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Bezirksvertretungen Wuppertal

Zuständigkeiten und Rechte

Den Bezirksvertretungen stehen aufgrund gesetzlicher Vorgaben und spezieller Regelungen in der Hauptsatzung der Stadt Wuppertal besondere Rechte zu, die Angelegenheiten des jeweiligen Stadtbezirks betreffen oder nicht wesentlich über ihn hinausgehen.

Allgemeine Bestimmungen

Einrichtungen im Stadtbezirk

Straßenraum und Verkehr

Ortsbild, Planung und Bauen

Allgemeine Zuständigkeiten

Anhörungs-, Unterrichtungs- und Initiativrecht

Erläuterungen und Hinweise

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