Deutsche Fernsehlotterie
Die Deutsche Fernsehlotterie nennt sich die "Traditionsreichste Soziallotterie Deutschlands".
Von 1956 bis heute erzielte die Fernsehlotterie einen karitativen Zweckertrag von über 2 Milliarden Euro und konnte damit rund 9.300 soziale Projekte fördern.
Für die Vielfalt der Förderungen sorgt die Stiftung Deutsches Hilfswerk. Mit ihren festen Förderrichtlinien verteilt sie die erspielten Mittel zweckentsprechend an soziale Projekte für Kinder, Jugendliche, Familien, Senioren und Menschen mit Behinderung oder schwerer Erkrankung in ganz Deutschland.
Zweck der Stiftung ist die Förderung:
- der Jugend- und Altenhilfe
- des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege
- des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten sowie der Zwecke des Kuratoriums Deutsche Altershilfe, Wilhelmine-Lübke-Stiftung e. V.
- der Hilfe für politisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Kriegsopfer, Zivil beschädigte und Behinderte die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen
- des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke
Die Stiftung unterstützt Projekte, die bürgerschaftliches Engagement stärken - insbesondere im Rahmen des Förderschwerpunkts sozialer Quartiersentwicklung, wo eine Gemeinschaft von Menschen in ihrer Lebenssituation gestärkt wird oder die Aufwertung nachbarschaftlicher Lebensräume das Ziel ist.
Antragsberechtigte:
Privatpersonen und Einrichtungen der öffentlichen Hand
Finanzierung:
Fördermittel können für eine soziale Maßnahme gewährt werden, die sich über eine Laufzeit von bis zu drei Jahren erstreckt. Eigenmitteln der Gesamtkosten: 20 %
Folgende Kostenarten können gefördert werden:
Personal-, Honorar-, Sachkosten
Antragsfristen in 2021: 22. Januar und 21. Juli
Die Anträge sind über das Förderportal des Deutschen Hilfswerks einzureichen.
Deutsche Postcode Lotterie
Die Deutsche Postcode Lotterie fördert Projekte und gemeinnützige Organisationen aus den Bereichen Chancengleichheit, Natur- und Umweltschutz sowie sozialer Zusammenhalt in ganz Deutschland.
Der Fokus liegt dabei auf Klimaschutz, Erhalt der Artenvielfalt, Bildung, Unterstützung von Kindern aus sozial schwachen Familien, Wege aus der Altersarmut sowie Hilfen für geflüchtete Menschen.
Bevorzugt gefördert werden Projekte, in denen soziales Engagement und Umweltbelange miteinander verbunden werden, in denen sich Menschen ehrenamtlich engagieren und von denen eine über das Ende der Förderung hinausgehende Wirkung ausgeht.
Antragsberechtigte:
Freie, gemeinnützige und mildtätige Organisationen, die vom Finanzamt gemäß § 5 Absatz 1 Ziffer 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit sind und deren Aktivitäten mit den Kernwerten der Deutschen Postcode Lotterie in Einklang stehen.
Finanzierung:
- bis 30.000 EUR Projekte mit Vorbildcharakter, die eine nachhaltige Wirkung erzielen und einen ökologischen und/oder gesellschaftlichen Mehrwert leisten.
- bis 100.000 Euro innovative Projekte, die einen ökologisch oder gesellschaftlich wertvollen Mehrwert leisten.
- bis 500.000 Euro besonders innovative Projekte, die eine signifikante Wirkung und eine entsprechende öffentliche Aufmerksamkeit erzielen, und zudem einen ökologischen und gesellschaftlichen Mehrwert leisten.
Gefördet werden anteilig auch Personal- und Honorarkosten. Diese müssen jedoch in einem angemessenen Verhältnis (max. 50%) zur beantragten Fördersumme stehen. Ebenso können Verwaltungskosten im begrenzten Rahmen beantragt werden.
Antragsfristen: 1-2 mal jährlich
Die konkreten Termine erhalten Sie auf der Website.
