Regionale Kulturpolitik Bergisches Land
Die Regionale Kulturpolitik (RKP) hat bundesweit ein Alleinstellungsmerkmal. Das Programm setzt sich seit über 20 Jahren zum Ziel die regionale Vernetzung im Kulturbereich zu unterstützen, um die Kulturentwicklung in den zehn Kulturregionen NRWs nachhaltig zu stärken:
Kultur in Spitze und Breite fördern und den Bürger*innen vor Ort nahe bringen, kulturelle Teilhabe im Sinne einer lebenslangen kulturellen Bildung und eines offenen, nachhaltigen Dialoges gewährleisten und die Außenwahrnehmung von Kunst und Kultur in den Regionen erhöhen – das sind die maßgeblichen Ziele der Regionalen Kulturpolitik. Darüber hinaus zielt das Programm auch auf die Entwicklung und Stärkung von Kooperationsmodellen mit anderen Bereichen ab, so zum Beispiel mit der Jugendarbeit, der Wirtschaft, der Stadtentwicklung oder dem Tourismus.
Kulturprofile: Das Besondere, das die Kulturregion Bergisches Land von anderen ähnlich geprägten Kulturregionen in NRW abhebt, ist in drei Profilen formuliert, an denen sich folgende Projektideen entwickelten.
- Klangräume
- Netzwerk Bildende Kunst
- Kunst und Kultur verbindet
- Aktionsraum Freie Szene
Zu den weiteren Förderkriterien gehören:
- Kooperation und regionale Vernetzung: mindestens drei Partner aus mindestens zwei Städten/Gemeinden entwickeln ein Projekt und führen es gemeinsam durch,
- alle Projektpartner wirken gleichberechtigt an der inhaltlichen Projektentwicklung mit,
- Marketingmaßnahmen müssen ein erkennbarer Bestandteil des Projekts sein,
- weitere Partner sind gewünscht, die Ressourcen zur Projektumsetzung einbringen
- ein regionaler Bezug muss gegeben sein, der in der Regel über die Leitthemen der jeweiligen Region hergestellt wird, d.h. Inhalt und/oder Charakter schärft das Profil der bergischen Region,
- Kooperationsprojekte mit besonders hoher künstlerischer bzw. kulturfachlicher Qualität und Innovationscharakter werden bevorzugt berücksichtigt.
Antragsberechtigte:
- Kommunale Antragsteller (20% Eigenleistungen)
- nicht-kommunale Antragsteller (10% Eigenleistungen)
Zur Umsetzung des Programms wurden in den Regionen RKP-Koordinierungsbüros eingesetzt, die im Vorfeld der Antragstellung beraten, Qualifizierungsangebote machen, Projekte begleiten und auch selbst initiieren.
Finanzierung:
je nach Antragsstellung
Antragsfrist: bis 30. September jeden Jahres.
Bei Förderempfehlung: Zuwendungsantrag an die Bezirksregierung bis 30.11. eines Jahres
Regionale Kulturförderung des LVR
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) ist ein Verband der kreisfreien Städte und Kreise im Rheinland sowie der Städteregion Aachen.
Kommunale Angelegenheiten, so garantiert es die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen, sollen die Gemeinden in Selbstverwaltung erledigen. Kommunale Aufgaben reichen aber vielfach über die Grenzen einzelner Gebietskörperschaften hinaus, so etwa in der Kulturpflege, im Gesundheits-, Schul-, Jugend- und Sozialwesen.
Die Unterstützung im Rahmen der Regionalen Kulturförderung dient dazu, die Vielfalt und Nachhaltigkeit des kulturellen Angebotes im Rheinland zu stärken und zu bewahren sowie weithin wahrnehmbar und erlebbar zu machen. In diesem Rahmen werden nicht nur die eigenen Museen und Kulturdienststellen, sondern auch die regionale Kulturarbeit in den 26 Mitgliedskörperschaften des LVR unterstützt.
Zu den weiteren Förderkriterien gehören:
- Kulturelles Erbe (z. B. Maßnahmen/Projekte zum Erhalt denkmalgeschützter Gebäude, Denkmalschutz, der Archäologie, der Heimatpflege, der Rheinischen Geschichte und Volkskunde)
- Kulturelle Veranstaltungen (z. B. Musik, Kunst, Tanz, Theater, Literatur)
- Kulturelle Bildung/Vermittlung/Kooperation (z.B. durch Publikationen, Tagungen, Ausstellungen, Erwerb/Schaffung/Herrichtung von Kunstobjekten/Kulturgütern oder Ausstattung zur kulturellen Vermittlung)
Antragsberechtigte:
- Mitgliedskörperschaft des LVR (jeweils zuständige kreisfreie Stadt/Kreis/Städteregion, in der das Projekt durchgeführt wird, bzw. wo der Hauptbezugsort zum Projekt besteht)
- Kreisangehörige Städte und Gemeinden
- Museen
- Sammlungen
- Archive
- Operativ tätige Stiftungen
- Rechtsfähige, gemeinnützige Vereine und Institutionen
- Jugend- und Bürgerzentren in gemeinnütziger Trägerschaft
- Kirchliche Institutionen
- Selbstständige öffentliche Einrichtungen
- Fördervereine
- LVR-Kulturdienststellen
- nicht antragsberechtigt: Privatpersonen
Finanzierung:
- Unmittelbar mit dem Projekt im Zusammenhang stehende Kosten (z. B. denkmalbedingter Mehraufwand)
- Sach-, Personal- und Honorarkosten, die unmittelbar mit dem Projekt in Zusammenhang stehen
- Ehrenamtliche Leistungen/Aufwendungen
- Planungskosten (z. B. Konzeptionen) und Baukosten in angemessenem Umfang
Von den in § 44 LHO NRW in Verbindung mit der VV zu § 44 LHO NRW aufgeführten Finanzierungsarten wird grundsätzlich eine Fehlbedarfsfinanzierung mit Höchstbetrag angewendet.
