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Energieausweise

Seit 1. Juli 2009 besteht eine Ausweispflicht für Nichtwohngebäude. Seit der Novellierung zum 01.05.2014 sind zusätzlich zur Pflicht zur Erstellung von Energieausweisen diese in öffentlichen Gebäuden mit mehr als 500 Quadratmetern Nutzfläche an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle auszuhängen, wenn in diesen Gebäuden Behörden und sonstige Einrichtungen für eine große Anzahl von Menschen öffentliche Dienstleistungen erbringen und deshalb häufig aufgesucht werden. Hierunter fallen z.B. Sozialämter, Arbeitsagenturen, Schulen und Kindertagesstätten. Ausgenommen von dieser Vorschrift sind Gebäude für Besichtigungszwecke wie Museen und Kulturdenkmäler. Ebenfalls nicht gemeint sind Räumlichkeiten zur Nutzung durch Dritte, ohne dass zugleich "öffentliche Dienstleistungen" im oben erläuterten Sinne erbracht werden, z.B. die Nutzung von Turn- und Sporthallen durch Vereine u.Ä..

Der Energieausweis - Zwei Methoden

Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten - als Bedarfs- und Verbrauchsausweis.

Der Bedarfsausweis enthält objektive Angaben zum Energiebedarf von Gebäuden, der auf der Grundlage einer technischen Analyse der Bausubstanz und der technischen Anlagen (z.B. Heizungs,- und Klimaanlagen, Beleuchtung) und einer normierten Nutzung ermittelt wird.

Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch der Gebäudenutzer in den vergangenen drei Jahren für Heizung und Warmwasserbereitung an. Das Ergebnis ist beim Verbrauchsausweis stark vom individuellen Verhalten der Nutzer abhängig.

Was steht im Energieausweis?

Ähnlich wie das Energieeffizienz-Label, das heute bei Elektrogeräten selbstverständlich ist, hilft eine Skala von Grün nach Rot den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasserbereitung abzuschätzen. Bewegen sich die Werte im roten Bereich, verursacht das Gebäude hohen Heizkosten. Liegen die Werte dagegen im grünen Bereich, sind diese in der Regel überschaubar.

Im Energieausweis werden der Endenergiebedarf und der Primärenergiebedarf des Gebäudes angegeben:

  • Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, vom konkreten Gebäude jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung an.
  • Der Primärenergiebedarf bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab. Er berücksichtigt neben der Endenergie auch die so genannte "Vorkette" (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils eingesetzten Energieträger (z.B. Heizöl, Gas, Strom, erneuerbare Energien). Je niedriger der Wert für den Primärenergiebedarf, desto besser die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes.

Das Gebäudemanagement ist seiner Aushangpflicht nachgekommen. Seit 1. Juli 2009 hängen die im Original unterzeichneten Energieausweise in folgenden Standorten aus. Sie können sie auch hier einsehen:

Frau Nadine Kiewert
Teamleiter*in

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