Deutsches Kinderhilfswerk
Seit über 45 Jahren setzt sich das Deutsche Kinderhilfswerk für Kinder in Deutschland ein. Die Kinderrechte - seit 1992 geltendes Recht in Deutschland - bilden dafür die Grundlage.
Das Deutsche Kinderhilfswerk fördert aus Spenden- und Ländermitteln Projekte zur Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Dauerhafte Förderthemen sind Kinderpolitik, Spielräume, Medienkompetenz, Kulturelle Bildung, Integration von Flüchtlingskindern sowie gesunde Ernährung. Des Weiteren gibt es sieben Länderfonds, in Kooperation mit den jeweiligen Bundesländern. Im Vordergrund steht die Mitwirkung der Kinder und Jugendlichen in möglichst vielen Projektbereichen von der Projektplanung bis zur Umsetzung.
Rund 300 Projekte pro Jahr fördert das Deutsche Kinderhilfswerk, die Kinder und Jugendliche von Anfang bis Ende aktiv einbeziehen.
- Kinderarmut bekämpfen
Kinder und ihre Familien, die in Armut leben werden dort unterstützt, wo es besonders wichtig ist: Im Bildungsbereich, bei einer ausgewogenen Ernährung oder bei Erholungsmaßnahmen.
- Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Wer mitbestimmt, erfährt wichtige Entwicklungspotenziale: Eine eigene Meinung bilden und diese formulieren, zu diskutieren und auch Kompromisse machen zu können. Beteiligung ist die zentrale Erfahrung von Demokratie. Ein wertvoller Grundstein für eine gerechte Zukunft.
- Genügend Zeit und Raum für Spiel und Bewegung
Spielen ist ein Grundbedürfnis von Kindern. Durch freies Spielen lernen sie und entdecken die Welt. Das Deutsche Kinderhilfswerk setzt sich für eine kinderfreundliche Stadtgestaltung ein und unterstützt Kinder darin, Zeit und Raum für freies Spielen zu haben.
- Medien kompetent nutzen
Medien reflektiert zu nutzen, sie kritisch bewerten zu können und letztlich das eigene Handeln im Netz sicher auszuprobieren, ist heute wichtiger denn je. Mit Projektförderungen, bundesweiten Netzwerken und der Kinderinternetseite www.kindersache.de schafft das Deutsche Kinderhilfswerk eine Grundlage für kinderfreundliche Medienangebote in Deutschland.
- Kulturelle Bildung
Kulturell aktive Kinder bauen neues Wissen auf, entwickeln Fantasie und stärken ihr Ausdrucksvermögen. Das Deutsche Kinderhilfswerk fördert kulturelle Angebote für Kinder und Jugendliche, insbesondere für jene, die keinen oder wenig Zugang zu Bildung haben.
Antragsberechtigte und Finanzierung:
Bewerben können sich u.a. Kinder und Jugendliche (mit Unterstützung einer volljährigen Person), Vereine, operative Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften sowie Bürgerinitiativen.
Nähere Angaben zu den verschiedenen Themenfonds entnehmen Sie bitte den entsprechenden Richtlinien.
Antragsfrist: offen
Aktion Mensch
Die Aktion Mensch setzt sich für Inklusion ein und unterstützt durch die Loserträge Projekte, die dazu beitragen, die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung, Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Menschen mit und ohne Behinderung sollen in allen Bereichen des Lebens ganz selbstverständlich zusammenleben.
Zielgruppen:
- Menschen mit Behinderung,
- Kinder und Jugendliche (bis 27 Jahre)
- Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten (Menschen, die wohnungslos sind, in einem gewaltgeprägten Umfeld leben oder aus geschlossenen Einrichtungen entlassen werden)
Gefördert werden kleine, mittlere und große Projekte aus allen Lebensbereichen, die sich für Inklusion einsetzen. Dafür bietet Aktion Mensch eine Vielzahl an Förderprogrammen mit unterschiedlichen Konditionen. Diese variieren in der möglichen Fördersumme, der Laufzeit, der Zweckbindung sowie der Höhe der einzusetzenden Eigenmittel.
