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Antidiskriminierungsstelle

Internationaler Tag des Gedenkens an den Genozid an den Sinti und Roma

Der 2. August ist der Internationaler Tag des Gedenkens an den Genozid an den Sinti und Roma.

Rund eine halbe Million Sinti*zze und Rom*nja verlieren im nationalsozialistisch besetzten Europa in den Jahren der NS-Herrschaft das Recht auf ihr Leben. Jede und jeder Einzelne von ihnen ein Mensch, ermordet von Menschen, die eine menschenverachtenden Ideologie angenommen hatten, die Ideologie des nationalsozialistischen Rassismus. 

Sinti*zze und Rom*nja wurden in Vernichtungslagern wie Auschwitz zur Zwangsarbeit genötigt, fielen der alltäglichen Gewalt, Ausbeutung, Hunger, Krankheit, schließlich auch der Ermordung in den Konzentrationslagern zum Opfer. Sie bezeichnen diesen Genozid als „Porajmos“, was „Verschlingung“ oder „Zerstörung“ auf Romani bedeutet.

Der Genozid wurde jahrzehntelang nach dem Ende der NS-Herrschaft verleugnet und aus dem historischen Gedächtnis und den öffentlichen Debatten verdrängt. Es fand keine Aufarbeitung oder Erinnerungsarbeit in der neu gegründeten Bundesrepublik Deutschland statt. Die Täter*innen konnten stattdessen in Behörden, Politik oder Wirtschaft ungehindert Karriere machen. Weder gab es eine moralische und rechtliche Anerkennung, noch wurden den wenigen Überlebenden materielle Entschädigung zugebilligt. Mahn- und Gedenkstätten fehlten ebenso wie öffentliche Orte der Auseinandersetzung mit den Verbrechen. Diese Verleugnung ist eine tiefe und unvergessene Wunde im kollektiven Gedächtnis der Betroffenen. 

Erst 1982 offizielle Anerkennung des „Porajmos“ in der Bundesrepublik Deutschland 

Es ist die Bürgerrechtsbewegung der deutschen Sinti*zze und Rom*nja sowie deren Zentralrat, die 1982 die offizielle Anerkennung des Völkermordverbrechens durch den damaligen Bundeskanzler Helmut Schmidt erzielen.

1997 wird das Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma gegründet, eine Facheinrichtung des Zentralrates, die in einer ständigen Ausstellung die Dimension des Völkermords für eine breite Öffentlichkeit sichtbar macht.

Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti*zze und Rom*nja Europas

Am 24. Oktober 2012 wurde durch die Bundesregierung das Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Europas in Berlin eingeweiht. Dreißig Jahre nach der Anerkennung des Völkermordes wurden die im Porajmos ermordeten 500.000 Sinti*zze und Rom*nja offiziell gewürdigt. 

Der Bau des Denkmals ist ein wichtiger Erfolg der Bürgerrechtsbewegung der deutschen Sinti und Roma und der Arbeit des Zentralrates, der sich über 20 Jahre für die Errichtung eines zentralen Holocaust-Mahnmals in Berlin eingesetzt hat.

Europäischen Holocaust-Gedenktag für Sinti und Roma

In der Nacht des 2. August 1944 werden 4.300 Sinti*zze und Rom*nja des Deutschen NS-Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau, trotz erbittertem Widerstand, von der SS ermordet. Das Europäische Parlament erklärt 2015 den 2. August zum internationalen Holocaust-Gedenktag für die 500.000 ermordeten Sinti*zze und Rom*nja. 

Rassismus gegen Sinti*zze und Rom*nja 

Das Gedenken ist in doppelter Hinsicht von großer Bedeutung, denn Geschichte ist etwas, das nicht einfach hinter uns liegt, sondern im Hinblick auf gesellschaftliche Veränderung auch vor uns. Rassismus ist nicht etwas, das vorbei ist. Dies erfahren Sinti*zze und Rom*nja bis heute. 

So etwa in der Alltagssprache. Sinti*zze und Rom*nja wurden in der Zeit des Nationalsozialismus als „Zigeuner“ (im Folgenden als „Z*“ abgekürzt) bezeichnet, verfolgt und systematisch ermordet. Roma bedeutet in der Sprache Romanes „Menschen“. „Z*“ jedoch ist eine von Vorurteilen überlagerte Fremdbezeichnung, die von den meisten Angehörigen der Minderheiten als diskriminierend abgelehnt wird, weshalb wir diese Bezeichnungspraxis nicht fortsetzen wollen, sondern die Begriffe Sinti*zze und Rom*nja nutzen. 

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