Seminarnummer
R 107-22.01 W
Titel
Neu in der Ordnungsbehörde? Systematische Einführung in das Ordnungsrecht mit Bezügen zum Allgemeinen Verwaltungsrecht
Zielgruppe
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von kommunalen Ordnungsbehörden
Inhalt
In diesem Seminar werden die grundlegenden Fragen geklärt, mit denen sich jeder neue Mitarbeiter / jede neue Mitarbeiterin einer Ordnungsbehörde konfrontiert sieht. Was ist ein Verwaltungsakt? Was ist eine Gefahr? Was bedeutet Ermessen? Was sind die Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit? Muss ein Spezialgesetz angewendet werden?
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen die Grundbegriffe des Verwaltungsrechts und erhalten vertiefte Einblicke in das Gefahrenabwehrrecht unter Einbeziehung spezialgesetzlicher Vorschriften.
Schwerpunkte:
- Grundlagen der Rechtsanwendung
- Funktion von Grundrechten
- Grundlagen zum Begriff des Verwaltungsaktes
- Spezialgesetz oder Generalklausel?
- Sofortvollzug nach § 55 Abs. 2 VwVG NRW
- Standardmaßnahmen, § 24 PolG NRW i.V.m. PolG NRW
- Generalklausel § 14 Abs. 1 OBG (Gefahrenbegriffe, öffentliche Sicherheit, öffentliche Ordnung)
- Ermessen und Verhältnismäßigkeit
- Störer nach dem OBG NRW sowie deren Auswahl
- Zwangsmittel
- Die Ordnungsverfügung
- Anordnung der sofortigen Vollziehung
- Grundlagen PsychKG NRW
- Grundlagen LHundG NRW
- Grundlagen des Ordnungswidrigkeitenrechts
Sollte das Seminar aufgrund der pandemischen Lage nicht in Präsenz durchgeführt werden können, wird es online durchgeführt.
Leitung
Daniel Pfordt
Termin
23. + 24.03.2022 08.30-15.30 Uhr, Meldeschluss: 23.02.2022
Teilnehmergebühr
166.- € pro Person