Geboten werden Förderprogramme zu den Themenbereichen:
- Arbeit
- Freizeit
- Begegnung, Kultur und Sport
- Ferienreisen
- Bildung und Persönlichkeitsstärkung
- Wohnen
- Barrierefreiheit und Mobilität
- zeitlich befristete Förderprogramme: Internet für alle, Basisstrukturen in Mittel-, Ost- und Südosteuropa
- Modellprojekte
Antragsberechtigte:
Freie gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Deutschland (Vereine, Stiftungen, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Unternehmergesellschaften, Kirchen, Genossenschaften)
Finanzierung:
je nach Förderprogramm bis zu 350.000 Euro
Antragsfrist:offen
Stiftung Wohlfahrtspflege NRW
Die Stiftung Wohlfahrtspflege NRW ist mit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land NRW entstanden. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Düsseldorf und gewährt nach dem Subsidiaritätsprinzip Zuwendungen zur unmittelbaren und nachhaltigen Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderung, alten Menschen und benachteiligten Kindern.
Zu den Förderprogrammen gehören:
- Initiative "Pflege inklusiv"
- Förderung der Quartiersentwicklung
- Qualitative Gärten
- Komplexeinrichtungen
Antragsberechtigte:
Gefördert werden grundsätzlich freie gemeinnützige und/oder mildtätige Träger von Einrichtungen oder Projekten, die entweder selbst der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes NRWs angehören oder Mitglied eines Spitzenverbandes der Freien Wohlfahrtspflege bzw. einem solchen angeschlossen sind.
Träger, die nicht selbst ein Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege in NRW sind, reichen grundsätzlich ihre Anträge über ihren Spitzenverband ein.
Finanzierung:
- Investitionsmaßnahmen
Erwerb, Neu- und Umbau von stationären, teilstationären, ambulanten und offenen integrativen Einrichtungen sowie die Anschaffung von Inventar für diese Einrichtungen und die Anschaffung von Kraftfahrzeugen
- Betriebsausgaben
Personal- und/oder Sachausgaben als Starthilfe einer Einrichtung oder Maß-nahme zukunftsorientierte innovative Projekte (Modellprojekte).
Antragsfrist: offen
KOMM-AN NRW: Integration und Teilhabe von Flüchtlingen und Neuzugewanderten
Der Anspruch zur gesellschaftlichen Partizipation von Flüchtlingen und anderen Neuzugewanderten in NRW leitet sich aus dem Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in NRW ab. Es gilt, den gesellschaftlichen Zusammenhalt in den Städten und Gemeinden, zu dem das große Engagement in der Bevölkerung beiträgt, auf Dauer zu sichern. Das Programm KOMM-AN NRW soll in Zusammenarbeit mit den Kommunen sicherstellen, dass die ehrenamtliche Arbeit vor Ort systematisch unterstützt, wertgeschätzt und koordiniert wird.
Zur Bewältigung dieser Herausforderung existiert in den Kreisen, Städten und Gemeinden des Landes eine leistungsstarke integrationspolitische Infrastruktur, zu der die landesgeförderten Kommunalen Integrationszentren, die ebenfalls landesgeförderten Integrationsagenturen der Freien Wohlfahrtspflege, die vielfältige Landschaft von Migrantenselbstorganisationen und als wichtige vierte Säule das Ehrenamt gehören.
Ziel des Landesprogramms „KOMM-AN NRW“ ist eine den örtlichen Bedarfen in der Neuzuwanderung und Flüchtlingshilfe Rechnung tragende, weitestgehend flexible Handhabung durch die Zuwendungsempfänger.
