Regionale Kulturpolitik Bergisches Land
Die Regionale Kulturpolitik (RKP) hat bundesweit ein Alleinstellungsmerkmal. Das Programm setzt sich seit über 20 Jahren zum Ziel die regionale Vernetzung im Kulturbereich zu unterstützen, um die Kulturentwicklung in den zehn Kulturregionen NRWs nachhaltig zu stärken:
Kultur in Spitze und Breite fördern und den Bürger*innen vor Ort nahe bringen, kulturelle Teilhabe im Sinne einer lebenslangen kulturellen Bildung und eines offenen, nachhaltigen Dialoges gewährleisten und die Außenwahrnehmung von Kunst und Kultur in den Regionen erhöhen – das sind die maßgeblichen Ziele der Regionalen Kulturpolitik. Darüber hinaus zielt das Programm auch auf die Entwicklung und Stärkung von Kooperationsmodellen mit anderen Bereichen, so zum Beispiel mit der Jugendarbeit, der Wirtschaft, der Stadtentwicklung oder dem Tourismus.
Kulturprofile: Das Besondere, das die Kulturregion Bergisches Land von anderen ähnlich geprägten Kulturregionen in NRW abhebt, ist in drei Profilen formuliert, an denen sich folgende Projektideen entwickelten.
- Klangrääume
- Netzwerk Bildende Kunst
- Aktionsraum Freie Szene
Zu den weiteren Förderkriterien gehören:
- Kooperation und regionale Vernetzung: mindestens drei Partner aus mindestens zwei Städten/Gemeinden entwickeln ein Projekt und führen es gemeinsam durch,
- alle Projektpartner wirken gleichberechtigt an der inhaltlichen Projektentwicklung mit,
- Projekte, die in einem zeitlich begrenzten Rahmen öffentliche Veranstaltungen bieten,
- Marketingmaßnahmen müssen ein erkennbarer Bestandteil des Projekts sein,
- ein regionaler Bezug muss gegeben sein, der in der Regel über die Leitthemen der jeweiligen Region hergestellt wird, d.h. Inhalt und/oder Charakter schärft das Profil der bergischen Region,
- Kooperationsprojekte mit besonders hoher künstlerischer bzw. kulturfachlicher Qualität und Innovationscharakter werden bevorzugt berücksichtigt.
Antragsberechtigte:
- Kommunale Antragsteller (20% Eigenleistungen)
- nicht-kommunale Antragsteller (10% Eigenleistungen)
Zur Umsetzung des Programms wurden in den Regionen RKP-Koordinierungsbüros eingesetzt, die im Vorfeld der Antragstellung beraten, Qualifizierungsangebote machen, Projekte begleiten und auch selbst initiieren.
Finanzierung:
je nach Antragsstellung
Antragsfrist: bis 30. September jeden Jahres
Regionale Kulturförderung des LVR
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) ist ein Verband der kreisfreien Städte und Kreise im Rheinland sowie der StädteRegion Aachen.
Kommunale Angelegenheiten, so garantiert es die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen, sollen die Gemeinden in Selbstverwaltung erledigen. Kommunale Aufgaben reichen aber vielfach über die Grenzen einzelner Gebietskörperschaften hinaus, so etwa in der Kulturpflege, im Gesundheits-, Schul-, Jugend- und Sozialwesen.
Die Unterstützung im Rahmen der Regionalen Kulturförderung dient dazu, die Vielfalt und Nachhaltigkeit des kulturellen Angebotes im Rheinland zu stärken und zu bewahren sowie weithin wahrnehmbar und erlebbar zu machen. In diesem Rahmen werden nicht nur die eigenen Museen und Kulturdienststellen, sondern auch die regionale Kulturarbeit in den 26 Mitgliedskörperschaften des LVR unterstützt.
Zu den weiteren Förderkriterien gehören:
- Kulturelles Erbe (z. B. Maßnahmen/Projekte zum Erhalt denkmalgeschützter Gebäude, Denkmalschutz, der Archäologie, der Heimatpflege, der Rheinischen Geschichte und Volkskunde)
- Kulturelle Veranstaltungen (z. B. Musik, Kunst, Tanz, Theater, Literatur)
- Kulturelle Bildung/Vermittlung/Kooperation (z.B. durch Publikationen, Tagungen, Ausstellungen, Erwerb/Schaffung/Herrichtung von Kunstobjekten/Kulturgütern oder Ausstattung zur kulturellen Vermittlung)
Antragsberechtigte:
- Mitgliedskörperschaft des LVR (jeweils zuständige kreisfreie Stadt/Kreis/Städteregion, in der das Projekt durchgeführt wird, bzw. wo der Hauptbezugsort zum Projekt besteht)
- Kreisangehörige Städte und Gemeinden
- Museen
- Sammlungen
- Archive
- Operativ tätige Stiftungen
- Rechtsfähige, gemeinnützige Vereine und Institutionen
- Jugend- und Bürgerzentren in gemeinnütziger Trägerschaft
- Kirchliche Institutionen
- Selbstständige öffentliche Einrichtungen
- Fördervereine
- LVR-Kulturdienststellen
- nicht antragsberechtigt: Privatpersonen
Finanzierung:
- Unmittelbar mit dem Projekt im Zusammenhang stehende Kosten (z. B. denkmalbedingter Mehraufwand)
- Sach-, Personal- und Honorarkosten, die unmittelbar mit dem Projekt in Zusammenhang stehen
- Ehrenamtliche Leistungen/Aufwendungen
- Planungskosten (z. B. Konzeptionen) und Baukosten in angemessenem Umfang
Von den in § 44 LHO NRW in Verbindung mit der VV zu § 44 LHO NRW aufgeführten Finanzierungsarten wird grundsätzlich eine Fehlbedarfsfinanzierung mit Höchstbetrag angewendet.
