Inhalt anspringen

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Digitalisierung ist keine rein freiwillige Aufgabe, sondern gesetzlich verankert. Die wesentlichen Treiber für die Beschleunigung der Verwaltungsdigitalisierung sind die gesetzlichen Vorgaben, die sich beispielsweise aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und dem E-Government-Gesetz (eGovG) ableiten lassen.

Die Regelungen gelten auch für Kommunen in den Bereichen, in denen Bundes- und Landesgesetze umgesetzt werden.

Das OZG verpflichtet Bund und Länder 575 Verwaltungsdienstleistungen bis Ende 2022 über Verwaltungsportale digital anzubieten. Die Kommunen, also auch die Stadt Wuppertal, haben sich über den Städtetag selbst verpflichtet, das OZG umzusetzen.

Der Landtag NRW hat ebenfalls die Novellierung des eGovG beschlossen, so dass die Strategie kontinuierlich auf die sich entwickelnde Gesetzeslage angepasst werden muss.

Hier ist die Stadt Wuppertal mittlerweile auf einem sehr fortgeschrittenen Stand, da die Anforderungen in der Regeln schon realisiert worden sind, bevor die entsprechenden Gesetze erlassen wurden. Oft wurden diese auch schon weit vor Fristablauf umgesetzt. Die Selbstverpflichtung des Städtetages zur Umsetzung aller OZG-Leistungen bis Ende 2022 hingegen wird nicht möglich sein – an vielen Stellen fehlen schlichtweg die von Land und Bund zu entwickelnden Verfahren oder die gesetzlichen Rahmenbedingungen ermöglichen gar keine Umsetzung. Es ist aber davon auszugehen, dass keine Kommune in Deutschland alle 575 Leistungen des OZG bis Ende 2022 anbieten werden kann.

Erläuterungen und Hinweise

Auf www.wuppertal.de verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Datenschutzeinstellungen (Öffnet in einem neuen Tab)
Seite teilen