Stiftung Umwelt und Entwicklung NRW
Die Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen fördert bürgerschaftliches Engagement für eine nachhaltige Entwicklung.
Sie ist dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, dem Gedanken der Einen Welt und der Menschenwürde verpflichtet und trägt zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit seinen 17 Zielen für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) bei.
Schwerpunkt der Förderarbeit ist Informations- und Bildungsarbeit im Bereich nachhaltiger Entwicklung. Dabei sind die Bildungskonzepte „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ und „Globales Lernen“ von besonderer Bedeutung.
Vorzugsweise fördert die Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen solche Projekte, die Umwelt- und Entwicklungsbelange miteinander verbinden, die neue Zielgruppen erreichen, in denen sich Menschen ehrenamtlich engagieren, und die über die Förderung hinaus wirken.
Die Stiftung finanziert insbesondere Projekte mit folgenden Themenschwerpunkten:
- Umwelt-, Klima- und Naturschutz, Ressourcenschonung, Erhalt von Biodiversität,
- entwicklungspolitische Bildung und Information,
- interkulturelles Lernen zu Themen aus Umwelt und Entwicklung,
- nachhaltige Produktion und nachhaltiger Konsum.
Konkret werden alle Projektaktivitäten gefördert, die einen Beitrag zu den für die Stiftung förderungswürdigen Inhalten leisten. Dies können zum Beispiel folgende Aktivitäten sein:
- Erstellung und Erprobung von Informations- und Bildungsmaterialien,
- Durchführung von Bildungs- und Informationsveranstaltungen,
- projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit,
- Beteiligungs- und Dialogprozesse, Vernetzung und Bündnisbildung,
- Entwicklung von Konzepten und Recherchearbeiten, die für die
Umsetzung komplexerer Projektaktivitäten notwendig sind, - Anschaffungen, etwa von Geräten, die für die geplanten Maßnahmen notwendig sind,
- Ergebnissicherung und -dokumentation,
- begleitende oder nachfolgende Evaluationen,
- Bau- und Umbaumaßnahmen, etwa von Räumlichkeiten für Bildungsveranstaltungen.
Besondere Regelungen gibt es zur Förderung von
- Fassadenbildern,
- Begegnungsreisen mit ausländischen Gästen,
- Organisationsentwicklungs-Projekten.
Die Stiftung fördert auch kleine Vorhaben in zeitlich begrenztem Rahmen und mit geringem Kapitaleinsatz, die möglicherweise aus nur einer Aktivität bestehen.
Antragsberechtigte:
rechtsfähige, gemeinnützige Organisationen wie eingetragene Vereine, gemeinnützige GmbH, gemeinnützige Stiftungen und kirchliche Institutionen
Antragsfrist: derzeit keine festen Antragstermine, prinzipiell jedoch mindestens 4 Monate vor Projektbeginn
- Fördervolumen von bis zu 5.000 Euro und Anträge für Organisationsentwicklung mindestens 2 Monate vor Projektbeginn
- Förderanträge zwischen 5.000 Euro und 10.000 Euro mindestens 4 Monate vor Projektbeginn
- Fördervolumen von mehr als 100.000 € pro Jahr oder insgesamt 200.000 € mindestens ein halbes Jahr vor Projektbeginn
Engagement Global - Service für Entwicklngsinitiativen
Die bewusste Entscheidung für Produkte aus fairem Handel, Upcycling oder Konsumverzicht, die Auseinandersetzung mit den Ursachen von Flucht und Migration, lokale Aktionen zu den nachhaltigen Entwicklungszielen (SDGs) – ohne das aktive Engagement der Bürger*innen ist eine gerechte Gestaltung der Globalisierung nicht denkbar.
Deshalb vergibt das Förderprogramm entwicklungspolitische Bildung (FEB) im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Fördermittel an Gruppen und Netzwerke, die sich in der entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit für im Bundesgebiet lebende Menschen engagieren. Dabei werden Projekte unterstützt, die lebensnah und anschaulich über entwicklungspolitische Themen aufklären, zeigen, wie sich Bürger*innen entwicklungspolitisch engagieren können, das Konzept der Nachhaltigen Entwicklung verfolgen und so die entwicklungspolitische Zielsetzung der Bundesregierung in die Gesellschaft vermitteln und umsetzen.
Für die inhaltliche Zielsetzung eines Projekts sollten folgende Punkte beachtet werden: Thematisch sollte die Situation in den Entwicklungs- und Transformationsländern und die Verflechtungen zwischen diesen Ländern und den OECD-Staaten dargestellt werden. Das Vorhaben muss geeignet sein, die Zusammenhänge und Ursachen von politischen, ökonomischen, ökologischen, sozialen und kulturellen Entwicklungen, einschließlich der Entwicklungszusammenarbeit, in den Industrie-, Entwicklungs- und Transformationsländern sichtbar zu machen.
Den Bürger*innen sollte in eingängiger, praktischer Form aufgezeigt werden, wie sie sich als Multiplikator*in, als Mitglied und Förderer von Organisationen der Zivilgesellschaft oder als Konsument*in entwicklungspolitisch relevant engagieren können.