Antragfrist: spätestens 31.03. eines jeden Jahres für das Folgejahr
Landesmusikrat NRW
Der Landesmusikrat NRW ist der Dachverband der Musikverbände und -vereine in Nordrhein-Westfalen.
Die Vizepräsidenten sind die jeweiligen Vorsitzenden der vier Arbeitsgemeinschaften des Landesmusikrats: Musik in Erziehung, Ausbildung und Forschung, Musik in der Jugend, Musik im Laienbereich, Musik in Beruf, Medien und Wirtschaft.
Der Verein engagiert sich für die Laienmusik in NRW. Er unterstützt die professionellen Kunstschaffenden, setzt sich für die Musik der kulturellen Vielfalt ein und streitet für die innovative und integrative Kraft der Musik in NRW.
Zu den weiteren Förderkriterien gehören:
- Aufführungen und Konzerte von musikalischen Modellversuchen sowie Studien und Tagungen mit einem erkennbaren Alleinstellungsmerkmal von Laienmusikverbänden oder Mitgliedsvereinen von Laienmusikverbänden
- Inhaltlich herausragende oder musikalisch besonders anspruchsvolle Musikprojekte von verbandsfreien Gruppen sowie von Musikvereinigungen und -verbänden in kirchlicher Trägerschaft
- Nachwuchsarbeit für Kinder und Jugendliche
- Herausragende Projekte der Popularmusik
- Aufführungen und Konzerte von Laienmusiker*innen, die gemeinsam mit professionellen Musiker*innen projektbezogen in Arbeitsphasen, Workshops oder Bildungsmaßnahmen zu gemeinsamen Abschlusskonzerten zusammenarbeiten.
- Einstudierungen und Aufführungen zeitgenössischer Musik einschließlich entsprechender Kompositions- und Arrangement-Aufträge.
- Interkulturelle Projekte von verbandlichen und verbandsfreien Gruppen sowie von Musikvereinigungen und -verbänden in kirchlicher Trägerschaft
Spielstättenprogrammprämie: Für herausragende Programme von Spielstätten des Jazz und des avancierten Pop/Rock vergeben das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW und der Landesmusikrat NRW regelmäßig Spielstättenprogrammprämien.
Die Prämie beträgt zwischen 5.000 und 25.000 Euro für ein herausragendes Programm einer Spielzeit.
Antragsberechtigte:
- Laienmusikverbände
- Mitglieder in der AG Laienmusik des Landesmusikrats NRW e.V. und ihre Vereine
- verbandsfreie Vereine und Gruppen
- Musikvereinigungen und -verbände in kirchlicher Trägerschaft
- Spielstättenprogramm: Antragsteller, die sich für Jazz, Improvisierte Musik, avancierte Pop/Rock-Musik oder Genres und Musikkulturen in deren Grenzbereichen engagieren und dabei Nachwuchskünstlern oder regional wirksamen Bands ein Forum bieten.
Finanzierung:
Die Förderung gliedert sich in mehrere Förderetats für verschiedene Förderprofile. Zudem gibt es einzelne Ausschreibungen.
Die Projektförderung wird grundsätzlich als Teilfinanzierung gewährt. Die Mittel können für Personalkosten, Sachkosten und für Planung und Leitung, letztere bis zu einer Höhe von maximal 10 % der Gesamtkosten, eingesetzt werden.
Die Mindestantragssumme für Förderungen beträgt 750,00 €.
Antragsfrist: bis zum 31. Oktober des Vorjahres
NRW KULTURsekretariat
Das NRW KULTURsekretariat (NRWKS) ist eine öffentlich-rechtliche Kulturförderinitiative der theater- und orchestertragenden Städte und eines Landschaftsverbands in Nordrhein-Westfalen.
Gemeinsam mit den 21 Städten und weiteren kommunalen, überregionalen und internationalen Kulturpartnern initiiert, fördert und organisiert das NRWKS mit Sitz in Wuppertal ganz überwiegend aus Landesmitteln finanzierte Programme, Projekte und Veranstaltungen in den Bereichen Theater, Musik, Bildende Kunst, Literatur und Tanz – oft spartenübergreifend und experimentell. Schwerpunkte liegen auf der internationalen und digitalen Kultur sowie den Themen Diversität und Interkultur.
Das NRW KULTURsekretariat unterstützt und initiiert im Rahmen seiner Programme innovative Kunst- und Kulturprojekte, Festivals in allen Kunstsparten und Projekte des internationalen Austauschs sowie digitale Kulturprojekte, die in seinen Mitgliedsstädten stattfinden.
Weitere Informationen erhalten Sie in der "Übersicht: Antragsbasierte Programme des NRW-KULTURsekretariats".
Antragsberechtigte:
- kommunale Betriebe
- Privatpersonen
- eingetragene Vereine
- gGmbH und GmbH
Finanzierung:
Das NRWKS bietet anteilige Förderungen der von ihm bzw. seinen Gremien kuratierten Kataloge, fördert den internationalen Austausch (u.a. im Rahmen des Transfer International) und hat ein Programm für Kooperationsprojekte der Mitgliedsstädte sowie zur Förderung von Digital- und Performance-Projekten ins Leben gerufen.
Bei Projekten, die ein Kostenvolumen von 5.000 Euro übersteigen, ist ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan beizulegen.
