 30. Juni 2022 ohne Ratenzahlungen.
- Keine Vollstreckungsmaßnahmen bis zum 30. Juni 2022, bei Antragstellung bis zum 31. März 2022 für die bis dahin fälligen Steuern.
- Verzicht auf Erhebung von Stundungszinsen bzw. Erlassung von Säumniszuschläge.
- Anträge auf die Anpassung der Vorauszahlungen können ebenfalls bis zum 31. März 2022 im vereinfachten Verfahren gestellt werden.
Weitere Infos und Formulare finden Sie auf der Seite der Finanzverwaltung NRW (Öffnet in einem neuen Tab).