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Bauvorhaben mit Förderung durch das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG)

Der Bund stellt im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) 3,5 Milliarden Euro zur Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Kommunen zur Verfügung (im Interesse eines Ausgleichs der Wirtschaftskraft im Bundesgebiet). Davon entfallen auf Nordrhein-Westfalen rund 1,126 Milliarden Euro. Die kreisfreien Städte, Kreise und Gemeinden im Regierungsbezirk Düsseldorf, wozu auch Wuppertal gehört, erhalten davon etwa 343 Millionen Euro. Die genaue Höhe der den einzelnen Kommunen zustehenden Mittel ergibt sich dabei aus der Anlage zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz. Mittlerweile wurde die  Fortsetzung des KInvFG, das „Kapitel 2“, aufgelegt. Darin beträgt das Volumen für Wuppertal etwa 31 Millionen Euro.


Folgende Bauvorhaben des Gebäudemanagements der Stadt Wuppertal werden durch das KInvFG gefördert:

Anschrift Bauvorhaben
Ahrstraße 35 Neubau einer Kindertagesstätte
Ferdinand-Lassalle-Straße 28-30 Sanierung der Turnhalle an der Grundschule
Hatzfelder Straße 110 Neubau einer Kindertagesstätte
Heinrich-Böll-Straße 240-250 Sanierung von Bauteil 1 der Gesamtschule
Kurt-Drees-Straße 4 Dachsanierung über dem Oper-Kronfoyer
Nathrather Straße 156 Sanierung der Turnhalle an der Grundschule
Peterstraße 26-28 Sanierung der Grundschule
Peterstraße 26-28

Sanierung der Turnhalle an der Grundschule

Rottsieper Höhe 14 Umbau/Sanierung der Turnhalle und der WC-Anlagen an der Grundschule
Rudolfstraße 100 Neubau einer Kindertagesstätte
Reichsgrafenstraße 26-28 Sanierung der Turnhalle an der Grundschule

Im Rahmen von „Kapitel 2“ werden gefördert:

Schule Maßnahme
Helene-Stöcker-Förderschule Gesamtsanierung Standort Bartholomäusstraße
Realschule Leimbach Gesamtsanierung Leimbacher Straße
Grundschule Peterstraße Gesamtsanierung/Neubau
Gymnasium Bayreuther Straße Gesamtsanierung K-Trakt/Neubau C-Trakt
Realschule Vohwinkel Gesamtsanierung Dependance Yorckstraße

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Wuppertal

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