Diese Liste an Fragen und Antworten rund um das Thema Bürgerbeteiligung soll laufend erweitert werden. Falls Sie Ihre Frage hier nicht wiederfinden, wenden Sie sich an uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Was ist (formelle und informelle) Bürgerbeteiligung?
Unter Bürgerbeteiligung versteht man die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern/ Einwohnerinnen und Einwohnern an politischen Entscheidungen. Im Gegensatz zur direkten Demokratie entscheiden die beteiligten Menschen in der Regel nicht selbst über bestimmte politische Vorhaben (wie z.B. den Bau eines Spielplatzes). Vielmehr teilen sie den demokratisch gewählten und für die Sache zuständigen Politikerinnen und Politikern ihre Anregungen, Wünsche und Sorgen mit. Diese können sich darauf bei ihrer Entscheidung beziehen, sie sind aber nicht dazu verpflichtet.
Es wird zwischen zwei Arten von Bürgerbeteiligung unterschieden:
a) Formelle Bürgerbeteiligung: Diese Beteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Dies betrifft etwa die Bauleitplanung d.h. Projekte zur baulichen Veränderung einer Stadt. Häufig wird die Beteiligung in Form einer Informationsveranstaltung durchgeführt.
Darüber hinaus sieht die Gemeindeordnung des Landes NRW verschiedene weitere formelle Möglichkeiten der Beteiligung vor:
§ 24 Gemeindeordnung NRW – Anregungen und Beschwerden: Hier ist festgelegt, dass jede und jeder sich schriftlich mit Anregungen und Beschwerden an den Stadtrat oder die Bezirksvertretungen wenden darf, sofern sie sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Die politischen Gremien müssen sich dann damit befassen, gegebenenfalls eine Entscheidung treffen und dies dem Antragsteller oder der Antragstellerin mitteilen.
§ 25 Gemeindeordnung NRW – Einwohnerantrag: Beim Einwohnerantrag handelt es sich um ein konkretes Anliegen, mit dem sich Einwohnerinnen und Einwohner an den Rat der Stadt oder an die zuständige Bezirksvertretung wenden. Der Antrag muss von einer bestimmten Anzahl an Personen unterschrieben worden sein (in Wuppertal 8000 Personen). Der Rat der Stadt berät dann über die gewünschte Angelegenheit, trifft eine Entscheidung und informiert die Vertreterinnen und Vertreter des Antrags. Im Gegensatz zu §24 Gemeindeordnung NRW gilt der Einwohnerantrag nur für Einwohnerinnen und Einwohner einer Stadt.
§ 26 Gemeindeordnung NRW – Bürgerbegehren und Bürgerentscheid: Bürgerinnen und Bürger können beantragen (Bürgerbegehren), dass sie an Stelle des Rates oder einer Bezirksvertretung über eine Angelegenheit der Stadt selbst entscheiden (Bürgerentscheid). Antragsberechtigt sind Personen, die am Tag des Bürgerentscheides den Rat der Stadt oder die Bezirksvertretung wählen dürften. Das an den Rat gerichtete Bürgerbegehren muss von mindestens 4 Prozent der Antragsberechtigten unterzeichnet sein. Bei bezirklichen Angelegenheiten gelten andere Prozentzahlen je nach Größe des Bezirks (siehe aktuelle Satzung). Ist das Bürgerbegehren zulässig, wird ein Bürgerentscheid durchgeführt.
Die Details zu den hier aufgeführten Regelungen finden sich für die Stadt Wuppertal in der „Satzung zur Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden gemäß §§ 25 und 26 GO NRW vom 14.07.2017".
b) Informelle Bürgerbeteiligung: Als informelle Bürgerbeteiligung gelten alle Verfahren, die nicht gesetzlich geregelt sind. Hier gibt es viele unterschiedliche Methoden, die zumeist auf einen Dialog zwischen Politik, Verwaltung und Bürgerschaft über einen bestimmten Sachverhalt abzielen. Den Themen sind dabei nur wenig Grenzen gesetzt. Wichtig ist vor allem, dass es für die Menschen tatsächlich einen Gestaltungsspielraum gibt und ihre Anregungen, Wünsche und Sorgen mit in die Entscheidung der zuständigen Politikerinnen und Politiker einfließen.