Antragsfrist: Die meisten Förderprogramme geben zur Antragstellung keine Fristen vor. Informationen über etwaige Antragsfristen oder Termine zur Ausschreibung finden Sie in der unten angeführten "Übersicht: Antragsbasierte Programme des NRW-KULTURsekretariats" bzw. auf der Webseite des jeweiligen Förderprogramms.
Über die laufenden Ausschreibungen informiert das NRWKS darüber hinaus unter »Aktuelles« auf der Homepage des NRWKS.
Landesbüro Freie Darstellende Künste
Das Landesbüro ist Sprachrohr, Interessenvertretung, Förderer sowie Dienstleister für die Freie Darstellende Szene in NRW und vertritt die Spitze und die Basis, Nachwuchs und Etablierte, Solisten, Gruppen und Spielstätten.
Zu den Förderthemen gehören:
- Allgemeine Projektförderung
- Gastspielförderung
- Sonderprojektförderung: Interkulturelle Impulse
- Mentoring-Programm
- Spitzenförderung Theater / Kinder- & Jugendtheater
- Konzeptionsförderung
- Mittelzentren Tanz / Performative Künste
Antragsberechtigte:
vornehmlich freiberuflich professionell agierenden darstellenden Künstler*innen
Finanzierung:
Das Landesbüro vergibt jährlich in Eigenregie Fördergelder mit Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.
Außerdem vergibt das Landesbüro in Kooperation mit dem nrw landesbüro tanz die Gastspielförderung, organisiert mit Mitteln des Ministeriums die Ensemblespitzenförderung, betreut weitere Förderprogramme und berät allgemein in Förderverfahren.
Antragsfrist: Detallierte Informationen finden Sie auf der Webseite des jeweiligen Förderprogramms.
Kulturförderung in Nordrhein-Westfalen
Kunst- und Kulturschaffende sowie deren Institutionen haben in Nordrhein-Westfalen zahlreiche Möglichkeiten, von den Förderprogrammen, Preisen und Stipendien der Landesregierung zu profitieren. Die vielfältigen Angebote der Landesregierung richten sich sowohl an Künstler*innen als auch an Kulturorganisationen und -institutionen. Mit projektbezogener und institutioneller Förderung werden dabei vor allem Arbeiten zur Vermittlung von Kunst und Kultur unterstützt.
Eine Übersicht über die vielfältigen Programme, Preise und Stipendien erhalten Sie auf der Website des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft. Zentrale Programme sind im folgenden aufgeführt:
- Archive
Im Jahr 2013 startete ein Programm für Archive in NRW, das nachhaltig nutzbare Projekte im Rahmen der Initiative „Bildungspartner NRW – Archive und Schule“ fördert.
- Bibliotheken
Das Land will mit seiner Förderung die Qualität der Informations- und Literaturversorgung der Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen stärken.
- Bildende Kunst
Nordrhein-Westfalen ist ein traditioneller Standort der bildenden Kunst, die von der Landesregierung intensiv gefördert wird.
- Dritte Orte
Dritte Orte sind Plätze des Zusammentreffens und bieten Menschen die Möglichkeit der Begegnung mit Kunst und Kultur in ländlichen Räumen. Deswegen fördert das Ministerium für Kultur und Wissenschaft die Konzeptentwicklung und -umsetzung für solche Orte der Begegnung.
- Film
Die Landesregierung fördert Projekte des künstlerischen Films, vor allem Festivals, die Filmbildung von Kindern und Jugendlichen sowie Projekte zur Sicherung des historischen Filmerbes.
- Interkulturelle Kunstprojekte
Durch die Förderung soll der Dialog zwischen den in Nordrhein-Westfalen lebenden Menschen unterschiedlicher Herkunft mit den Mitteln der Kunst positiv unterstützt werden.
- Internationale Kulturpolitik
Das Förderziel besteht im internationalen Austausch von Künstlerinnen und Künstlern, Kulturschaffenden und Kulturinstitutionen vor allem in Europa.
- Förderfonds „Kultur & Alter“
Das Förderziel besteht in der Unterstützung von Projekten, die die Entfaltung der ästhetischen, kommunikativen und sozialen Bedürfnisse und Fähigkeiten älterer Menschen voranbringen.
- Kulturrucksack NRW
Ziel des landesweiten Vorhabens ist es, allen Kindern und Jugendlichen Zugang zu kostenlosen und deutlich kostenreduzierten kulturellen Angeboten zu eröffnen.
- Landesprogramm Kultur und Schule
Ziel ist es, Künstlerinnen und Künstler sowie Kunstpädagoginnen und Kunstpädagogen zur Gestaltung von Projekten in die Schulen Nordrhein-Westfalens einzuladen.
- Literatur
Das Förderziel besteht in der Sicherung und Weiterentwicklung des Literaturlandes Nordrhein-Westfalen durch individuelle Autorenförderung.
- Musik
Die Förderung von Musikerinnen und Musikern, Musikensembles und -institutionen gehört zu den wichtigsten kulturpolitischen Aufgaben des Landes.
- Regionale Kulturpolitik
Die Landesregierung fördert die Kultur in den zehn Kulturregionen.
- Soziokultur
Ziel ist die Weiterentwicklung von künstlerischen Projekten soziokultureller Zentren in Nordrhein-Westfalen.
- Tanz und Theater
Gefördert werden Kommunaltheater, Privattheater und die freie Theaterszene.
Finanzierung:
je nach Antragsstellung
Antragsberechtigte:
Es gibt institutionelle Förderungen für Kulturorganisationen und projektbezogene Förderungen. Für Einzelpersonen kommen außerdem Preise und Stipendien infrage.
