Stiftung Mitarbeit
Die Stiftung Mitarbeit vergibt seit vielen Jahren Starthilfezuschüsse an kleinere lokale Organisationen mit geringen eigenen finanziellen und personellen Ressourcen sowie an neue Initiativen und junge Vereine, die in den Bereichen Soziales, Politik, Kultur, Umwelt und Bildung jenseits von Schule tätig sind. Wesentlich dabei ist, dass beispielhaft aufgezeigt wird, wie Zusammenschlüsse von Menschen das Leben in unserer Gesellschaft mitbestimmen und mit gestalten können.
Die Starthilfeförderung will auf diese Weise Bürgerinnen und Bürger ermutigen, sich an Gemeinschaftsaufgaben aktiv zu beteiligen und demokratische Mitverantwortung zu übernehmen.
Gefördert werden Vorhaben:
in den Bereichen Soziales, Politik, Bildung (jenseits von Schule), Kultur und Umwelt die auf freiwilligem und ideellem Engagement beruhen mit geringen eigenen finanziellen und personellen Ressourcen.
Ziele:
- einen konkreten Mangel oder Missstand zu beheben
- gesellschaftliche Konflikte auf demokratischem Wege zu lösen
- persönliche Eigeninitiative und Handlungskompetenz zu stärken
- die Stärkung des Bürgerschaftlichen Engagements zu fördern
- Bürger*innen zur Wahrnehmung ihrer Rechte zu befähigen
- die Demokratie zu stärken und zur Demokratieentwicklung beizutragen
- Vorurteile gegen Minderheiten abzubauen und die Zusammenarbeit und das gegenseitige Verständnis von unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen
Antragsberechtigte:
Förderung von Aktionen und Initiativen im kommunalen Raum im Vordergrund. Die Stiftung Mitarbeit fördert im Durchschnitt ca. 50 bürgerschaftliche Initiativen und junge Vereine pro Jahr mit einer finanziellen Starthilfe.
Finanzierung:
Sachmittel für die Öffentlichkeitsarbeit und für Initiativen- und Vereinsorganisation (z. B. Ausstattungsgegenstände, Büro-, Verbrauchs- und Moderationsmaterial), Sachmittel für erste Aktivitäten
Antragsfristen: mehrmals im Jahr
22. Februar 2021
31. Mai 2021
16. August 2021
02. November 2021
Deutsche Fernsehlotterie
Die Deutsche Fernsehlotterie nennt sich die "Traditionsreichste Soziallotterie Deutschlands".
Von 1956 bis heute erzielte die Fernsehlotterie einen karitativen Zweckertrag von über 2 Milliarden Euro und konnte damit rund 9.300 soziale Projekte fördern.
Für die Vielfalt der Förderungen sorgt die Stiftung Deutsches Hilfswerk. Mit ihren festen Förderrichtlinien verteilt sie die erspielten Mittel zweckentsprechend an soziale Projekte für Kinder, Jugendliche, Familien, Senioren und Menschen mit Behinderung oder schwerer Erkrankung in ganz Deutschland.
Zweck der Stiftung ist die Förderung:
- der Jugend- und Altenhilfe
- des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege - des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der
amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten sowie der Zwecke des Kuratoriums Deutsche Altershilfe, Wilhelmine-Lübke-Stiftung e. V. - der Hilfe für politisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Kriegsopfer, Zivil beschädigte und Behinderte
- die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen
- des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger
und mildtätiger Zwecke
Die Stiftung unterstützt Projekte, die bürgerschaftliches Engagement stärken - Insbesondere im Rahmen des Förderschwerpunkts sozialer Quartiersentwicklung, wo eine Gemeinschaft von Menschen in ihrer Lebenssituation gestärkt wird oder die Aufwertung nachbarschaftlicher Lebensräume das Ziel ist.
Antragsberechtigte:
Privatpersonen und Einrichtungen der öffentlichen Hand
Finanzierung:
Fördermittel können für eine soziale Maßnahme gewährt werden, die sich über eine Laufzeit von bis zu drei Jahren erstreckt. Eigenmitteln der Gesamtkosten: 20 %
Folgende Kostenarten können gefördert werden:
- Personal-, Honorar-, Sachkosten
Antragsfristen in 2021: 22. Januar und 21. Juli
Die Anträge sind über das Förderportal des Deutschen Hilfswerks einzureichen.
auf augenhöhe Fonds
2016 wurde der Fonds „Auf Augenhöhe“ nach dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise von der Software AG – Stiftung (SAGST) ins Leben gerufen, um möglichst unkompliziert und unbürokratisch bürgerschaftliches Engagement für Geflüchtete und Angekommene zu stärken. Seitdem hat sich die Initiative für mehr Vielfalt, Respekt und Miteinander, welche bewusst auf enge Förderkriterien und ein komplexes Antragsverfahren verzichtet, weiterentwickelt.
Unbürokratisch und unkompliziert: In diesem Sinne hat der Fonds nicht einfach nur Projekte gefördert, bei denen sich Menschen aus verschiedenen Kulturkreisen wertschätzend begegnen konnten, sondern er hat die Antragsteller*innen auch selbst definieren lassen, was es für diese Begegnungen braucht – ohne enge Fristen, strenge Förderkriterien und komplizierte Antragsverfahren.
Der Fonds lässt Raum für vielfältige Ansätze und Ideen z.B. Beratung, Begleitung und Dialog, Begegnung, Kunst und (Ess-)Kultur, Naturerleben oder Sport.Gefördert werden lokale Projekte und Initiativen.
Antragsberechtigte:
Bürgerstiftungen aus ganz Deutschland, die ein Gütesiegel vom Bundesverband Deutscher Stiftungen tragen oder als gütesiegeltauglich eingestuft wurden und die entweder für eigene Projekte oder stellvertretend für lokale Initiativen Anträge einreichen.
Finanzierung:
Jedes Projekt wird einmalig zweckgebunden mit maximal 5.000 Euro unterstützt. Bis zu zehn Prozent davon (höchstens 500 Euro) dürfen ohne Zweckbindung zur Deckung von Verwaltungskosten genutzt werden.
Antragsfrist: zu jeder Zeit
Nach Antragseingang und Vorliegen aller geforderten Unterlagen bzw. Nachweise wird in der Regel innerhalb von sechs bis acht Wochen entschieden.
„KOMM-AN NRW“ zur Förderung der Integration von Flüchtlingen und Neuzugewanderten
Der Anspruch zur gesellschaftlichen Partizipation von Flüchtlingen und anderen Neuzugewanderten in NRW leitet sich aus dem Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in NRW ab. Es gilt, den gesellschaftlichen Zusammenhalt in den Städten und Gemeinden, zu dem das große Engagement in der Bevölkerung beiträgt, auf Dauer zu sichern. Das Programm KOMM-AN NRW soll in Zusammenarbeit mit den Kommunen sicherstellen, dass die ehrenamtliche Arbeit vor Ort systematisch unterstützt, wertgeschätzt und koordiniert wird.
Zur Bewältigung dieser Herausforderung existiert in den Kreisen, Städten und Gemeinden des Landes eine leistungsstarke integrationspolitische Infrastruktur, zu der die landesgeförderten Kommunalen Integrationszentren, die ebenfalls landesgeförderten Integrationsagenturen der Freien Wohlfahrtspflege, die vielfältige Landschaft von Migrantenselbstorganisationen und als wichtige vierte Säule das Ehrenamt gehören.
Ziel des Landesprogramms „KOMM-AN NRW“ ist eine den örtlichen Bedarfen in der Neuzuwanderung und Flüchtlingshilfe Rechnung tragende, weitestgehend flexible Handhabung durch die Zuwendungsempfänger.
„KOMM-AN NRW“ setzt sich aus den folgenden Programmteilen zusammen:
- Stärkung der Kommunalen Integrationszentren (KI)
Um die Kommunen bei der Bewältigung der vielfältigen Aufgaben im Bereich Zuwanderung und Flucht zu unterstützen und eine qualitativ hochwertige Aufgabenwahrnehmung zu gewährleisten, ist es notwendig, die KI mit finanziellen Mitteln für zusätzliches Personal und für Sachausgaben auszustatten. Die Mittel sollen von den KI für die Koordination von Aufgaben, die sich durch die geflüchteten und neuzugewanderten Menschen vor Ort insbesondere bei der Arbeit von ehrenamtlich Tätigen ergeben, genutzt werden. Weiterhin sollen die Mittel für die Vernetzung, die Unterstützung und Qualifizierung des Ehrenamts und zum Ausbau der Kooperation mit anderen Institutionen, die im Flüchtlingsbereich tätig sind, eingesetzt werden.