Antragfrist: 31.03. für das Folgejahr
Landesmusikrat NRW
Der Landesmusikrat NRW ist der Dachverband der Musikverbände und -vereine in Nordrhein-Westfalen.
Die Vizepräsidenten sind die jeweiligen Vorsitzenden der vier Arbeitsgemeinschaften des Landesmusikrats: Musik in Erziehung, Ausbildung und Forschung, Musik in der Jugend, Musik im Laienbereich, Musik in Beruf, Medien und Wirtschaft.
Der Verein engagiert sich für die Laienmusik in NRW. Er unterstützt die professionellen Kunstschaffenden, setzt sich für die Musik der kulturellen Vielfalt ein und streitet für die innovative und integrative Kraft der Musik in NRW.
Zu den weiteren Förderkriterien gehören:
- Aufführungen und Konzerte von musikalischen Modellversuchen sowie Studien und Tagungen mit einem erkennbaren Alleinstellungsmerkmal von Laienmusikverbänden oder Mitgliedsvereinen von Laienmusikverbänden
- Inhaltlich herausragende oder musikalisch besonders anspruchsvolle Musikprojekte von verbandsfreien Gruppen sowie von Musikvereinigungen und -verbänden in kirchlicher Trägerschaft
- Nachwuchsarbeit für Kinder und Jugendliche
- Herausragende Projekte der Popularmusik
- Aufführungen und Konzerte von Laienmusiker*innen, die gemeinsam mit professionellen Musiker*innen projektbezogen in Arbeitsphasen, Workshops oder Bildungsmaßnahmen zu gemeinsamen Abschlusskonzerten zusammenarbeiten.
- Einstudierungen und Aufführungen zeitgenössischer Musik einschließlich entsprechender Kompositions- und Arrangement-Aufträge.
- Interkulturelle Projekte von verbandlichen und verbandsfreien Gruppen sowie von Musikvereinigungen und -verbänden in kirchlicher Trägerschaft
Spielstättenprogrammprämie: Für herausragende Programme von Spielstätten des Jazz und des avancierten Pop/Rock vergeben das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW und der Landesmusikrat NRW regelmäßig Spielstättenprogrammprämien.
Die Prämie beträgt zwischen 5.000 und 25.000 Euro für ein herausragendes Programm einer Spielzeit.
Antragsberechtigte:
- Laienmusikverbände
- Mitglieder in der AG Laienmusik des Landesmusikrats NRW e.V. und ihre Vereine
- verbandsfreie Vereine und Gruppen
- Musikvereinigungen und -verbände in kirchlicher Trägerschaft
- Spielstättenprogramm: Antragsteller, die sich für Jazz, Improvisierte Musik, avancierte Pop/Rock-Musik oder Genres und Musikkulturen in deren Grenzbereichen engagieren und dabei Nachwuchskünstlern oder regional wirksamen Bands ein Forum bieten.
Finanzierung:
Die Förderung gliedert sich in mehrere Förderetats für verschiedene Förderprofile. Zudem gibt es einzelne Ausschreibungen.
Die Projektförderung wird grundsätzlich als Teilfinanzierung gewährt. Die Mittel können für Personalkosten, Sachkosten und für Planung und Leitung, letztere bis zu einer Höhe von maximal 10 % der Gesamtkosten, eingesetzt werden.
Die Mindestantragssumme für Förderungen beträgt 750,00 €.
Antragsfrist: variiert je nach Förderprogramm, siehe Übersicht.
NRW KULTURsekretariat
Das NRW KULTURsekretariat (NRWKS) ist eine öffentlich-rechtliche Kulturförderinitiative der theater- und orchestertragenden Städte und eines Landschaftsverbands in Nordrhein-Westfalen.
Gemeinsam mit den 21 Städten und weiteren kommunalen, überregionalen und internationalen Kulturpartnern initiiert, fördert und organisiert das NRWKS mit Sitz in Wuppertal ganz überwiegend aus Landesmitteln finanzierte Programme, Projekte und Veranstaltungen in den Bereichen Theater, Musik, Bildende Kunst, Literatur und Tanz – oft spartenübergreifend und experimentell. Schwerpunkte liegen auf der internationalen und digitalen Kultur sowie den Themen Diversität und Interkultur.
Das NRW KULTURsekretariat unterstützt und initiiert im Rahmen seiner Programme innovative Kunst- und Kulturprojekte, Festivals in allen Kunstsparten und Projekte des internationalen Austauschs sowie digitale Kulturprojekte, die in seinen Mitgliedsstädten stattfinden.
Antragsberechtigte:
Kommunale Betriebe, Privatpersonen, eingetragene Vereine, gGmbH und GmbH
Finanzierung:
Das NRWKS bietet anteilige Förderungen der von ihm bzw. seinen Gremien kuratierten Kataloge, fördert den internationalen Austausch (u.a. im Rahmen des Transfer International) und hat ein Programm für Kooperationsprojekte der Mitgliedsstädte sowie zur Förderung von Digital- und Performance-Projekten ins Leben gerufen.