Finanzierung:
Die Form und das Volumen der Projektföderung ist abhängig vom jeweiligen Programm. Die Beratung und Abwicklung der Förderprogramme erfolgen in der Regel über die Bezirksregierungen.
Kunststiftung NRW
2019 feiert die Kunststiftung NRW ihr 30-jähriges Bestehen. In diesen vergangenen 30 Jahren begleitete sie über 7650 Projekte und mehr als 3500 Künstlerinnen und Künstler bei der Realisierung ihrer künstlerischen Vorhaben. Immer war es das Ziel, das Besondere zu stärken und neue Räume ästhetischer Erfahrung zu öffnen. So sind nicht nur viele herausragende Kunstwerke entstanden. Es sind auch viele zukunftsfähige Fördermodelle für eine Kunst von morgen entwickelt worden.
Projektförderung: Gefördert werden herausragende Projekte, programmatische Besonderheiten und innovative Konzepte aus den Bereichen Literatur, Musik, Performing Arts und Visuelle Kunst in NRW sowie spartenübergreifende Projekte von hoher künstlerischer Qualität. Dazu gehören auch die Förderung des Erwerbs und die Sicherung von Kunstgegenständen und Kulturgütern mit herausragender Bedeutung.
Individuelle Förderung: Neben der projektbezogenen Förderung gehört die Förderung junger, außergewöhnlich talentierter Künstler*innen aus NRW, die in den Bereichen Literatur, Musik, Performing Arts und Visuelle Kunst tätig sind, zu den wichtigsten Aufgaben. So bietet die Kunststiftung NRW durch Arbeitsstipendien, Reisestipendien, Fellowships und den Unterhalt von Künstlerresidenzen in Istanbul und Tel Aviv Künstler*innen aller Sparten die Möglichkeit, Projekte weiterzuverfolgen, unterschiedliche Kulturen kennenzulernen, internationale Kontakte aufzubauen sowie künstlerische Ideen und Anregungen in globalen Netzwerken auszutauschen.
Auslobung von Preisen: Straelener Übersetzerpreis, Straelener Übersetzerpreis, Mauricio Kagel Musikpreis
Antragsberechtigte und Finanzierung:
je nach Antragsstellung
Antragsfristen: 30. Juni und 30. November für eine Förderung im folgenden Jahr
Allianz Kulturstiftung... for Europe
Die Allianz Kulturstiftung ist eine gemeinnützige Kulturstiftung für Europa. Sie steht dafür ein, den Zusammenhalt in Europa mit den Mitteln von Kunst und Kultur zu stärken. Als Begleiterin eines gesellschaftlichen Wandels ist die wirkungsorientiert und unabhängig arbeitende Stiftung mit Sitz in Berlin sowohl operativ als auch fördernd tätig.
Die Stiftung engagiert sich für translokale Kunst- und Kulturprojekte in Europa und im Mittelmeerraum. In den kommenden Jahren setzt sie in ihrer strategischen Arbeit für eine offene Gesellschaft, ein Europa, dass auch dezentral denken und die Digitalisierung gemeinwohlorientiert voranzutreiben kann.
Zu den Förderthemen gehören:
- Europäische Bildung
- Darstellende Kunst
- Musik
- Bildende Kunst
- Literatur
- Aktion KulturAllianzen (max. Fördersumme 2.250 €)
a) kleinere regionale Kunst-und Kulturprojekte in Deutschland und Österreich, an denen vor allem Kinder und Jugendliche beteiligt sind.
b) Sonderaktion AKA Integration Kultur baut Brücken der Verständigung: benachteiligte junge Menschen sollen die Möglichkeit bekommen, intensiver am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können.
- Call for Projects (2021) | The art of bringing Europe together
Antragsberechtigte und Finanzierung:
je nach Antragsstellung
Antragsfrist: offen
Soziokultur NRW
Die Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultureller Zentren Nordrhein-Westfalen e.V. (Soziokultur NRW) ist seit 1982 die fachliche Vertretung der soziokulturellen Zentren in NRW. Aufgabe ist es, die Rahmenbedingungen für kulturelle Vielfalt zu verbessern, Interessen zu bündeln, Förderung zu ermöglichen, die Potenziale der Soziokultur öffentlich darzustellen und Position zu aktuellen kulturpolitischen Fragestellungen zu beziehen.
Ein Schwerpunkt der Arbeit von Soziokultur NRW ist die Fördermittelvergabe des Landes NRW in verschiedenen Programmlinien. Von der Konzeptförderung, der Investitionsförderung und den Programmen „Kooperation zwischen soziokulturellen Zentren und kommunalen Kultureinrichtungen” sowie „Kulturelle Bildung in der soziokulturellen Praxis” profitieren in erster Linie die Mitgliedszentren.
Im Programm „Allgemeine Projektförderung und transkulturelle Arbeit“ können darüber hinaus soziokulturell engagierte Initiativen sowie Künstler*innen Fördermittel für Projekte beantragen, die die alltägliche Lebenswelt in die Kulturarbeit einbeziehen und die Wechselwirkungen von Kunst, Kultur und Gesellschaft in den Blick nehmen.
Allgemeine Projektförderung und Transkultur:
Soziokultur NRW fördert an gesellschaftlichen Fragen orientierte kulturelle Projekte, die – weil sie spartenübergreifend und in den Grenzbereichen von kultureller, sozialer und politischer Arbeit angesiedelt sind – allzu häufig zwischen die Raster an klassische Genres orientierter Kulturförderung fallen. Die transkulturelle Projektarbeit ist ein Schwerpunkt in dem auch kunst- und kulturschaffende Menschen mit Flucht- und Migrationserfahrung in die soziokulturelle Projektarbeit einbezogen werden und durch Teilhabe an Projekten in den Austausch kommen.