Antragsberechtigte:
Kreise und kreisfreien Städte, in denen ein Kommunales Integrationszentrum (KI) eingerichtet ist.
Finanzierung:
Personalausgabenzuschuss: Die Höhe der Stellenanteile in der jeweiligen Kommune richtet sich nach der am Flüchtlingsaufnahmegesetz bemessenen Zuteilung von Flüchtlingen. Dieser liegt die Einwohnerzahl und Fläche der aufnehmenden Kommune zugrunde. Die ausgewiesene prozentuale Bemessungsgröße wurde in drei Bereiche eingeteilt, denen die jeweiligen Stellenanteile zugeordnet werden.
- kleiner als 1,3 jeweils eine Stelle,
- größer 1,3 und kleiner 2,5 jeweils 1,5 Stellen
- über 2,5 jeweils 2 Stellen.
Sachausgabenzuschuss: Für Tätigkeiten, die im Rahmen der Aufgaben von KOMM-AN NRW durchgeführt werden, stehen Mittel in Höhe von 10.000, 15.000 oder 20.000 EUR zur Verfügung.
Antragsfrist: bis zum 15. November eines Jahres
- Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort
Dieser Programmteil ist für Vorschläge aus den Kommunen grundsätzlich offen konzipiert. Im Rahmen der Förderkonzeption bietet er daher die Möglichkeit, auf die kommunalen Bedarfslagen, welche von den Akteuren vor Ort am besten eingeschätzt werden können, einzugehen. Das Land kann im Rahmen der Erlasskompetenz Schwerpunkte benennen, für die es besondere Bedarfe sieht. Im Jahr 2019 bspw. nahm das Land die Zielgruppe der 18 bis 27jährigen Geflüchteten in den Blick. Im Programmteil II soll die Begleitung dieser Zielgruppe durch Ehrenamtliche prioritär gefördert werden.
Außerdem ist es ausdrücklich erwünscht, dass in den Bausteinen B und C Angebote für diese Zielgruppe und die sie unterstützenden Ehrenamtlichen gefördert werden.
- Förderung der Renovierung, der Ausstattung und des Betriebs von Ankommenstreffpunkten
- Förderung von Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und Begleitung
- Förderung von Maßnahmen zur Informations- und Wissensvermittlung
- Förderung von Maßnahmen zur Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen und der Begleitung ihrer Arbeit
Antragsberechtigte:
Kreise und kreisfreien Städte, in denen ein Kommunales Integrationszentrum (KI) eingerichtet ist.
Finanzierung:
Förderfähig sind dem Zuwendungszweck dienende Sachausgaben.
Zur Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens erfolgt die Zuwendung im Rahmen von Pauschalen als feste Beträge.
Antragsfrist: zum 15. November eines Jahres.
- Stärkung der Integrationsagenturen (IA)
Den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege werden zusätzliche Mittel zur Umsetzung von weiteren Aktivitäten und Maßnahmen der Integrationsagenturen zur Verfügung gestellt.
Die Aktivitäten der Integrationsagenturen ergänzen die durch den Maßnahmeteil von KOMM-AN NRW geförderten Bausteine indem sie sich schwerpunktmäßig an hauptamtliche Kräfte, die in sozialen Diensten der öffentlichen Daseinsvorsorge tätig sind, richten. Sie sollen sich verstärkt auf Prävention und Bekämpfung von allen Formen der Diskriminierung, Islamfeindlichkeit und Antisemitismus ausrichten und die Menschen vor Ort, Einheimische, Flüchtlinge und Neuzuwanderer gleichermaßen in den Blick nehmen.
Gefördert werden Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, bedarfsorientiert im Lebensumfeld der Flüchtlinge oder Neuzuwanderer Aktivitäten, abgestimmt mit den Akteuren vor Ort, zu initiieren, zu entwickeln, durchzuführen und/oder zu begleiten.