Bei Projekten, die ein Kostenvolumen von 5.000 Euro übersteigen, ist ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan beizulegen.
Antragsfrist: Die meisten Förderprogramme geben zur Antragstellung keine Fristen vor.
Landesbüro Freie Darstellende Künste
Das Landesbüro ist Sprachrohr, Interessenvertretung, Förderer sowie Dienstleister für die Freie Darstellende Szene in NRW und vertritt die Spitze und die Basis, Nachwuchs und Etablierte, Solisten, Gruppen und Spielstätten.
Zu den Förderthemen gehören:
- Allgemeine Projektförderung
- Gastspielförderung
- Mentoring-Programm
- Spitzenförderung Theater / Kinder- & Jugendtheater
- Konzeptionsförderung
- Mittelzentren Tanz / Performative Künste
Antragsberechtigte:
vornehmlich freiberuflich professionell agierenden darstellende Künstler*innen
Finanzierung:
Das Landesbüro vergibt jährlich in Eigenregie Fördergelder mit Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.
Außerdem vergibt das Landesbüro in Kooperation mit dem nrw landesbüro tanz die Gastspielförderung, organisiert mit Mitteln des Ministeriums die Ensemblespitzenförderung, betreut weitere Förderprogramme und berät allgemein in Förderverfahren.
Antragsfrist: Detallierte Informationen finden Sie auf der Webseite des jeweiligen Förderprogramms.
Kulturförderung in Nordrhein-Westfalen
Kunst- und Kulturschaffende sowie deren Institutionen haben in Nordrhein-Westfalen zahlreiche Möglichkeiten, von den Förderprogrammen, Preisen und Stipendien der Landesregierung zu profitieren. Die vielfältigen Angebote der Landesregierung richten sich sowohl an Künstler*innen als auch an Kulturorganisationen und -institutionen. Mit projektbezogener und institutioneller Förderung werden dabei vor allem Arbeiten zur Vermittlung von Kunst und Kultur unterstützt.
Eine Übersicht über die vielfältigen Programme, Preise und Stipendien erhalten Sie auf der Website des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft. Zentrale Programme sind im folgenden aufgeführt:
- Archive
Im Jahr 2013 startete ein Programm für Archive in NRW, das nachhaltig nutzbare Projekte im Rahmen der Initiative „Bildungspartner NRW – Archive und Schule“ fördert.
- Bibliotheken
Das Land will mit seiner Förderung die Qualität der Informations- und Literaturversorgung der Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen stärken.
- Bildende Kunst
Nordrhein-Westfalen ist ein traditioneller Standort der bildenden Kunst, die von der Landesregierung intensiv gefördert wird.
- Diversitätsfonds Nordrhein-Westfalen
Der neu eingerichtete Fonds unterstützt die Sichtbarmachung unterrepräsentierter Künstler*innen und künstlerischer Perspektiven
- Dritte Orte
Dritte Orte sind Plätze des Zusammentreffens und bieten Menschen die Möglichkeit der Begegnung mit Kunst und Kultur in ländlichen Räumen. Deswegen fördert das Ministerium für Kultur und Wissenschaft die Konzeptentwicklung und -umsetzung für solche Orte der Begegnung.
- Ergänzungsmittel Barrierefreiheit
Mit den "Ergänzungsmitteln Barrierefreiheit" unterstützt das Land die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am kulturellen Leben.
- Film
Die Landesregierung fördert Projekte des künstlerischen Films, vor allem Festivals, die Filmbildung von Kindern und Jugendlichen sowie Projekte zur Sicherung des historischen Filmerbes.
- Förderfonds "Kulturelle Bildung im Alter"
Die kulturelle Teilhabe im Alter wird durch den Fonds "Kulturelle Bildung im Alter" unterstützt.
- Internationale Kulturpolitik
Das Förderziel besteht im internationalen Austausch von Künstlerinnen und Künstlern, Kulturschaffenden und Kulturinstitutionen vor allem in Europa.
- Kulturrucksack NRW
Ziel des landesweiten Vorhabens ist es, allen Kindern und Jugendlichen Zugang zu kostenlosen und deutlich kostenreduzierten kulturellen Angeboten zu eröffnen.
- Landesprogramm Kultur und Schule
Ziel ist es, Künstlerinnen und Künstler sowie Kunstpädagoginnen und Kunstpädagogen zur Gestaltung von Projekten in die Schulen Nordrhein-Westfalens einzuladen.
- Literatur
Das Förderziel besteht in der Sicherung und Weiterentwicklung des Literaturlandes Nordrhein-Westfalen durch individuelle Autorenförderung.
- Musik
Die Förderung von Musikerinnen und Musikern, Musikensembles und -institutionen gehört zu den wichtigsten kulturpolitischen Aufgaben des Landes.
- Regionale Kulturpolitik
Die Landesregierung fördert die Kultur in den zehn Kulturregionen.
- Soziokultur
Ziel ist die Weiterentwicklung von künstlerischen Projekten soziokultureller Zentren in Nordrhein-Westfalen.
- Tanz und Theater
Gefördert werden Kommunaltheater, Privattheater und die freie Theaterszene.
Antragsberechtigte:
Es gibt institutionelle Förderungen für Kulturorganisationen und projektbezogene Förderungen. Für Einzelpersonen kommen außerdem Preise und Stipendien infrage.
