Die Europäische Gleichstellungscharta besagt: „Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein Grundrecht aller Menschen sowie eine Grundvoraussetzung jeder Demokratie“.
Ziele der Charta
Aktionspläne zur Gleichstellung von Frauen und Männern
Schwerpunkte des Aktionsplanes
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Frau Roswitha Bocklage
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