Im Baugenehmigungsverfahren wird die Feuerwehr gutachterlich zu allen Fragen des baulichen und des abwehrenden Brandschutzes für das Ressort 105.2 (Bauordnungsamt) tätig.
Im Sachverständigenverfahren stellt die Feuerwehr alle Forderungen zur Wahrung der Belange des abwehrenden Brandschutzes auf.