Finanzierung:
Gefördert werden spezifische Maßnahmen. In diesem Zusammenhang können bis zu 0,5 Stellenanteile beantragt werden.
NRW KULTURsekretariat (NRWKS)
Das NRW KULTURsekretariat (NRWKS) ist eine öffentlich-rechtliche Kulturförderinitiative der theater- und orchestertragenden Städte und eines Landschaftsverbands in Nordrhein-Westfalen.
Gemeinsam mit den 21 Städten und weiteren kommunalen, überregionalen und internationalen Kulturpartnern initiiert, fördert und organisiert das NRWKS mit Sitz in Wuppertal ganz überwiegend aus Landesmitteln finanzierte Programme, Projekte und Veranstaltungen in den Bereichen Theater, Musik, Bildende Kunst, Literatur und Tanz – oft spartenübergreifend und experimentell. Schwerpunkte liegen auf der internationalen und digitalen Kultur sowie den Themen Diversität und Interkultur.
Stadtviertel-Förderung:
2018 hat das NRW KULTURsekretariat ein neues Programm aufgelegt, um die Vielfalt der Stadtgesellschaft in seinen Mitgliedsstädten in das Blickfeld zu rücken. Durch die Förderung von meist Laien und ehrenamtlichen Projekten mit professioneller Unterstützung durch die Kulturämter soll das kulturelle Leben unmittelbar vor Ort angeregt und gefördert werden.
Das Zielspektrum der Maßnahmen reicht von der Steigerung der Attraktivität der Viertel über die Stärkung des lokalen Zugehörigkeitsgefühls bis hin zur Unterstützung von bereits aktiven Initiativen, Strukturen und Netzwerken vor Ort.
Wesentliche Voraussetzung für eine Förderung ist ein etablierter, professioneller Tandempartner aus dem Bereich Kunst und Kultur, mit dem das Projekt gemeinsam durchgeführt wird. Partner*innen können – je nach Abhängigkeit vom Projekt und dessen Initiator*in – sowohl Institutionen als auch Einzelpersonen sein.
Antragsberechtigte: dezentrale Stadtbezirke, ansässige bürgerliche Initiativen, Vereine oder Künstler*innen, die ihr eigenes Viertel und dessen Bedürfnisse am besten kennen.
Finanzierung:
max. 2.500 €
Antragsfrist: nicht angegeben
Stiftung Umwelt und Entwicklung NRW
Die Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen fördert bürgerschaftliches Engagement für eine nachhaltige Entwicklung.
Sie ist dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, dem Gedanken der Einen Welt und der Menschenwürde verpflichtet und trägt zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit seinen 17 Zielen für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) bei.
Schwerpunkt der Förderarbeit ist Informations- und Bildungsarbeit im Bereich nachhaltiger Entwicklung. Dabei sind die Bildungskonzepte „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ und „Globales Lernen“ von besonderer Bedeutung.
Vorzugsweise fördert die Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen solche Projekte, die Umwelt- und Entwicklungsbelange miteinander verbinden, die neue Zielgruppen erreichen, in denen sich Menschen ehrenamtlich engagieren, und die über die Förderung hinaus wirken.
Die Stiftung finanziert insbesondere Projekte mit folgenden Themenschwerpunkten:
- Umwelt-, Klima- und Naturschutz, Ressourcenschonung, Erhalt von Biodiversität,
- entwicklungspolitische Bildung und Information,
- interkulturelles Lernen zu Themen aus Umwelt und Entwicklung,
- nachhaltige Produktion und nachhaltiger Konsum.
Konkret werden alle Projektaktivitäten gefördert, die einen Beitrag zu den für die Stiftung förderungswürdigen Inhalten leisten. Dies können zum Beispiel folgende Aktivitäten sein:
- Erstellung und Erprobung von Informations- und Bildungsmaterialien,
- Durchführung von Bildungs- und Informationsveranstaltungen,
- projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit,
- Beteiligungs- und Dialogprozesse, Vernetzung und Bündnisbildung,
- Entwicklung von Konzepten und Recherchearbeiten, die für die
- Umsetzung komplexerer Projektaktivitäten notwendig sind,
- Anschaffungen, etwa von Geräten, die für die geplanten Maßnahmen notwendig sind,
- Ergebnissicherung und -dokumentation,
begleitende oder nachfolgende Evaluationen, - Bau- und Umbaumaßnahmen, etwa von Räumlichkeiten für Bildungsveranstaltungen.
