Die Aktionspläne werden in einem breiten Beteiligungsprozess mit Akteur*innen der Stadtgesellschaft, Vereinen, Verbänden und Institutionen sowie Vertreter*innen der Verwaltung erstellt und vom Rat der Stadt mit Maßnahmen und Zuständigkeiten verabschiedet.
Die Europäische Gleichstellungscharta besagt: „Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein Grundrecht aller Menschen sowie eine Grundvoraussetzung jeder Demokratie“.
Sie macht aber auch deutlich, dass sie sich gegen die Reproduktion von Geschlechtsrollenklischees, gegen Diskriminierung und Mehrfachdiskriminierung sowie die Benachteiligung bestimmter Bevölkerungsgruppen wendet. Für uns ist sie ein Instrument, um gemeinsam mit Akteur*innen die Maßnahmen zu identifizieren, die für einen Abbau von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, Hautfarbe, ethnischer Herkunft, Sprache, Religion oder Glaube, Zugehörigkeit zu einer Minderheit, Behinderung, Alter oder chronischer Krankheit beitragen kann. (Rat der Gemeinden und Regionen Europas - Deutsche Sektion)