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Aktuelles | 03.01.2024

Start-up Transfer.NRW fördert Team der Bergischen Uni

Mit dem Programm „Start-up Transfer.NRW“ fördert die Landesregierung Unternehmensgründungen aus Hochschulen dabei, innovative Produkte und Dienstleistungen umzusetzen.

In der zweiten Wettbewerbsrunde hat der Begutachtungsausschuss elf von 19 eingereichten Gründungsvorhaben zur Förderung empfohlen. Darunter ein Gründungsteam der Bergischen Universität Wuppertal, das mit „Step into Motion“ ist eine gesundheitspsychologische E-Health-Plattform entwickelt. Diese bietet Krebspatienten per Online-Kursen individualisierte und verhaltenspsychologisch fundierte gesundheitsfördernde Maßnahmen an. Durch die Möglichkeit, in Kontakt mit anderen Betroffenen und psychologischen Fachexpertinnen und -experten treten zu können, sollen die Personen im weiteren Heilungsprozess unterstützt werden.


Über das Förderprogramm
Das Förderprogramm „Start-up Transfer.NRW“ richtet sich an Gründer*innen und Gründungsteams in Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen. Sie können für einen Zeitraum von maximal 24 Monaten jeweils bis zu 270.000 Euro erhalten.

Start-up Transfer.NRW fördert:

  • Gründerinnen und Gründer aus nordrhein-westfälischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen,
  • die am Markt orientierte Weiterentwicklung von Forschungsergebnissen und Know-how zu Produkten, Dienstleistungen und Verfahren (Validierung, Proof of Concept, Prototyping),
  • die Vorbereitung einer Unternehmensgründung durch die Weiterentwicklung eines Geschäftsplanes für die Gründungs- und frühe Wachstumsphase,
  • die projektbegleitende Beratung durch einen branchenerfahrenen Coach.

Für das Programm stellen das Land Nordrhein-Westfalen und die Europäische Union bis zum Jahr 2027 insgesamt 40 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung. Für die nun empfohlenen Vorhaben stehen rund 2,9 Millionen Euro bereit. Anträge für die nächste Runde des Förderprogramms können bis zum 31. Januar 2024 bei der Innovationsförderagentur NRW eingereicht werden.

Die jeweilige Hochschule oder Forschungseinrichtung stellt den Antrag bei der Innovationsförderagentur NRW. Die Unternehmensgründung soll im Laufe des Projektes erfolgen; die Gründung selbst wird nicht gefördert.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Wirtschaftsförderung Wuppertal

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