Besondere Regelungen gibt es zur Förderung von
- Fassadenbildern,
- Begegnungsreisen mit ausländischen Gästen,
- Organisationsentwicklungs-Projekten.
Die Stiftung fördert auch kleine Vorhaben in zeitlich begrenztem Rahmen und mit geringem Kapitaleinsatz, die möglicherweise aus nur einer Aktivität bestehen.
Antragsberechtigte:
rechtsfähige, gemeinnützige Organisationen wie eingetragene Vereine, gemeinnützige GmbH, gemeinnützige Stiftungen und kirchliche Institutionen
Finanzierung:
je nach Antragsstelleung
Antragsfrist: derzeit keine festen Antragstermine, prinzipiell jedoch mindestens 4 Monate vor Projektbeginn
- Fördervolumen von mehr als 100.000 € pro Jahr oder insgesamt 200.000 € mindestens ein halbes Jahr vor Projektbeginn
- Fördervolumen von bis zu 5.000 Euro und Anträge für Organisationsentwicklung mindestens 2 Monate vor Projektbeginn
Deutsche Postcode Lotterie
Die Deutsche Postcode Lotterie fördert Projekte und gemeinnützige Organisationen aus den Bereichen Chancengleichheit, Natur- und Umweltschutz sowie sozialer Zusammenhalt in ganz Deutschland.
Der Fokus liegt dabei auf Klimaschutz, Erhalt der Artenvielfalt, Bildung, Unterstützung von Kindern aus sozial schwachen Familien, Wege aus der Altersarmut sowie Hilfen für geflüchtete Menschen.
Bevorzugt gefördert werden Projekte, in denen soziales Engagement und Umweltbelange miteinander verbunden werden, in denen sich Menschen ehrenamtlich engagieren und von denen eine über das Ende der Förderung hinausgehende Wirkung ausgeht.
Antragsberechtigte:
freie, gemeinnützige und mildtätige Organisationen, die vom Finanzamt gemäß § 5 Absatz 1 Ziffer 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit sind und deren Aktivitäten mit den Kernwerten der Deutschen Postcode Lotterie in Einklang stehen.
Finanzierung:
- bis 30.000 EUR Projekte mit Vorbildcharakter, die eine nachhaltige Wirkung erzielen und einen ökologischen und/oder gesellschaftlichen Mehrwert leisten.
- bis 100.000 Euro innovative Projekte, die einen ökologisch oder gesellschaftlich wertvollen Mehrwert leisten.
- bis 500.000 Euro besonders innovative Projekte, die eine signifikante Wirkung und eine entsprechende öffentliche Aufmerksamkeit erzielen, und zudem einen ökologischen und gesellschaftlichen Mehrwert leisten.
Gefördet werden anteilig auch Personal- und Honorarkosten. Diese müssen jedoch in einem angemessenen Verhältnis (max. 50%) zur beantragten Fördersumme stehen. Ebenso können Verwaltungskosten im begrenzten Rahmen beantragt werden.
Antragsfristen: 1-2 mal jährlich
Die konkreten Termine erhalten Sie auf der Website.
anstiftung
Die anstiftung fördert, vernetzt und erforscht Räume und Netzwerke des Selbermachens. Dazu gehören Interkulturelle und Urbane Gärten, Offene Werkstätten, Reparatur-Initiativen, Open-Source-Projekte ebenso wie Initiativen zur Belebung von Nachbarschaften oder Interventionen im öffentlichen Raum.
Methodisch verfolgt die anstiftung einen konsequent ressourcenorientierten Ansatz.
Sie unterstützt:
- soziale, kulturelle und handwerkliche Eigenarbeit (Do it yourself & Do it together),
- nachbarschaftliche, lokale und regionale Beziehungsnetze,
- den commonsbasierten und interkulturellen Austausch von Wissen,
- Wege in eine offene, plurale, ökologisch verträgliche und an den Menschenrechten orientierte Gesellschaft.