„KOMM-AN NRW“ setzt sich aus den folgenden Programmteilen zusammen:
- Stärkung der Kommunalen Integrationszentren (KI)
Um die Kommunen bei der Bewältigung der vielfältigen Aufgaben im Bereich Zuwanderung und Flucht zu unterstützen und eine qualitativ hochwertige Aufgabenwahrnehmung zu gewährleisten, ist es notwendig, die KI mit finanziellen Mitteln für zusätzliches Personal und für Sachausgaben auszustatten. Die Mittel sollen von den KI für die Koordination von Aufgaben, die sich durch die geflüchteten und neuzugewanderten Menschen vor Ort insbesondere bei der Arbeit von ehrenamtlich Tätigen ergeben, genutzt werden. Weiterhin sollen die Mittel für die Vernetzung, die Unterstützung und Qualifizierung des Ehrenamts und zum Ausbau der Kooperation mit anderen Institutionen, die im Flüchtlingsbereich tätig sind, eingesetzt werden.
Antragsberechtigte:
Kreise und kreisfreien Städte, in denen ein Kommunales Integrationszentrum (KI) eingerichtet ist.
Finanzierung:
Personalausgabenzuschuss: Die Höhe der Stellenanteile in der jeweiligen Kommune richtet sich nach der am Flüchtlingsaufnahmegesetz bemessenen Zuteilung von Flüchtlingen. Dieser liegt die Einwohnerzahl und Fläche der aufnehmenden Kommune zugrunde. Die ausgewiesene prozentuale Bemessungsgröße wurde in drei Bereiche eingeteilt, denen die jeweiligen Stellenanteile zugeordnet werden.
- kleiner als 1,3 jeweils eine Stelle,
- größer 1,3 und kleiner 2,5 jeweils 1,5 Stellen
- über 2,5 jeweils 2 Stellen.
Sachausgabenzuschuss: Für Tätigkeiten, die im Rahmen der Aufgaben von KOMM-AN NRW durchgeführt werden, stehen Mittel in Höhe von 10.000, 15.000 oder 20.000 EUR zur Verfügung.
Antragsfrist: bis zum 15. November eines Jahres
- Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort
Dieser Programmteil ist für Vorschläge aus den Kommunen grundsätzlich offen konzipiert. Im Rahmen der Förderkonzeption bietet er daher die Möglichkeit, auf die kommunalen Bedarfslagen, welche von den Akteuren vor Ort am besten eingeschätzt werden können, einzugehen. Das Land kann im Rahmen der Erlasskompetenz Schwerpunkte benennen, für die es besondere Bedarfe sieht. Im Jahr 2019 bspw. nahm das Land die Zielgruppe der 18 bis 27jährigen Geflüchteten in den Blick. Im Programmteil II soll die Begleitung dieser Zielgruppe durch Ehrenamtliche prioritär gefördert werden.
Außerdem ist es ausdrücklich erwünscht, dass in den Bausteinen B und C Angebote für diese Zielgruppe und die sie unterstützenden Ehrenamtlichen gefördert werden.
- Förderung der Renovierung, der Ausstattung und des Betriebs von Ankommenstreffpunkten
- Förderung von Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und Begleitung
- Förderung von Maßnahmen zur Informations- und Wissensvermittlung
- Förderung von Maßnahmen zur Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen und der Begleitung ihrer Arbeit
Antragsberechtigte:
Kreise und kreisfreien Städte, in denen ein Kommunales Integrationszentrum (KI) eingerichtet ist.
Finanzierung:
Förderfähig sind dem Zuwendungszweck dienende Sachausgaben.
Zur Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens erfolgt die Zuwendung im Rahmen von Pauschalen als feste Beträge.
Antragsfrist: zum 15. November eines Jahres.
- Stärkung der Integrationsagenturen (IA)
Den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege werden zusätzliche Mittel zur Umsetzung von weiteren Aktivitäten und Maßnahmen der Integrationsagenturen zur Verfügung gestellt.
Die Aktivitäten der Integrationsagenturen ergänzen die durch den Maßnahmeteil von KOMM-AN NRW geförderten Bausteine indem sie sich schwerpunktmäßig an hauptamtliche Kräfte, die in sozialen Diensten der öffentlichen Daseinsvorsorge tätig sind, richten. Sie sollen sich verstärkt auf Prävention und Bekämpfung von allen Formen der Diskriminierung, Islamfeindlichkeit und Antisemitismus ausrichten und die Menschen vor Ort, Einheimische, Flüchtlinge und Neuzuwanderer gleichermaßen in den Blick nehmen.