Finanzierung:
Die Form und das Volumen der Projektförderung ist abhängig vom jeweiligen Programm. Die Beratung und Abwicklung der Förderprogramme erfolgen in der Regel über die Bezirksregierungen.
Kunststiftung NRW
2019 feiert die Kunststiftung NRW ihr 30-jähriges Bestehen. In diesen vergangenen 30 Jahren begleitete sie über 7650 Projekte und mehr als 3500 Künstler*innen bei der Realisierung ihrer künstlerischen Vorhaben. Immer war es das Ziel, das Besondere zu stärken und neue Räume ästhetischer Erfahrung zu öffnen. So sind nicht nur viele herausragende Kunstwerke entstanden. Es sind auch viele zukunftsfähige Fördermodelle für eine Kunst von morgen entwickelt worden.
Projektförderung: Gefördert werden herausragende wegweisende und nachhaltige Vorhaben in den Bereichen Literatur, Musik, Performing Arts und Visuelle Kunst mit Bezug zu Nordrhein-Westfalen sowie spartenübergreifende Projekte von hoher künstlerischer Qualität oder auch der internationale Kulturaustausch, zum Beispiel anlässlich von Ausstellungen, Gastspielen, Konzerten oder Lesereisen im In- und Ausland.
Antragsberechtigte und Finanzierung:
Alle Organisationen aus dem Kunst- und Kultursektor sowie Kunst- und Kulturschaffende, die einen Bezug zu Nordrhein-Westfalen haben.
Es gibt keine Mindestantragshöhe. In der Regel werden bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten gefördert.
Antragsfristen: 30. Juni und 30. November für eine Förderung im folgenden Jahr
Allianz Foundation
Die Allianz Foundation bündelt die Kräfte und Missionen der vormaligen Allianz Umweltstiftung und Allianz Kulturstiftung.
Der Zusammenschluss erfolgte 2022. Gründend auf den langjährigen Erfahrungen der beiden Vorgängerorganisationen, wird die Allianz Foundation die Stiftungsziele entsprechend den Anforderungen unserer Zeit verfolgen. Die Arbeit der Allianz Foundation gründet auf der Überzeugung, dass offene und diverse Gesellschaften, soziale Gerechtigkeit und eine lebenswerte Umwelt einander bedingen. Dafür braucht es einen ganzheitlichen Ansatz: Zwischen kulturellen und künstlerischen Projekten, bürgerschaftlichem Engagement und dem Einsatz für den Klimaschutz wird keine Trennlinie gezogen. Ein Fokus liegt auf Projekte, die an der Schnittstelle dieser Felder verortet sind und einen systemischen Wandel anstreben.
Es gibt regelmäßige Ausschreibungen zu bestimmten Themenbereichen.
Antragsberechtigte und Finanzierung:
Die Allianz Foundation fördert Initiativen mit zivilgesellschaftlichem, ökologischem, kulturellem und künstlerischem Hintergrund.
Antragsfrist: siehe unten
Soziokultur NRW
Die Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultureller Zentren Nordrhein-Westfalen e.V. (Soziokultur NRW) ist seit 1982 die fachliche Vertretung der soziokulturellen Zentren in NRW. Aufgabe ist es, die Rahmenbedingungen für kulturelle Vielfalt zu verbessern, Interessen zu bündeln, Förderung zu ermöglichen, die Potenziale der Soziokultur öffentlich darzustellen und Position zu aktuellen kulturpolitischen Fragestellungen zu beziehen.
Ein Schwerpunkt der Arbeit von Soziokultur NRW ist die Fördermittelvergabe des Landes NRW in verschiedenen Programmlinien. Von der Konzeptförderung, der Investitionsförderung und den Programmen „Kooperation zwischen soziokulturellen Zentren und kommunalen Kultureinrichtungen” sowie „Kulturelle Bildung in der soziokulturellen Praxis” profitieren in erster Linie die Mitgliedszentren.
Im Programm „Allgemeine Projektförderung und transkulturelle Arbeit“ können darüber hinaus soziokulturell engagierte Initiativen sowie Künstler*innen Fördermittel für Projekte beantragen, die die alltägliche Lebenswelt in die Kulturarbeit einbeziehen und die Wechselwirkungen von Kunst, Kultur und Gesellschaft in den Blick nehmen.
Allgemeine Projektförderung und Transkultur:
Soziokultur NRW fördert an gesellschaftlichen Fragen orientierte kulturelle Projekte, die – weil sie spartenübergreifend und in den Grenzbereichen von kultureller, sozialer und politischer Arbeit angesiedelt sind – allzu häufig zwischen die Raster an klassische Genres orientierter Kulturförderung fallen. Die transkulturelle Projektarbeit ist ein Schwerpunkt in dem auch kunst- und Kulturschaffende Menschen mit Flucht- und Migrationserfahrung in die soziokulturelle Projektarbeit einbezogen werden und durch Teilhabe an Projekten in den Austausch kommen.
Förderprogramme für Mitglieder:
- Zertifizierung von Lüftungsanlagen für soziokulturelle Zentren
- Kulturelle Bildung in der soziokulturellen Praxis
- Kooperationen von soziokulturellen Zentren mit kommunalen Kultureinrichtungen
- Investitionsförderung
- Konzeptförderung
Antragsberechtigte:
Natürliche und juristische Personen, d.h. neben den Mitgliedszentren der Soziokultur NRW, soziokulturelle Einrichtungen, freie Initiativen und Künstler*innen, engagierte Einzelpersonen, GbRs oder andere Rechtsformen
Finanzierung:
Zwischen 2.000 und 15.000 €
Antragsfristen: Zwei Ausschreibungen im Jahr mit Antragsfristen im Mai und November (für Projekte im Folgejahr)
Fonds Soziokultur e. V.
