Mit der Bescheinigung über den Geburtstermin beantragen Sie das Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse oder beim Bundesamt für Soziale Sicherung. Beamte wenden sich bitte mit der Bescheinigung an Ihre Personalabteilung.
Wer?
Während der Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt und für den Geburtstag sind Arbeitnehmerinnen in der Regel finanziell durch das Mutterschaftsgeld abgesichert. Für Beamtinnen gelten besondere beamtenrechtliche Regelungen.
Wie?
Mutterschaftsgeld wird von den gesetzlichen Krankenkassen während der Schutzfristen an Arbeitnehmerinnen gezahlt. Arbeitnehmerinnen, die nicht selbst Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sind, erhalten auf Antrag eine einmalige Zahlung vom Bundesamt für Soziale Sicherung.
Bezug genommen auf die Quelle: Leitfaden zum Mutterschutz des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend