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Geboren in Wuppertal

Was ist Ambulant Betreutes Wohnen?

Ambulant betreutes Wohnen ist eine Unterstützungsform für Menschen mit einer wesentlichen Behinderung, die in der eigenen Wohnung Hilfen zum selbständigen Wohnen und Leben benötigen.

Wer kann die Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens in Anspruch nehmen?

Volljährige Menschen mit einer seelischen Behinderung/psychischen Erkrankung, die in einer eigenen Wohnung leben oder zukünftig leben möchten und die Hilfen zum selbständigen Wohnen benötigen.

Beispiele:

  • ein psychisch kranker Mensch wird nach langem Klinikaufenthalt zurück in die eigene Wohnung entlassen und weiß nicht, wie er das schaffen kann
  • ein behinderter Mensch möchte aus dem Elternhaus oder aus einem Heim ausziehen
  • aufgrund der durch seine Erkrankung verursachten Schwierigkeiten ist ein Mensch von Obdachlosigkeit bedroht
  • ein junger psychisch kranker Mensch braucht Unterstützung bei der Hinführung zu Arbeit und Beschäftigung
  • ein Elternteil ist psychisch krank und benötigt neben den Erziehungs- und Familienhilfen weiterführende Hilfen zur Eingliederung in die Gesellschaft

Welche Krankheitsbilder sind gemeint?

Psychosen, Schizophrenien, Depressionen, Manien, Persönlichkeitsstörungen, Angst- oder Zwangsstörungen, Doppeldiagnosen (Sucht nur in Ausnahmefällen).

Was sind die Ziele des Betreuten Wohnens?

  • Ambulant vor stationär!
  • Eingliederung in die Gesellschaft
  • Verselbständigung
  • Wiederentdeckung und Stärkung von eigenen Fähigkeiten und Ressourcen
  • Verhinderung von Vereinsamung
  • Erhalt oder Knüpfen von sozialen Kontakten
  • Erhalt des Status Quo
  • Rehabilitation
  • Tagesstrukturierung
  • Alltags- und Krankheitsbewältigung

Die konkreten Ziele werden im Hilfeplan gemeinsam mit dem Klienten festgelegt und regelmäßig den individuellen Bedürfnissen angepasst.

Wie werden die Leistungen finanziert?

Nach Prüfung von Einkommen und Vermögen des Antragstellers durch den LVR können die Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens im Rahmen der Eingliederungshilfe finanziert werden. Der LVR rechnet nach Quittierung der geleisteten Fachleistungsstunden direkt mit dem Fachdienst ab.

Wer kann die Leistungen erbringen?

Die Leistungen können durch einen durch den LVR anerkannten Leistungsträger für Ambulant Betreutes Wohnen erbracht werden.

Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

  • eine fachärztliche Bescheinigung, die Art und Umfang der Behinderung beschreibt
  • der ausgefüllte Sozialhilfegrundantrag
  • der mit dem behinderten Menschen und/oder seinem gesetzlichen Vertreter ausgefüllte Hilfeplan-Bogen (dieser Hilfeplan-Bogen wird von der koordinierenden Stelle ausgefüllt, z.B. von der Klinik, einer stationären Einrichtung oder einem ambulanten Dienst)

Erläuterungen und Hinweise

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