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FeuerwehrInformationen für Bürger*innen

Dachlawinen und Eiszapfen

Tauwetter: Gefahr durch Dachlawinen und Eiszapfen

Durch die Temperaturen um den Gefrierpunkt setzen sich regelrechte Schneebretter, die mitunter vereist sind, in Bewegung und stürzen auf die Straßen und Gehwege. Dadurch besteht akute Gefahr für Fußgänger und den Straßenverkehr Passanten, die möglicherweise gefährliche Dachlawinen bemerken, können die Leitstelle des Ordnungsamtes unter der Nummer 0202 /563-4000 informieren. Die Mitarbeiter nehmen dann Kontakt mit den Gebäudeeigentümern auf, damit die Gefahr beseitigt werden kann.

Wer haftet für Dachlawinen und Eiszapfen?

Grundsätzlich ist der Grundstücks- /Hauseigentümer im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht zur Beseitigung von Gefahren, die von seinem Grundstück ausgehen, verantwortlich. Sofern ihm mit eigenen Mitteln eine Beseitigung der Gefahr nicht möglich ist, muss er zunächst eine Sicherung des Gefahrenbereiches vornehmen. Er kann ein privates Unternehmen beauftragen die Gefahr zu beseitigen. Ist eine Beauftragung eines privaten Unternehmens nicht möglich, kann die Feuerwehr im Rahmen einer kostenpflichtigen Hilfeleistung tätig werden.

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Bildnachweise

  • Stadt Wuppertal / Feuerwehr

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