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FeuerwehrBerufsfeuerwehr

Brandverhütungsschauen

Gemäß §26 BHKG (Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz) sind Gemeinden zur Durchführung einer Brandverhütungsschau verpflichtet

Die Brandverhütungsschau wird in Gebäuden und Einrichtungen durchgeführt, die entweder selbst besonders brand- oder explosionsgefährdet sind oder in denen sich viele Personen aufhalten beziehungsweise erhebliche Sachwerte vorhanden sind, die bei einem Brand oder einer Explosion gefährdet sein könnten.

Zwischen zwei Brandverhütungsschauen dürfen dabei höchstens fünf Jahre vergehen.

Geprüft wird, ob eine bauliche Anlage den Anforderungen genügt.

Das sind im Einzelnen die Sicherheit der Nutzer, deren Selbstrettung im Brandfall sowie die Tauglichkeit für die Durchführung von Rettungsarbeiten und der Brandbekämpfung durch die Feuerwehr.

Die Brandverhütungsschau bildet eine wichtige Schnittstelle zum Einsatzdienst. So werden die Besonderheiten eines Objektes (wie zum Beispiel Feuerwehrzufahrt zum Objekt, besondere Löschwasserversorgung auf dem Gelände usw.) aufgenommen und als Information in den Einsatzleitrechner eingepflegt.

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  • Stadt Wuppertal

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