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Bergisches Studieninstitut

KAV NW Praxisseminar - Schwerbehindertenrecht für Arbeitgeber / SGB IX 15.05.23

Seminarnummer

K 108-23.01 W

Thema

KAV NW Praxisseminar - Schwerbehindertenrecht für Arbeitgeber / SGB IX

Zielgruppe

Führungskräfte, Personalverantwortliche, Schwerbehindertenvertretungen

Inhalt

Mit der Neuregelung des Schwerbehindertenrechts im Rahmen der Einführung des Bundesteilhabegesetzes ist das SGB IX umfassend geändert worden:

 

Fragen des Umgangs mit Rechten schwerbehinderter Beschäftigter werden für Führungskräfte und Personalverantwortliche unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung praxisnah und lösungsorientiert aufbereitet. Rechte schwerbehinderter Menschen, Beteiligungsrechte der Schwerbehindertenvertretung, personelle Einzelmaßnahmen (von der Einstellung bis zur Kündigung) sowie gesetzliche und tarifliche Sonderrechte sind zentrale Fragen der täglichen Arbeit in der Personalverwaltung und der Schwerbehindertenvertretung. Schließlich – falls es zum Rechtsstreit kommt – geht es um die (gerichtliche) Durchsetzung Ihrer Interessen.

 

In diesem Seminar gibt Ihnen der Dozent, der langjährig als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht tätig und als Referent beim KAV beschäftigt ist, rechtssichere Antworten zu täglichen Fragen in der Arbeit mit schwerbehinderten Beschäftigten. Grundlagen, ausgewählte Einzelfragstellungen und aktuelle Rechtsprechung des SGB IX und der Schwerbehindertenvertretung werden unter besonderer Berücksichtigung der Handlungs- und Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers erläutert.

 

Drei große Themenkomplexe bestimmen die tägliche Arbeit im Rahmen des SGB IX:

 

Von der Bewerbung bis zur Einstellung – was müssen Arbeitgeber beachten, um rechtssicher die Regelungen des SGB IX, die besonderen Verfahrens- und Förderpflichten und die besonderen Schutzrechte schwerbehinderter Bewerber und Beschäftigter umzusetzen? 

 

Im laufenden Beschäftigungsverhältnis sind zahlreiche gesetzliche und tarifliche Sondervorschriften wesentlich – hier gilt es, schwerbehinderte Beschäftigte optimal zu fördern und ihre Rechte zu beachten. 

 

Schließlich werden die maßgeblichen Regelungen bei der Kündigung eines schwerbehinderten Beschäftigten umfassend erörtert.

Leitung

Moritz Rümenapf - Referent des KAV NW

Termin

15.05.2023

09.00 - 16.00 Uhr

Meldeschluss: 15.04.2023

Kosten

174.- € pro Person

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