Förderprogramme für Mitglieder:
- Kulturelle Bildung in der soziokulturellen Praxis
- Kooperationen von soziokulturellen Zentren mit kommunalen Kultureinrichtungen
- Förderung von Kooperationen von soziokulturellen Zentren mit kommunalen Kultureinrichten, etwa Archiven, Museen, Gedenkstätten, Bilbiotheken, Volkshochschulen oder Theatern
- Investitionsförderung
- Konzeptförderung
Antragsberechtigte:
Natürliche und juristische Personen, d.h. neben den Mitgliedszentren der Soziokultur NRW, soziokulturelle Einrichtungen, freie Initiativen und Künstler*innen, engagierte Einzelpersonen, GbRs oder andere Rechtsformen
Finanzierung:
Zwischen 2.000 und 15.000 €
Antragsfristen: Zwei Ausschreibungen im Jahr mit Antragsfristen im Mai und November (für Projekte im Folgejahr)
Fonds Soziokultur e. V.
Der Fonds Soziokultur e. V. fördert im Sinne seiner Satzung zeitlich befristete Vorhaben mit Modellcharakter. Sie sollen ein Beispiel sein für andere soziokulturelle Projekte und Einrichtungen. Die Soziokultur will sowohl ästhetische und kommunikative als auch soziale Bedürfnisse und Fähigkeiten aller BürgerInnen aufgreifen und erweitern. Die Förderung soziokultureller Projekte trägt zur kulturellen Chancengleichheit bei und entwickelt so die demokratische Kultur in der Bundesrepublik Deutschland weiter.
Ziele sind die kulturelle Bildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen durch Vermittlung und Aneignung kultureller und künstlerischer Ausdrucksformen sowie die Ermutigung und Befähigung zur aktiven Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Leitlinie der Förderpraxis des Fonds Soziokultur ist, Innovation und Kontinuität soziokultureller Praxis zu stärken. Sie unterstützt die Selbstorganisation und Selbstverantwortung in der Kulturarbeit.
Die Haushaltsmittel des Fonds Soziokultur werden von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zur Verfügung gestellt.
- Allgemeine Projektförderung
Der Fonds Soziokultur fördern nur zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte. Dabei ist dem Kuratorium die aktive Partizipation (Beteiligung) von Laien/Nicht-Künstlern sehr wichtig.
Antragsberechtigte: Initiativen, Vereine, Einzelpersonen, Gesellschaften des Bürgerlichen Rechtes, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Unternehmergesellschaften und auch öffentliche Einrichtungen.
Finanzierung: 3.000 Euro - maximal 30.000 Euro, jedoch nicht meher als 70% des Gesamtbudgets des beantragten Projektes
Antragsfristen: 2. Mai und 2. November eines Jahres
- Förderprogramm für junge Kulturinitiativen
Antragsberechtigt: Junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die gemeinsam mit anderen ein Soziokultur-Projekt verwirklichen möchten
Finanzierung: max. 4.000 Euro, jedoch max. 80 % der Projektgesamtkosten
Antragsfristen: 2. Mai und 2. November eines Jahres
- Jonge Kunst
Gemeinsame Förderung von deutsch-niederländischen Kooperationsprojekten durch den Fonds Soziokultur (Bonn) und den Fonds voor Cultuurparticipatie (Utrecht)
Antragsberechtigte: Kulturelle Akteur*innen aus beiden Ländern, die grenzüberschreitende Partnerprojekte realisieren möchten
Antragsfrist: 15. April (2021)
Finanzierung: max. 25.000 Euro, in besonderen Ausnahmefällen bis 50.000 Euro; in der Regel nicht mehr als 50 % der Gesamtkosten
- Innovationspreis Soziokultur
Seit 2003 vergibt der Fonds Soziokultur im Zweijahres-Rhythmus den mit 10.000 Euro dotierten »Innovationspreis Soziokultur« an kulturelle/künstlerische Initiativen, Zentren und Vereine.
Stiftung Lebendige Stadt
Konzentration auf öffentliche Räume: Angesichts der Komplexität von „Stadt“ mit dem Attribut „lebendig“ ist eine inhaltliche Eingrenzung des Wirkungsfeldes der Stiftung notwendig. Ihre Aktivitäten zielen vor allem auf die Gegenstandsseite der Städte, also auf den gestaltenden Umgang mit den Dingen und Räumen im weitesten Sinne. Die Stiftung konzentriert sich auf die öffentlichen Räume, ohne dass damit die Wechselbeziehungen zwischen den Menschen und den Dingen und Räumen außer Acht gelassen werden können und sollen. Im Gegenteil: Alles was durch kreatives, intelligentes Neu- und Umformen, Ändern und Ergänzen der Dinge und Räume Probleme des Zusammenlebens lösen oder besseres Zusammenleben ermöglichen hilft, somit heutige und zukünftige Lebensqualitäten positiv beeinflussen könnte, kann Förderprojekt der Stiftung werden.