Antragsberechtigte:
ausschließlich gemeinnützige Einrichtungen
Finanzierung:
Gefördert werden Sach- und Reisekosten.
Antragsfrist: offen
NRW-Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege
Die Nordrhein-Westfalen-Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege ist mit der Absicht gegründet worden, ehrenamtlich-bürgerschaftliches Engagement zu unterstützen. Sie fördert Initiativen, die sich um den Naturschutz, die Sicherung denkmalgeschützter Gebäude und die Aufarbeitung historischer Spuren bemühen.
Zweck der Stiftung ist die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde, die Förderung von Kultur, die Förderung des traditionellen Brauchtums sowie die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke.
Der Satzungszweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass unter Natur- oder Landschaftsschutz stehende oder dafür geeignete Flächen, Naturdenkmäler, Baudenkmäler, Bodendenkmäler und bewegliche Denkmäler sowie Kulturgüter, die für die Schönheit, Vielfalt und Geschichte des Landes und das Heimatgefühl und Landesbewusstsein seiner Bürger*innen Bedeutung haben, erhalten, gepflegt und für die Bürger*innen erfahrbar gemacht werden.
Beantragte Maßnahmen müssen einen thematischen Bezug zum Land NRW haben, öffentlich zugänglich bzw. für die allgemeine Öffentlichkeit bestimmt sein sowie nicht oder nur beschränkt durch staatliche oder kommunale Zuwendung gefördert werden können.
Antragsberechtigte:
Gemeinnützige Institutionen (Vereine, Stiftungen, Gesellschaften, Verbände), deren Satzungszweck im namensgebenden Aufgabenfeld der NRW-Stiftung liegt
Finanzierung: Bewilligungen im Rahmen von 20.000 Euro bis 750.000 Euro werden durch den Vorstand getroffen - Bewilligungen oberhalb des Betrages durch den Stiftungsrat und unterhalb können diese als Entscheidung der Geschäftsführung erfolgen. Der Vorstand der NRW-Stiftung beschließt in der Regel 3-4 mal im Jahr im Rahmen seiner Vorstandssitzungen über die vorliegenden Förderanträge.
Antragsfrist: offen
Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung bietet Kommunen, Unternehmen, Verbänden, Initiativen und Privatpersonen zahlreiche Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten, um die Leben vor Ort zu gestalten.
Gegenstand der Förderung sind einzelne Projekte und Maßnahmen zur Stiftung, Stärkung und Erhalt lokaler Identität, die Gemeinschaft stärken und Menschen miteinander verbinden.
Gefördert wird das Engagement von Vereinen, Organisationen, Initiativen und Kommunen zur Gestaltung unserer vielfältigen Heimat in NRW.
Es können auch Investitionen in Gebäude, Plätze und den öffentlichen Raum, zur medialen Darstellung und Vermittlung von Heimatgeschichte sowie zur Inszenierung und Kenntlichmachung von Objekten, Landschaften, Wegen und Plätzen mit besonderer lokaler und regionaler Bedeutung gefördert werden.
Die Fördergelder werden bei den zuständigen Bezirksregierungen beantragt.
- Heimat Check: Diese Situation kennt jede und jeder ehrenamtlich Tätige: Man hat eine kleine, aber feine, häufig spontane Idee, für deren Realisierung es eines überschaubaren Zuschusses bedarf.
Antragsberechtigte: Vereine, Initiativen, Organisationen
Finanzierung: bis 2.000 Euro
Antragsfrist: Empfehlung - Abgabe der Anträge bis Mitte Oktober eines Jahres bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung, damit eine mögliche Bewilligung noch in dem Jahr erfolgen kann. Aber auch in diesem Fall sind die Projekte bis zum 31. Dezember des Jahres umzusetzen.
- Heimat-Werkstatt: Projekte und Maßnahmen, die Menschen miteinander in Diskussions- und Arbeitsprozesse bringen. Förderungswürdig sind auch offene Kreativwerkstätten einschließlich der vorbereitenden Diskussionsprozesse.