Der Fonds Soziokultur e. V. fördert im Sinne seiner Satzung zeitlich befristete Vorhaben mit Modellcharakter. Sie sollen ein Beispiel sein für andere soziokulturelle Projekte und Einrichtungen. Die Soziokultur will sowohl ästhetische und kommunikative als auch soziale Bedürfnisse und Fähigkeiten aller BürgerInnen aufgreifen und erweitern. Die Förderung soziokultureller Projekte trägt zur kulturellen Chancengleichheit bei und entwickelt so die demokratische Kultur in der Bundesrepublik Deutschland weiter.
Ziele sind die kulturelle Bildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen durch Vermittlung und Aneignung kultureller und künstlerischer Ausdrucksformen sowie die Ermutigung und Befähigung zur aktiven Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Leitlinie der Förderpraxis des Fonds Soziokultur ist, Innovation und Kontinuität soziokultureller Praxis zu stärken. Sie unterstützt die Selbstorganisation und Selbstverantwortung in der Kulturarbeit.
Die Haushaltsmittel des Fonds Soziokultur werden von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zur Verfügung gestellt.
- Allgemeine Projektförderung
Der Fonds Soziokultur fördern nur zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte. Dabei ist dem Kuratorium die aktive Partizipation (Beteiligung) von Laien/Nicht-Künstler*innen sehr wichtig.
Antragsberechtigte: Initiativen, Vereine, Einzelpersonen, Gesellschaften des Bürgerlichen Rechtes, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Unternehmergesellschaften und auch öffentliche Einrichtungen.
Finanzierung: 3.000 Euro - maximal 30.000 Euro, jedoch nicht meher als 70% des Gesamtbudgets des beantragten Projektes
Antragsfristen: 2. Mai und 2. November eines Jahres
- Förderprogramm für junge Kulturinitiativen
Antragsberechtigt: Junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die gemeinsam mit anderen ein Soziokultur-Projekt verwirklichen möchten
Finanzierung: max. 4.000 Euro, jedoch max. 80 % der Projektgesamtkosten
Antragsfristen: 2. Mai und 2. November eines Jahres
- Jonge Kunst
Gemeinsame Förderung von deutsch-niederländischen Kooperationsprojekten durch den Fonds Soziokultur (Bonn) und den Fonds voor Cultuurparticipatie (Utrecht)
Antragsberechtigte: Kulturelle Akteur*innen aus beiden Ländern, die grenzüberschreitende Partnerprojekte realisieren möchten
Antragsfrist: April
Finanzierung: max. 25.000 Euro, in besonderen Ausnahmefällen bis 50.000 Euro; in der Regel nicht mehr als 50 % der Gesamtkosten
- Innovationspreis Soziokultur
Seit 2003 vergibt der Fonds Soziokultur im Zweijahres-Rhythmus den mit 10.000 Euro dotierten »Innovationspreis Soziokultur« an kulturelle/künstlerische Initiativen, Zentren und Vereine.
Stiftung Lebendige Stadt
Konzentration auf öffentliche Räume: Angesichts der Komplexität von „Stadt“ mit dem Attribut „lebendig“ ist eine inhaltliche Eingrenzung des Wirkungsfeldes der Stiftung notwendig. Ihre Aktivitäten zielen vor allem auf die Gegenstandsseite der Städte, also auf den gestaltenden Umgang mit den Dingen und Räumen im weitesten Sinne. Die Stiftung konzentriert sich auf die öffentlichen Räume, ohne dass damit die Wechselbeziehungen zwischen den Menschen und den Dingen und Räumen außer Acht gelassen werden können und sollen. Im Gegenteil: Alles was durch kreatives, intelligentes Neu- und Umformen, Ändern und Ergänzen der Dinge und Räume Probleme des Zusammenlebens lösen oder besseres Zusammenleben ermöglichen hilft, somit heutige und zukünftige Lebensqualitäten positiv beeinflussen könnte, kann Förderprojekt der Stiftung werden.
Leitthemen: Licht, Grün, Gestalteter Raum, Inklusive Quartiersentwicklung
Nach Auswertung ihrer bisherigen Aktivitäten konzentriert sich die Stiftung zugunsten einer besseren Fokussierung der Förderfelder und der Förderaktivitäten auf Maßnahmen und Aktivitäten in öffentlichen städtischen Räumen, die den einzelnen Leitthemen der Stiftung – Licht, Grün oder Gebauter Raum – oder gleichzeitig mehreren dieser Themen zugeordnet werden können. In diesen, für eine lebendige Stadt wesentlichen Handlungs- und Wirkungsfeldern können und sollen solche Problemlösungen zum Gegenstand der Stiftungsarbeit werden, die Best Practice Beispiele erwarten lassen bzw. solche darstellen und somit den aktiven gesellschaftlichen Austausch fördern können und sollen.
Förderungswürdig sind Projekte, die aufgrund kreativer und kostengünstiger Konzepte beispielgebend für andere Kommunen wirken können und die langfristig die Urbanität einer Stadt fördern.
