Ist die Mutter nicht verheiratet, muss der Vater des Kindes seine Vaterschaft anerkennen.
Was?
Bei unverheirateten Eltern muss der Vater des Kindes die Vaterschaft ausdrücklich in einer Urkunde anerkennen. Das nennt man Vaterschaftsanerkennung.
Wer?
Die Vaterschaftsanerkennung betrifft nur unverheiratete Eltern. Bei verheirateten Eltern gilt der Ehemann automatisch als Vater des Kindes. Verheiratete Eltern brauchen auch das Sorgerecht nicht zu regeln.
Wo?
Die Vaterschaftsanerkennung kann bei der Beistandschaft bereits in der Schwangerschaft oder beim Standesamt nach der Geburt kostenlos erfolgen.
Terminvereinbarung Beistandschaft:
Senden Sie eine Mail mit Ihren Kontaktdaten und einer Rückruf-Telefonnummer an die:
Telefon:
0202 563 2609
0202 563 4391
0202 563 0 (Service Center)
Wann?
Die Vaterschaftsanerkennung ist während der Schwangerschaft möglich, aber erst nach der Geburt nötig. Das Sorgerecht kann ebenfalls geregelt werden.