Was sind die Leitlinien für Bürgerbeteiligung?
In Wuppertal haben Verwaltung, Politik und Bürgerschaft gemeinsam Leitlinien für Bürgerbeteiligung entwickelt, um einen verbindlichen und verlässlichen Rahmen für Bürgerbeteiligung zu schaffen. Die Leitlinien sind also übergeordnete Regeln für gute Bürgerbeteiligung in Wuppertal. Der Rat der Stadt hat diese Regeln im November 2017 bestätigt. Neben grundlegenden Werten für Bürgerbeteiligung wie Transparenz, gute Kommunikation und Frühzeitigkeit, wurde in den Leitlinien auch die Einrichtung eines Beirats Bürgerbeteiligung und die Erstellung einer sogenannten Vorhabenliste festgehalten.
Es ist nun die Aufgaben des Teams diese Leitlinien in Zusammenarbeit mit der Politik, den Bürgerinnen und Bürgern und den Fachressorts der Verwaltung mit Leben zu füllen.
Wann werden die Einwohnerinnen und Einwohner beteiligt?
Abgesehen von der formellen Bürgerbeteiligung, die gesetzlich vorgeschrieben ist, gibt es keine klare Festlegung, wann Einwohnerinnen und Einwohner zu beteiligen sind. In Wuppertal wurden Leitlinien entwickelt und vom Rat der Stadt verabschiedet, die den übergeordneten Rahmen für die Bürgerbeteiligung bilden. Für uns als Team Bürgerbeteiligung beginnt gute Bürgerbeteiligung frühzeitig und wird gemeinsam mit den Betroffenen organisiert.
In welcher Form werden Bürgerbeteiligungsverfahren durchgeführt?
Die Form der Beteiligungsverfahren richtet sich nach dem Thema, zu dem beteiligt werden soll, nach dem Entscheidungsspielraum und dem Zeitpunkt der Beteiligung. Die Liste möglicher Methoden ist lang und vielfältig. Ist ausreichend Zeit vorhanden, bietet sich eine Kombination aus Online-Beteiligung und Vor-Ort-Veranstaltungen (z.B. Bürgerwerkstätten) an. Ein Wuppertaler Beispiel für ein Projekt mit Online- und Offline Elementen ist das im Jahr 2017 zum ersten Mal durchgeführte Bürgerbudget.
Was passiert mit den Ergebnissen?
Die Ergebnisse aus den Beteiligungsverfahren werden zusammengefasst und dem politischen Entscheidungsgremium sowie den zuständigen Kolleginnen und Kollegen aus der Verwaltung übergeben. Außerdem sind sie zumeist öffentlich einsehbar (z.B. auf Projektwebsites oder der städtischen Homepage). Je nach Thema und Fragestellung werden die Ergebnisse als Entscheidungsgrundlage verwendet oder in die Planungen der Fachressorts eingearbeitet.
Wie erfahre ich von Projekten, die mich betreffen?
Es gibt unterschiedliche Wege, über geplante Projekte zu erfahren. Dies ist in der Regel über die öffentlichen Medien oder die Homepage der Stadt Wuppertal möglich. Seit Februar 2019 gibt es außerdem die sogenannte Vorhabenliste, auf der die geplanten städtischen Projekte aufgeführt werden. Ebenfalls wird dort angezeigt, ob auch eine Bürgerbeteiligung bei dem jeweiligen Vorhaben vorgesehen ist. Wenn nicht, gibt es die Möglichkeit, ein Verfahren dafür anzuregen.
Außerdem können Sie sich für unseren Newsletter anmelden, in dem wir Sie regelmäßig über aktuelle Beteiligungsverfahren und Termine auf dem Laufenden halten. Schreiben Sie uns dafür einfach eine Mail an buergerbeteiligungstadt.wuppertalde oder gehen Sie über den Link "Anmeldung zum Newsletter".