Antragsberechtigte und Finanzierung:
je nach Antragsstellung
Antragsfrist: keine
Liz Mohn - Kultur- und Musikstiftung
Die gemeinnützige Liz Mohn Kultur- und Musikstiftung wurde im November 2005 gegründet. Die Stifterin Liz Mohn möchte damit der Bedeutung von Kultur und Musik für die Persönlichkeitsentwicklung eines Menschen und für unsere Gesellschaft noch stärker gerecht werden.
Die Liz Mohn Kultur- und Musikstiftung unterstützt mit ihrer bundesweiten, jährlichen Initiative die Entwicklung und Umsetzung neuer Projektideen und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Stiftungszweck ist die Förderung der Kunst und Kultur, insbesondere auf dem Gebiet der Musik sowie die Förderung der Bildung, Erziehung und Völkerverständigung.
„Ideeninitiative ‚Kulturelle Vielfalt mit Musik‘“
Unterstützt werden kreative Projektideen, die das Miteinander von Kindern und Jugendlichen verschiedener kultureller Herkunft fördern.
Antragsberechtigte:
Bildungseinrichtungen, Vereine und individuelle Akteure mit gemeinnützigen Partnern
Finanzierung:
In jedem Jahr stehen Fördermittel in Höhe von 100.000,- Euro zur Verfügung
Antragsfrist: Sommer (konkreter Termin s. Website)
Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung (BMBF)
Mit dem Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ fördert das BMBF außerschulische Angebote der kulturellen Bildung. In Bündnissen für Bildung setzen lokale Akteure wie Musikgruppen, Vereine oder Theater- und Jugendgruppen Projekte für Kinder um, die einen eingeschränkten Zugang zu Bildung haben.
Mit den Bündnissen für Bildung entwickeln sich Netzwerke vor Ort, die auch langfristig in der Förderung bildungsbenachteiligter Kinder und Jugendlicher wirksam bleiben und zu einer Ausweitung zivilgesellschaftlichen Engagements beitragen sollen. Um Bündnisakteure bei ihrer Arbeit vor Ort zu unterstützen, fördert das BMBF auch Qualifizierungsangebote sowie Austausch und Vernetzung.
- Zielgruppe der geplanten Bildungsangebote sind 3 bis 18-jährige Kinder und Jugendliche, die in einer sozialen oder finanziellen Risikolage leben oder deren Familien keine ausreichenden Bildungsimpulse bieten können.
- Die Angebote sind außerschulisch und zusätzlich.
- Die Angebote werden von Bündnissen mit mindestens drei lokalen Partnern durchgeführt.
Durch die Teilnahme an den Maßnahmen in außerschulischen Lernumfeldern sollen bildungsbenachteiligten Kindern und Jugendlichen vielfältige Entwicklungschancen ermöglicht werden.
Diese Entwicklungschancen beinhalten beispielsweise
- die Ausbildung ästhetischer Wahrnehmungsfähigkeiten und Produktionsfertigkeiten
- die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und die Stärkung der Selbstwirksamkeitserwartung
- die Verbesserung des Sozialverhaltens
Zu förderungswürdigen Maßnahmen auf lokaler Ebene gehören u.a. Kurse, Seminare und Veranstaltungen (einmalig oder regelmäßig), Kinder- und Jugendfreizeiten, Ferienakademien (mehrtägig) oder Patenschafts- und Mentorenprogramme.
Antragsberechtigte:
Zur Bewerbung aufgerufen sind bundesweit tätige Einrichtungen mit Erfahrungen und Kompetenzen bei der Durchführung von außerschulischen Bildungsmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen.
In „Kultur macht stark“ gibt es eine Anzahl von Förderern, die Projekte in allen Bereichen der kulturellen Bildung fördern – von Tanz und Theater über digitale Spielekultur und Film bis hin zu Museum und Zirkus. Um Fördermittel zu beantragen, wird zunächst ein Förderer gesucht, der zur eigenen Projektidee passt.
Finanzierung:
Ausgaben, die bei der Durchführung der Bildungsangebote entstehen (Honorare oder Sachmittel – bis zu 100 %), Verwaltungspauschale
Ausgaben für Personal oder Infrastruktur oder auch für Treffen der Bündnispartner, wird nicht gefördert.
Antragsfrist:
Initiative Musik (Bund)
Die Initiative Musik ist die zentrale Fördereinrichtung der Bundesregierung und der Musikbranche für die deutsche Musikwirtschaft. Sie stärkt die Präsentation und Verbreitung von Musik aus Deutschland im In- und Ausland. Schwerpunkte der Programme und Projekte sind die Unterstützung von Newcomer*innen, Musiker*innen mit Migrationshintergrund, Livemusikclubs und Musikunternehmen, sowie der Ausbau bundesweit nachhaltiger Strukturen für Rock, Pop und Jazz.
Ziele der Initiative Musik sind die Förderung:
- des Musiknachwuchses aus allen Genres der Popmusik, wie zum Beispiel aus Rock, Hip-Hop, elektronischer Musik, experimenteller Popmusik oder Jazz,
- der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund,
- der Verbreitung von Musik aus Deutschland im In- und Ausland,
- und die Unterstützung der Livemusikclubs in Deutschland.
Förderprogramme:
- Künstler*innenförderung
Finanzielle Unterstützung für Musikproduktionen, Veröffentlichungen und Konzerttourneen für in Deutschland lebende Musiker*innen aus den Bereichen Rock, Pop, Jazz, Hip-Hop, Heavy Metal und elektronische Musik.
- Internationale Tourförderung
Finanzieller Zuschuss zu den Reise- und Marketingkosten für Musiker*innen und Bands mit Wohnsitz in Deutschland bei besonderen Auftritten (Showcases, Supporttouren, Presse- und Promoauftritten) im Ausland.
- Infrastrukturförderung
Mit der Infrastrukturförderung werden Projekte unterstützt, die nachhaltige Rahmenbedingungen schaffen für die Entwicklung von Popularmusik und Jazz in Deutschland. Im Fokus stehen zudem Aufbau und Stärkung von regionalen Fördereinrichtungen für die Popularmusik in enger Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen.
Weitere Programme:
- NEUSTART KULTUR
Awards
- APPLAUS – Auszeichnung der Programmplanung unabhängiger Spielstätten
- Deutscher Jazzpreis
- Akademie Poppreis
Antragsberechtigte:
natürliche und juristische Personen
Finanzierung:
Anteil-,Fehlbedarfs-,Festbetragsfinanzierung je nach Projektantrag
Antragsfrist: je nach Programm
Kulturstiftung des Bundes
Die Kulturstiftung des Bundes fördert Kunst und Kultur im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes. Ein Schwerpunkt liegt auf der Förderung innovativer Programme und Projekte im internationalen Kontext. Außerdem erschließt sie künstlerische und interdisziplinäre Wissenspotentiale für die Diskussion gesellschaftlicher Fragen.
Die Kulturstiftung des Bundes setzt einen Schwerpunkt auf den kulturellen Austausch und eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Sie initiiert und fördert dazu Projekte auf Antrag ohne thematische Eingrenzung in allen Sparten. Außerdem fördert sie kulturelle Leuchttürme wie beispielsweise die documenta, das Theatertreffen oder die Donaueschinger Musiktage.
- Allgemeine Projektförderung
Kulturschaffende können zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien. Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.
- Aktuelle Programme, Fonds und Initiativen
Mit KulturDigital hat die Kulturstiftung des Bundes ein Programm zur Entwicklung und Umsetzung richtungsweisender digitaler Vorhaben in Kultureinrichtungen ins Leben gerufen. Vor dem Hintergrund der Covid19-Pandemie unterstützt die Stiftung die Produktion von neuen digitalen oder hybriden Dialog- und Austauschformaten mit dem Programm dive in.
Für mehr Diversität im Kulturbetrieb soll das Programm 360° – Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft sorgen, mit hochdrei die Veränderung von Stadtbibliotheken hin zu teilhabeorientieren Begegnungsorten angeregt werden. Das Programm TRAFO – Modelle für Kultur im Wandel stärkt Kultureinrichtungen in strukturschwachen ländlichen Räumen. Im Programm Neue Auftraggeber treten lokale Initiativen mit international renommierten Künstler*innen in Kontakt, um selbst ein Werk in Auftrag zu geben.
Das Angebot an zeitgenössischen Tanzproduktionen in kleineren und mittleren Städten soll mit dem Fonds Tanzland – Programm für Gastspielkooperationen gezielt erweitert oder gar erst ermöglicht werden. Der Fonds Doppelpass fördert die Kooperationen von Stadttheatern mit der Freien Szene. Mit Jupiter – Darstellende Künste für junges Publikum will die Stiftung den Bereich Kinder- und Jugendtheater, Junge Oper und Tanz stärken. Die bundesweite Diskurs- und Austauschplattform YUNIK – Konferenz für kulturelle Bildung dient der Vernetzung von Akteur*innen der Kulturvermittlung.
Transkontinentale Projekte und Residencies fördert die Stiftung mit dem Programm TURN2 – Künstlerische Zusammenarbeit zwischen Afrika und Europa.
Mit dem Laborformat DOMiDLabs unterstützt die Kulturstiftung des Bundes die migrantische Bürgerbeteiligung bei der experimentellen Entwicklung des Migrationsmuseums „Haus der Einwanderungsgesellschaft“ in Köln-Kalk. Mit ihrer Initiative für ethnologische Sammlungen führt die Stiftung ihre Förderung einer zeitgemäßen und globalen Ausrichtung von Museumsammlungen fort.
Antragsberechtigte:
nicht-kommerziellen Bereiche des Kulturschaffens, insbesondere für bildende Kunst, darstellende Kunst, Literatur, Musik, Film, Fotografie, Architektur, kunst- und kulturhistorische Ausstellungen mit zeitgenössischem Bezug, Neue Medien, verwandte Formen sowie spartenübergreifende Vorhaben
Antragsfristen:
Finanzierung:
Programmabhängig. Der Vorstand der Kulturstiftung des Bundes entscheidet über Anträge unter 250.000 Euro. Förderentscheidungen ab 250.000 Euro bedürfen darüber hinaus der Zustimmung des Stiftungsrates.
Kulturstiftung der Länder
Im Auftrag der 16 deutschen Länder fördert, entwickelt, berät und begleitet die Kulturstiftung der Länder Projekte und Initiativen in den Bereichen Kunst und Kultur, die gesamtstaatlich bedeutsam sind und im Zusammenwirken mehrerer Partner umgesetzt werden.
Die Kulturstiftung der Länder will die kulturelle Teilhabe möglichst vieler Menschen erhöhen. Zu ihren Kernaufgaben zählt daher insbesondere die Förderung des Erwerbs, des Erhalts, der Dokumentation sowie der Präsentation und Vermittlung von Kulturgut, das für das kulturelle Selbstverständnis und gesellschaftliche Zusammenleben der Menschen in Deutschland einen hohen Wert besitzt.
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- die Förderung des Erwerbs für die deutsche Kultur besonders wichtiger und bewahrungswürdiger Kulturgüter, vor allem wenn deren Abwanderung ins Ausland verhindert werden soll oder wenn sie aus dem Ausland zurückerworben werden sollen
- die Förderung von und die Mitwirkung bei Vorhaben der Dokumentation und Präsentation deutscher Kunst und Kultur, z. B. durch die Unterstützung von Ausstellungsvorhaben, Restaurierungsprojekten, die Herausgabe von Publikationen eigener Förderungen
- die Förderung zeitgenössischer Formen und Entwicklungen von besonderer Bedeutung auf dem Gebiet von Kunst und Kultur
- die Förderung von überregional und international bedeutsamen Kunst- und Kulturvorhaben, z. B. durch die Unterstützung von den Ländern ausgewählter kultureller Einrichtungen
Die Kulturstiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
Antragsberechtigte:
überwiegend kulturelle Einrichtungen, die entweder gemeinnützig oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind
Antragsfristen:
Detallierte Informationen finden Sie auf der Webseite des jeweiligen Förderprogramms.
Institut für Auslandsbeziehungen
Das ifa (Institut für Auslandsbeziehungen) ist Deutschlands älteste Mittlerorganisation. Es engagiert sich weltweit für ein friedliches und bereicherndes Zusammenleben von Menschen und Kulturen. Das ifa fördert den Kunst- und Kulturaustausch in Ausstellungs-, Dialog- und Konferenzprogrammen und agiert als Kompetenzzentrum der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik. Es ist weltweit vernetzt und setzt auf langfristige, partnerschaftliche Zusammenarbeit.
Das ifa wird gefördert vom Auswärtigen Amt, dem Land Baden-Württemberg und der Landeshauptstadt Stuttgart.
- Ausstellungsförderung
Das Programm Ausstellungsförderung unterstützt zeitgenössische Künstlerinnen und Künstler dabei, Kunstprojekte im Ausland zu realisieren.
- CrossCulture Programm
Durch berufsbezogene Aufenthalte fördert und befähigt das Programm insbesondere Akteur*innen aus Kultur, Bildung, Wissenschaft, Kunst und Medien, zusammen zu arbeiten.
- Entsendeprogramm
Über das Entsendeprogramm unterstützen Berufstätige aus der Jugend- oder Kulturarbeit, dem Kulturmanagement oder Journalismus Organisationen deutscher Minderheiten.
- Hospitationsprogramm
Mit dem Hospitationsprogramm erhalten Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter einer Organisation der deutschen Minderheiten neue Impulse für die eigene Arbeit und Projekte.
- Kulturassistentenprogramm
Neue Wege gehen und Projekte realisieren: Mit dem Kulturassistentenprogramm erhalten Vereine, Verbände und Redaktionen der deutschen Minderheiten finanzielle Unterstützung.
- Künstlerkontakte
Miteinander ins Gespräch kommen: Das Programm Künstlerkontakte unterstützt den interkulturellen Austausch und die Vernetzung zwischen Kunstschaffenden.
- Social-Media-Reisestipendium
Die Community auf eine Reise mitnehmen: bei dem Social-Media-Reisestipendium können Engagierte von Organisationen deutscher Minderheiten reisen und dabei ihre Erlebnisse teilen.
Antragsberechtigte und Finanzierung:
hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab
Antragsfristen:
Detallierte Informationen finden Sie auf der Webseite des jeweiligen Förderprogramms.
Goethe-Institut
Das Goethe-Institut e.V. ist das weltweit tätige Kulturinstitut der Bundesrepublik Deutschland.
Es geht um die Förderung der Kenntnis der deutschen Sprache im Ausland und der Pflege der internationalen kulturellen Zusammenarbeit.
Die Kultur- und Bildungsprogramme fördern den interkulturellen Dialog und ermöglichen kulturelle Teilhabe. Sie stärken den Ausbau zivilgesellschaftlicher Strukturen und fördern weltweite Mobilität.
Die Ziele des Goethe-Instituts bis 2026:
- AUSTAUSCH UND KREATIVITÄT
Handlungsfelder: künstlerische Begnungen, globaler Austausch, sichere Räume, Umgang mit Geschichte und Erinnerung
- MOBILITÄT UND MIGRATION
Handlungsfelder: gesellschatliches und berufliches Ankommen, Mobilität in den Bereichen Kultur und Bildung, Teilhabe von Flüchtlingen
- GLOBALES LERNEN
Handlungsfelder: deutsche Sprache in internationalen Bildungssystemen, Angebote zum Erlernen des deutschen Sprache, Deutschland in der WElt, Weiterqualifizierung im Kulturbereich, digitale und medienbezogene Bildung, internationale Bildungsexpertise für Deutschland
- NACHHALTIGKEIT
Handlungsfelder: Programme zur Nachhaltugkeit, Bewusst Machen, als Organisation Nachhaltig,
- MIT EUROPA FÜR EUROPA
Handlungsfelder: europäische Integration, Europa in der WElt, das Goethe-Institut als europäischer Akteur
Antragsberechtigte:
einzelne Künstler*innen, Veranstalter, Organisationen, Kurator*innen, Kunstvermittler*innen und Kulturschaffende, ...
Finanzierung und Antragsfristen:
Die Förderkriterien, der Bewerbungszeitraum und die Förderart hängen von der jeweiligen Ausschreibung ab.