Leitthemen: Licht, Grün, Gebauter Raum (z.B. Inklusive Quartiersentwicklung)
Nach Auswertung ihrer bisherigen Aktivitäten konzentriert sich die Stiftung zugunsten einer besseren Fokussierung der Förderfelder und der Förderaktivitäten auf Maßnahmen und Aktivitäten in öffentlichen städtischen Räumen, die den einzelnen Leitthemen der Stiftung – Licht, Grün oder Gebauter Raum – oder gleichzeitig mehreren dieser Themen zugeordnet werden können. In diesen, für eine lebendige Stadt wesentlichen Handlungs- und Wirkungsfeldern können und sollen solche Problemlösungen zum Gegenstand der Stiftungsarbeit werden, die Best Practice Beispiele erwarten lassen bzw. solche darstellen und somit den aktiven gesellschaftlichen Austausch fördern können und sollen.
Förderungswürdig sind Projekte, die aufgrund kreativer und kostengünstiger Konzepte beispielgebend für andere Kommunen wirken können und die langfristig die Urbanität einer Stadt fördern.
Antragsberechtigte und Finanzierung:
je nach Antragsstellung
Antragsfrist: keine
Liz Mohn - Kultur- und Musikstiftung
Die gemeinnützige Liz Mohn Kultur- und Musikstiftung wurde im November 2005 gegründet. Die Stifterin Liz Mohn möchte damit der Bedeutung von Kultur und Musik für die Persönlichkeitsentwicklung eines Menschen und für unsere Gesellschaft noch stärker gerecht werden.
Die Liz Mohn Kultur- und Musikstiftung unterstützt mit ihrer bundesweiten, jährlichen Initiative die Entwicklung und Umsetzung neuer Projektideen und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Stiftungszweck ist die Förderung der Kunst und Kultur, insbesondere auf dem Gebiet der Musik sowie die Förderung der Bildung, Erziehung und Völkerverständigung.
„Ideeninitiative ‚Kulturelle Vielfalt mit Musik‘“
Unterstützt werden kreative Projektideen, die das Miteinander von Kindern und Jugendlichen verschiedener kultureller Herkunft fördern.
Antragsberechtigte:
Bildungseinrichtungen, Vereine und individuelle Akteure mit gemeinnützigen Partnern
Finanzierung:
In jedem Jahr stehen Fördermittel in Höhe von mehr als 50.000,- Euro zur Verfügung
Antragsfrist: Sommer (konkreter Termin s. Website)
Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung (BMBF)
Mit dem Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ fördert das BMBF außerschulische Angebote der kulturellen Bildung. In Bündnissen für Bildung setzen lokale Akteure wie Musikgruppen, Vereine oder Theater- und Jugendgruppen Projekte für Kinder um, die einen eingeschränkten Zugang zu Bildung haben.
Mit den Bündnissen für Bildung entwickeln sich Netzwerke vor Ort, die auch langfristig in der Förderung bildungsbenachteiligter Kinder und Jugendlicher wirksam bleiben und zu einer Ausweitung zivilgesellschaftlichen Engagements beitragen sollen. Um Bündnisakteure bei ihrer Arbeit vor Ort zu unterstützen, fördert das BMBF auch Qualifizierungsangebote sowie Austausch und Vernetzung.
- Zielgruppe der geplanten Bildungsangebote sind 3 bis 18-jährige Kinder und Jugendliche, die in einer sozialen oder finanziellen Risikolage leben oder deren Familien keine ausreichenden Bildungsimpulse bieten können.
- Die Angebote sind außerschulisch und zusätzlich.
- Die Angebote werden von Bündnissen mit mindestens drei lokalen Partnern durchgeführt.
Durch die Teilnahme an den Maßnahmen in außerschulischen Lernumfeldern sollen bildungsbenachteiligten Kindern und Jugendlichen vielfältige Entwicklungschancen ermöglicht werden.
Diese Entwicklungschancen beinhalten beispielsweise
- die Ausbildung ästhetischer Wahrnehmungsfähigkeiten und Produktionsfertigkeiten
- die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und die Stärkung der Selbstwirksamkeitserwartung
- die Verbesserung des Sozialverhaltens
Zu förderungswürdigen Maßnahmen auf lokaler Ebene gehören u.a. Kurse, Seminare und Veranstaltungen (einmalig oder regelmäßig), Kinder- und Jugendfreizeiten, Ferienakademien (mehrtägig) oder Patenschafts- und Mentorenprogramme.
Antragsberechtigte:
Zur Bewerbung aufgerufen sind bundesweit tätige Einrichtungen mit Erfahrungen und Kompetenzen bei der Durchführung von außerschulischen Bildungsmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen.
In „Kultur macht stark“ gibt es 23 Förderer, die Projekte in allen Bereichen der kulturellen Bildung fördern – von Tanz und Theater über digitale Spielekultur und Film bis hin zu Museum und Zirkus. Um Fördermittel zu beantragen, wird zunächst ein Förderer gesucht, der zur eigenen Projektidee passt.
Finanzierung:
Ausgaben, die bei der Durchführung der Bildungsangebote entstehen (Honorare oder Sachmittel – bis zu 100 %), Verwaltungspauschale
Ausgaben für Personal oder Infrastruktur oder auch für Treffen der Bündnispartner, wird nicht gefördert.
Antragsfrist:
Initiative Musik (Bund)
Die Initiative Musik ist die zentrale Fördereinrichtung der Bundesregierung und der Musikbranche für die deutsche Musikwirtschaft. Sie stärkt die Präsentation und Verbreitung von Musik aus Deutschland im In- und Ausland. Schwerpunkte der Programme und Projekte sind die Unterstützung von Newcomer*innen, Musiker*innen mit Migrationshintergrund, Livemusikclubs und Musikunternehmen, sowie der Ausbau bundesweit nachhaltiger Strukturen für Rock, Pop und Jazz.