Antragsberechtigte:
Eingetragene Vereine (e. V.), Netzwerke von Organisationen (nur Dachverbände nach §57 Abs. 2 Abgabenordnung), z.B Kirchen und kirchliche Organisationen oder Museen, Bibliotheken, Universitäten, GmbH's, sofern sie nicht als Ein-Personen-Gesellschaft aufgestellt sind, Rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts (gemeinnützig) oder öffentlichen Rechts, eG's, Gemeinnützige Unternehmergesellschaften, sofern sie nicht als Ein-Personen-Unternehmen aufgestellt sind.
Finanzierung:
Bei Erstanträgen kann eine Projektlaufzeit über maximal 12 Monate (welche sich über zwei Haushalts- bzw. Kalenderjahre erstrecken kann) mit einer Fördersumme von maximal 10.000 Euro beantragt werden. Die finanzielle Eigenleistung der antragstellenden Organisation muss mindestens 25 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen. Drittmittel anderer Förderer werden als Eigenleistung anerkannt.
Antragsfristen: 30. Juni und 30. November jeden Jahres
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV)
Das LANUV unterstützt mit einer Vielzahl von Förderprogrammen Unternehmen und Organisationen, aber auch Körperschaften des öffentlichen und des privaten Rechts. Die finanziellen Zuwendungen kommen vom Land Nordrhein-Westfalen, dem Bund und der EU.
Die Abwicklung der Maßnahmen und Projekte ist in den einzelnen Förderrichtlinien geregelt. Unter anderem ist darin festgelegt, wer als Zuwendungsempfänger in Frage kommt, für welche Gegenstände eine Förderung gewährt wird und was bei der Umsetzung des Fördervorhabens zu beachten ist.
Beispiele für Förderprogramme:
- EU-Schulprogramm NRW
- nachhaltige Entwicklung in Umweltbildungseinrichtungen in NRW
- Antragsberechtigt: Netzstruktur BNE- / Umweltbildungseinrichtungen
- Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen und Aktivitäten regional bedeutsamer Umweltbildungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen, die im Verbund durch vertikale und horizontale Vernetzung, Informations- und Wissenstransfer, Unterstützung und Beratung von Einrichtungen der formalen und nicht-formalen Bildung in ihrer Region, durch Fort- und Weiterbildung sowie eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit zur Bereitstellung und Umsetzung eines landesweiten, qualitativ hochwertigen BNE-/ Umweltbildungsangebots beitragen.
- Finanzierung: gemäß der Förderrichtlinien
- Antragsfrist: bis zum 31.10. eines Jahres für das Folgejahr
Weitere Antragsfristen variieren je nach Förderprogramm
Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) fördert dem Stiftungsauftrag und dem Leitbild entsprechend innovative, modellhafte und lösungsorientierte Vorhaben zum Schutz der Umwelt unter besonderer Berücksichtigung der mittelständischen Wirtschaft.
Geförderte Projekte sollen nachhaltige Effekte in der Praxis erzielen, Impulse geben und eine Multiplikatorwirkung entfalten. Es ist das Anliegen der DBU, zur Lösung aktueller Umweltprobleme beizutragen, die insbesondere aus nicht nachhaltigen Wirtschafts- und Lebensweisen unserer Gesellschaft resultieren. Zentrale Herausforderungen sieht die DBU vor allem beim Klimawandel, dem Biodiversitätsverlust, im nicht nachhaltigen Umgang mit Ressourcen sowie bei schädlichen Emissionen. Damit knüpfen die Förderthemen sowohl an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse über planetare Grenzen als auch an die von der UNO beschlossenen Sustainable Development Goals an.
Die Förderthemen der DBU sind u.a.:
- Themenoffene Förderung
- Instrumente und Kompetenzen der Nachhaltigkeitsbewertung sowie Stärkung von Nachhaltigkeitsbewusstsein und -handeln
- Entwicklung, Gestaltung und Akzeptanz umweltschonender Konsumgüter
- Klima- und ressourcenschonendes Bauen
- Energie- und ressourcenschonende Quartiersentwicklung und -erneuerung
- Erneuerbare Energie, Energieeinsparung und -effizienz
- Naturschutz und nachhaltige Naturnutzung in Nutzlandschaften und Schutzgebieten
Antragsberechtigt:
Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Finanzierung:
- Für Unternehmen, Vereine etc.: in der Regel 50% Förderung der Projektkosten
- Für Hochschulen etc.: bis zu 100% Förderung der Projektausgaben
Antragsfrist:
Anträge können kontinuierlich gestellt werden.
Servicestelle: Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V. (LAG 21 NRW)
Die Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V. fördert die Agenda 21 in den Kommunen, Kreisen, Kommunalverbänden und Organisationen in Nordrhein-Westfalen. Die Agenda 21 ist ein nachhaltiges Zukunftsprogramm für das 21. Jahrhundert, vor allem in den Bereichen Ökologie, Ökonomie, sozialen Fragen, Förderung von Frauen- und Kultur, Kindern und Jugendlichen, Migration und entwicklungspolitischer Zusammenarbeit und ihren wechselseitigen Beziehungen zueinander.
Diesem Ziel sollen ins besonders dienen:
- Kommunalberatung
- Netzwerken
- Bildung und Forschung
Förderdatenbank: für nachhaltige Projekte in den Europäischen Strukturfonds
EU-Kommunal-Kompass 2021-2027
Die Webseite zur neuen EU-Förderperiode für kommunale Akteure rund um das Thema Nachhaltigkeit.