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Bergisches Studieninstitut

Arbeitsrecht für Führungskräfte inhouse

Seminarnummer

K 503

Titel

Arbeitsrecht für Führungskräfte

Zielgruppe

Führungskräfte aus verschiedenen Verwaltungsbereichen, Eigen- und Regiebetrieben; interessierte Führungsnachwuchskräfte, die sich auf diese Aufgabe vorbereiten wollen; Verwaltungsmitarbeiter/innen, die Führungskräfte in der Personalführung beraten / unterstützen

Inhalt

Die Aufgabe der Führung und Führungsunterstützung unterliegt einem Wandel durch sich ändernde Rahmenbedingungen. Diese Situation und Entwicklung bedingt grundlegende Kenntnisse über bestimmte arbeitsrechtliche Instrumentarien.

Dieses Seminar hat die Zielsetzung, über Themenstellungen des Arbeitsrechts aus dem speziellen Blickwinkel der Zielgruppe „Führungskraft, Führungsunterstützung" zu informieren und dadurch einen Beitrag für eine erhöhte eigene Handlungssicherheit zu leisten:

  • Das Direktionsrecht / Weisungsrecht als das Führungsmittel schlechthin
  • Rechte / Pflichten der Vertragspartner
  • aus dem Blickwinkel der Budgetverantwortung: „Ohne Arbeit kein Lohn?"
  • das Personalvertretungsrecht und seine Auswirkung auf Entscheidungen: Grundlagen, Beteiligungsformen und -verfahren, dabei auch: Schwächung der Mitbestimmung und Stärkung der Mitwirkung
  • Aufklären von arbeitsrechtlichen Missständen
  • arbeitsrechtliche SanktionenÜberblick über Aspekte der Leistungsorientierung im TVöD: Grundzüge der LOB gem. § 18 TVöD, Führung auf Zeit / Probe, Sonstige Leistungsanreize
  • Grundzüge der krankheitsbedingten Kündigung
  • Bedeutung der Probezeit
  • Haftung bei Schadensfällen

Leitung

S

Termin

Dieses Seminar wird zur Zeit 2-tägig als Auftrags-/Inhouse-Veranstaltung angeboten.

Teilnehmergebühr

auf Anfrage

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