Ziele der Initiative Musik sind die Förderung:
- des Musiknachwuchses aus allen Genres der Popularmusik, wie zum Beispiel aus Rock, Hip-Hop, elektronischer Musik, experimenteller Popmusik oder Jazz,
- der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund,
- der Verbreitung von Musik aus Deutschland im In- und Ausland,
- und die Unterstützung der Livemusikclubs in Deutschland.
Förderprogramme:
- Künstler*innenförderung
Finanzielle Unterstützung für Musikproduktionen, Veröffentlichungen und Konzerttourneen für in Deutschland lebende Musiker*innen aus den Bereichen Rock, Pop, Jazz, Hip-Hop, Heavy Metal und elektronische Musik.
- Internationale Tourförderung
Finanzieller Zuschuss zu den Reise- und Marketingkosten für Musiker*innen und Bands mit Wohnsitz in Deutschland bei besonderen Auftritten (Showcases, Supporttouren, Presse- und Promoauftritten) im Ausland.
- Live 100
Programm zur Förderung von Kleinkonzerten: Live 100 unterstützt kleinere Musikclubs („Grassroots Venues“) dabei, Newcomerbands und experimentelle Konzertformate auf die Bühne zu bringen.
- Infrastrukturförderung
Mit der Infrastrukturförderung werden Projekte unterstützt, die nachhaltige Rahmenbedingungen schaffen für die Entwicklung von Popularmusik und Jazz in Deutschland. Im Fokus stehen zudem Aufbau und Stärkung von regionalen Fördereinrichtungen für die Popularmusik in enger Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen.
- NEUSTART KULTUR
- Erhalt und Stärkung der Musikinfrastruktur in Deutschland (Musikclubs), 2020/21
- Erhalt und Stärkung der Musikinfrastruktur (Livemusik-Veranstaltungen und Musikfestivals), 2020/21
Awards
- APPLAUS – Auszeichnung der Programmplanung unabhängiger Spielstätten
- Deutscher Jazzpreis
Antragsberechtigte:
natürliche und juristische Personen
Finanzierung:
Anteil-,Fehlbedarfs-,Festbetragsfinanzierung je nach Projektantrag
Antragsfrist: je nach Programm
Kulturstiftung des Bundes
Die Kulturstiftung des Bundes fördert Kunst und Kultur im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes. Ein Schwerpunkt liegt auf der Förderung innovativer Programme und Projekte im internationalen Kontext. Außerdem erschließt sie künstlerische und interdisziplinäre Wissenspotentiale für die Diskussion gesellschaftlicher Fragen.
Die Kulturstiftung des Bundes setzt einen Schwerpunkt auf den kulturellen Austausch und eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Sie initiiert und fördert dazu Projekte auf Antrag ohne thematische Eingrenzung in allen Sparten. Außerdem fördert sie kulturelle Leuchttürme wie beispielsweise die documenta, das Theatertreffen oder die Donaueschinger Musiktage.
- Allgemeine Projektförderung
Kulturschaffende können zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien. Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.
- 360° – Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft
Mit dem Fonds unterstützt die Kulturstiftung des Bundes Institutionen aus den Sparten Kunst, Musik, Darstellende Künste, Literatur, Architektur, Neue Medien und verwandte Formen sowie spartenübergreifende Institutionen und kunst- und kulturhistorische Museen, in ihrem Feld die gesamte Gesellschaft in den Blick zu nehmen: Einwanderung und kulturelle Vielfalt sollen als ebenso chancenreiches wie kontroverses Zukunftsthema aktiv in das eigene Haus und in die Stadtgesellschaft getragen und strukturelle Ausschlüsse im Kulturbetrieb vermindert werden.
- „dive in. Programm für digitale Interaktionen“
Seit Beginn der Pandemie beschäftigen sich Kulturinstitutionen damit, auf welche Weise sie fortan ihr Publikum erreichen und mit ihm interagieren können: Wie lässt sich ein zielgruppenspezifischer und aktiver Austausch – als Format der Teilhabe oder als künstlerisch-vermittelnde Praxis – ins Digitale überführen oder aber im digitalen Raum erweitern? Mit „dive in. Programm für digitale Interaktionen“ will die Kulturstiftung des Bundes daher bundesweit Kulturinstitutionen darin unterstützen und motivieren, mit innovativen digitalen Dialog- und Austauschformaten auf die aktuelle pandemiebedingte Situation zu reagieren.
- Doppelpass Kooperationen von freien Gruppen und festen Tanz- und Theaterhäusern
Die Kulturstiftung des Bundes fördert im Fonds Doppelpass Kooperationen von freien Gruppen und festen Tanz- und Theaterhäusern über einen Zeitraum von zwei Jahren mit jeweils bis zu 240.000 Euro für Produktionen und Gastspiele. Ziel des Fonds ist es, die freie Szene und Theaterinstitutionen in Deutschland zum Erproben neuer, tourfähiger Formen der Zusammenarbeit und künstlerischen Produktion anzuregen.
- Kultur Digital
Das Programm Kultur Digital will Kultureinrichtungen motivieren und sie darin unterstützen, die digitalen Möglichkeiten und Herausforderungen der Gegenwart selbstbestimmt und gemeinwohlorientiert mitzugestalten und ihnen kreativ und kritisch zu begegnen. Wie können Museen und Theater, Konzert- und Literaturhäuser auf die technologischen Innovationen reagieren? Welche Formen der künstlerischen Produktion, Vermittlung und Kommunikation bringen die Einrichtungen voran?
- Tanzland
Die Gastspielförderung im Rahmen des Programms Tanzland ist einer der Bausteine im facettenreichen Engagement der Kulturstiftung des Bundes für den Tanz. Bei Tanzland geht es speziell darum, die Vielfalt des zeitgenössischen Tanzes, die sich in der Arbeit von mehr als 60 Ensembles an Stadt- und Staatstheatern sowie von freien Compagnien zeigt, auch jenseits der etablierten Tanzzentren zu zeigen: mit Gastspielen von Tanzensembles in Gastspielhäusern außerhalb der Metropolen.
- TURN2 – Künstlerische Zusammenarbeit zwischen Deutschland und afrikanischen Ländern
Aufbauend auf jahrelangen Erfahrungen aus TURN sowie auf den Gesprächen mit internationalen Expert*innen wird die Kulturstiftung des Bundes mit dem Programm auch in Zukunft darauf hinwirken, finanzielle und strukturelle Asymmetrien zwischen afrikanischen und deutschen Partnern zu reflektieren, einen ebenbürtigen Austausch in die Wege zu leiten und die Erfahrungen hieraus in öffentliche Debatten hineinzutragen. Das Programm TURN2 umfasst drei Förderinstrumente: einen Fonds, ein Residenzprogramm sowie transkontinentale Akademien.
Antragsberechtigte:
nicht-kommerziellen Bereiche des Kulturschaffens, insbesondere für bildende Kunst, darstellende Kunst, Literatur, Musik, Film, Fotografie, Architektur, kunst- und kulturhistorische Ausstellungen mit zeitgenössischem Bezug, Neue Medien, verwandte Formen sowie spartenübergreifende Vorhaben
Antragsfristen:
Finanzierung:
Programmabhängig. Der Vorstand der Kulturstiftung des Bundes entscheidet über Anträge unter 250.000 Euro. Förderentscheidungen ab 250.000 Euro bedürfen darüber hinaus der Zustimmung des Stiftungsrates.
Institut für Auslandsbeziehungen
Das ifa (Institut für Auslandsbeziehungen) ist Deutschlands älteste Mittlerorganisation. Es engagiert sich weltweit für ein friedliches und bereicherndes Zusammenleben von Menschen und Kulturen. Das ifa fördert den Kunst- und Kulturaustausch in Ausstellungs-, Dialog- und Konferenzprogrammen und agiert als Kompetenzzentrum der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik. Es ist weltweit vernetzt und setzt auf langfristige, partnerschaftliche Zusammenarbeit.
Das ifa wird gefördert vom Auswärtigen Amt, dem Land Baden-Württemberg und der Landeshauptstadt Stuttgart.
- Ausstellungsförderung
Das Programm Ausstellungsförderung unterstützt zeitgenössische Künstlerinnen und Künstler dabei, Kunstprojekte im Ausland zu realisieren.
- CCP Fellowships
CCP Fellowships ermöglicht jungen Berufstätigen und freiwillig Engagierten, für zwei bis drei Monate in einem interkulturellen Umfeld zu arbeiten und neue Kompetenzen zu erlangen.
- CCP Synergy
CCP Synergy bringt zwei Organisationen aus Deutschland und einem Partnerland zusammen. Gemeinsam arbeiten sie an einem Projekt, das Kulturen miteinander in den Dialog bringt.
- Entsendeprogramm
Über das Entsendeprogramm unterstützen Berufstätige aus der Jugend- oder Kulturarbeit, dem Kulturmanagement oder Journalismus Organisationen deutscher Minderheiten.
- Hospitationsprogramm
Mit dem Hospitationsprogramm erhalten Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter einer Organisation der deutschen Minderheiten neue Impulse für die eigene Arbeit und Projekte.
- Kulturassistentenprogramm
Neue Wege gehen und Projekte realisieren: Mit dem Kulturassistentenprogramm erhalten Vereine, Verbände und Redaktionen der deutschen Minderheiten finanzielle Unterstützung.
- Künstlerkontakte
Miteinander ins Gespräch kommen: Das Programm Künstlerkontakte unterstützt den interkulturellen Austausch und die Vernetzung zwischen Kunstschaffenden.
- Social-Media-Reisestipendium
Die Community auf eine Reise mitnehmen: bei dem Social-Media-Reisestipendium können Engagierte von Organisationen deutscher Minderheiten reisen und dabei ihre Erlebnisse teilen.
- zivik
Das Förderprogramm zivik unterstützt Nichtregierungsorganisation bei der Planung und Durchführung von Projekten in Krisen- und Konfliktregionen weltweit.
Antragsberechtigte und Finanzierung:
hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab
Antragsfristen: hängen vom jeweiligen Förderprogramm ab
Goethe Institut
Das Goethe-Institut e.V. ist das weltweit tätige Kulturinstitut der Bundesrepublik Deutschland.
Es geht um die Förderung der Kenntnis der deutschen Sprache im Ausland und der Pflege der internationalen kulturellen Zusammenarbeit.
Die Kultur- und Bildungsprogramme fördern den interkulturellen Dialog und ermöglichen kulturelle Teilhabe. Sie stärken den Ausbau zivilgesellschaftlicher Strukturen und fördern weltweite Mobilität.
Zu den Förderthemen gehören insbesondere Kultur & ...:
- Europa
- Bildende Kunst
- Bildung und Wissen
- Film
- Literatur
- Medien
- Musik
Antragsberechtigte:
einzelne Künstler*innen, Veranstalter, Organisationen, Kurator*innen, Kunstvermittler*innen und Kulturschaffende, ...
Finanzierung und Frist:je nach Programm