Gefördert werden Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, bedarfsorientiert im Lebensumfeld der Flüchtlinge oder Neuzuwanderer Aktivitäten, abgestimmt mit den Akteuren vor Ort, zu initiieren, zu entwickeln, durchzuführen und/oder zu begleiten.
Finanzierung:
Gefördert werden spezifische Maßnahmen. In diesem Zusammenhang können bis zu 0,5 Stellenanteile beantragt werden.
Förderrichtlinien des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Mit den Richtlinien zu unterschiedlichen Förderbereichen unterstützt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Projektträger bei der Umsetzung von Projektideen.
Die Förderkriterien entnehmen Sie bitte aus den entsprechenden Richtlinien.
- Förderungsrichtlinie zu Maßnahmen zur Integration von Zugewanderten
Auf Grundlage der gemeinsamen Förderrichtlinien des Bundesinnenministeriums und des Bundesfamilienministeriums werden innovative und niedrigschwellige Vor-Ort-Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von jungen Zugewanderten gefördert.
- Förderrichtlinie des Bundesprogramms "Demokratie leben!"
Das Bundesfamilienministerium unterstützt mit dem Bundesprogramm "Demokratie leben!" zivilgesellschaftliche Projekte, die sich der Stärkung von Demokratie und Vielfalt widmen und gegen jede Form von Extremismus arbeiten.
- Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Das Bundesjugendministerium fördert Baumaßnahmen von anerkannten Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe. Außerdem können Zuwendungen für Bau, Erwerb, Einrichtung und zur Bauerhaltung von Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten sowie Jugendherbergen gegeben werden.
- Richtlinie für das Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit
Das Bundesjugendministerium unterstützt gemeinnützige Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung sowie der Kinder- und Jugendarbeit, die unter erheblichen coronabedingten Einnahmeausfällen leiden. Es kann Zuschüsse zu deren Sicherung gewähren.
- Richtlinien des Kinder- und Jugendplans des Bundes
Das Bundesjugendministerium fördert die Kinder- und Jugendhilfe, wenn diese von überregionaler Bedeutung ist und ihre Tätigkeit nicht durch ein Land allein wirksam gefördert werden kann. Der Kinder- und Jugendplan ist das zentrale Förderinstrument der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene.
- Familienförderrichtlinien des Bundes
Das Bundesfamilienministerium setzt sich für eine familienfreundliche Gesellschaft ein. Dafür werden Träger bezuschusst und Projekte mit familienpolitischem Bezug unterstützt. Die Richtlinien tragen dazu bei, dass sich Familien nach eigenen Vorstellungen optimal entwickeln können.
- Förderrichtlinien des Bundes zu gleichstellungspolitischen Vorhaben
Das Bundesfamilienministerium fördert Maßnahmen, die der Gleichstellung von Frauen und Männern dienen und der Vielfalt ihrer Lebenssituationen Rechnung tragen. Frauen und Männer sollen die gleichen Verwirklichungschancen im persönlichen und beruflichen Umfeld haben.
- Bundesinvestitionsprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen"
Das Bundesfrauenministerium fördert Baumaßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Unterstützungseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder. Dazu gehören Maßnahmen zum Aus-, Um- oder Neubau sowie zum Erwerb oder der Sanierung von Unterstützungseinrichtungen.
- Richtlinien für den Bundesaltenplan
Die Richtlinien für den Bundesaltenplan legen Vorhaben fest, die vom Bundesseniorenministerium gefördert werden können. Unterstützt werden Projektträger, die dazu beitragen, ältere Menschen in ihrem selbstständigen und gleichberechtigten Leben in der Gesellschaft zu unterstützen.
Antragsberechtigte, Finanzierung; Antragsfristen: je nach Programm