Antragsberechtigte: Gemeinden, -verbände, private und gemeinnützige Organisationen in NRW
Finanzierung: Anteilfinanzierung, Förderhöchstbeträge bei Privaten 90 % und bei Kommunen 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Heimat Fonds: lokal und regional prägende Projekte und Initiativen, die ihren Ausdruck in Traditionen, Geschichte, kulturellen Aspekten, Bauwerken, Orten in Natur und Landschaft sowie in Nahrungsmittel und Produkten finden. Gefördert werden Einzel- oder Verbundprojekte in NRW, wenn mehrere Vorhaben in einem örtlich lokalen, regionalen oder sachlichen Zusammenhang stehen, zu deren Finanzierung auch Spender*innen motiviert werden, um eine örtliche Identifikation mit dem Heimat-Projekt zu erreichen. Für die Projektumsetzung wird ein gemeinsamer, kommunal zu verwaltender Finanzrahmen (Heimat-Fonds) festgelegt.
Antragsberechtigte: Gemeinden und Gemeindeverbände
Finanzierung: Anteilsfinanzierung zwischen 5.000 Euro und 80.000 Euro förderfähiger Gesamtausgaben, max. 40.000 EUR. Der vor Ort zu erbringende Anteil von mindestens 50 % kann bis auf einen Eigenanteil der Gemeinde bzw. des Gemeindeverbandes von mindestens 10 % daher auch durch Dritte, Spenden oder bürgerschaftliches Engagement erbracht werden.
- Heimat-Preis: Damit rückt die Landesregierung in Kreisen, Städten und Gemeinden NRWs herausragendes Engagement in den Fokus der Öffentlichkeit. Sie fördert durch die Übernahme von Preisgeldern die Auslobung und Verleihung von „Heimat-Preisen“ durch Gemeinden und Gemeindeverbände. Gefördert werden die Heimat-Preise, die auf Grundlage eines Rats- oder Kreistagsbeschlusses durch die Gemeinden und Gemeindeverbände ausgelobt wurden.
Antragsberechtigte und Finanzierung: Kreisangehörige Kommunen können ein Preisgeld von 5.000 Euro, Kreise von 10.000 Euro und kreisfreie Kommunen von 15.000 Euro ausloben.
- Heimat Zeugnis: Projekte und Maßnahmen, mit denen in herausragender Weise lokale und regionale Geschichte, Traditionen sowie lokale und regionale Besonderheiten aufgearbeitet und öffentlich präsentiert werden. Das umfasst auch die Einbeziehung des Präsentationsortes (Gebäude, öffentlicher Raum) sowie die Herrichtung oder Inzenierung von historischen Gebäuden, Museen, Plätzen oder Orten.
Antragsberechtigte: Gemeinden, -verbände, private und gemeinnützige Organisationen in NRW
Finanzierung: anteilige Projektfinanzierung ab 100.000 Euro, Förderhöchstbeträge betragen bei Privaten 90 % und bei Kommunen 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Überblick: Ministerien fördern bürgerschaftliches Engagement
Engagementstrategie für das Land Nordrhein-Westfalen
Die Landesregierung NRW möchte mit der Engagementstrategie dem Ehrenamt im Land neue Impulse geben, Rahmenbedingungen verbessern und noch mehr Bürgerinnern und Bürger für ein Engagement begeistern.
Für die nächsten vier Jahre werden zusätzliche Mittel in Höhe von 24 Millionen Euro zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements zur Verfügung gestellt. Allein in diesem Jahr (2021) sollen daraus bereits vier Millionen Euro in die Umsetzung von vier Hauptprojekten fließen:
- Die Einrichtung einer Landesservicestelle für bürgerschaftliches Engagement.
- Die Finanzierung eines Landesnetzwerkes für bürgerschaftliches Engagement.
- Die Umsetzung eines Förderprogrammes zur Kleinstförderung „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“.
- Die Förderung von Qualifizierungsangeboten für Engagierte.
In der Engagementstrategie sind insgesamt 56 Ziele in neun Handlungsfeldern formuliert. Dazu gehören die Teilhabe für alle ermöglichen, Organisationen weiterentwickeln, Engagement anerkennen, Engagementlandschaft koordinieren und vernetzen, digitales Engagement voranbringen, Engagement von Unternehmen sichtbar machen und unterstützen sowie finanzielle Förderung engagementfreundlich gestalten.