Wie kann ich selbst ein Bürgerbeteiligungsverfahren anregen?
Wenden Sie sich an den Beirat Bürgerbeteiligung oder direkt an das Team (telefonisch, per Mail oder persönlich). Wir freuen uns auf Ihre Ideen und Anregungen.
Außerdem können Sie Beteiligungsverfahren für Projekte auf der Vorhabenliste mit Hilfe eines Formulars anregen.
Welche Aufgaben hat der Beirat Bürgerbeteiligung?
Der Beirat soll dafür Sorge tragen, dass die Leitlinien für Bürgerbeteiligung in Wuppertal umgesetzt und mit Leben gefüllt werden. Er wird über geplante Verfahren informiert und kann dazu Stellung nehmen und Anregungen einbringen. Außerdem soll der Beirat Ansprechpartner für alle Wuppertalerinnen und Wuppertaler sein, die sich mit dem Thema Bürgerbeteiligung beschäftigen.
Wieso ist Bürgerbeteiligung wichtig?
Gut gemachte Bürgerbeteiligung kann für alle Akteurinnen und Akteure d.h. Politik, Verwaltung und Bürgerschaft einen Mehrwert darstellen. Einwohnerinnen und Einwohner haben die Möglichkeit, ihre Interessen und Erfahrungen zu Themen einzubringen, die sie selbst betreffen. Dadurch können Projekte und Vorhaben passgenauer zum Nutzen der Menschen geplant werden. Dies ist wiederum auch für die Fachressorts der Verwaltung wichtig, die dafür zuständig sind, die Vorhaben zu planen und umzusetzen. Dank der Rückmeldung und den Anregungen aus der Bürgerschaft werden Projekte oft nicht nur besser, sondern finden auch mehr Akzeptanz in der Stadtgesellschaft.
Für die politischen Gremien können die Ergebnisse der Beteiligung als Entscheidungshilfe dienen, da sie häufig ein Stimmungsbild zu politischen Fragestellung liefern.
Gesamtgesellschaftlich gesehen, ist gute Bürgerbeteiligung auch ein Weg, wieder mehr Menschen an der Demokratie teilhaben zu lassen und sie für politischen Themen zu aktivieren. Denn Demokratie funktioniert nur, wenn viele Menschen mitreden und sich mitverantwortlich für ihr Lebensumfeld fühlen.
Wie sieht die Arbeit der Stabsstelle aus?
Das Team Bürgerbeteiligung kümmert sich um die konzeptionelle und strategische Weiterentwicklung der politischen Bürgerbeteiligung in Wuppertal. Dazu zählen insbesondere die informellen Maßnahmen der Bürgerbeteiligung, zum Beispiel zur kommunalen Haushaltsplanung oder die frühzeitige Beteiligung bei großen Infrastrukturprojekten. Mit der gemeinsamen Erarbeitung von sog. Leitlinien, an der Politik, Verwaltung und Bürgerinnen und Bürger mitgewirkt haben, wird die politische Bürgerbeteiligung gestärkt und verstetigt.
Das Team ist Anlaufstelle für Einwohnerinnen und Einwohner, die sich bei städtischen Vorhaben und Projekten aktiv einbringen möchten und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Fachämtern oder Ratsfraktionen suchen. Gleichzeitig unterstützt das Team die Fachbereiche bei der Prüfung, welche städtischen Vorhaben für Bürgerbeteiligung geeignet sind und welche Methoden dabei zum Einsatz kommen könnten.
Mehr Informationen zu Bürgerbeteiligung
Mehr Wissenswertes rund um das Thema Bürgerbeteiligung gibt es unter anderem auf der Website des Netzwerkes Bürgerbeteiligung.
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Ort
Frau Clara Leonie Utsch
Teamleiter*in
Raum A-184
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal
Kontakt
Ort
Frau Nina Kotissek
Referentin
Raum A-182
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal