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INKLUSIONSBÜRO

Ausschreibung Wuppertaler Inklusionspreis

Hier finden Sie alle notwendigen Informationen für Ihre Bewerbung um den Wuppertaler Inklusionspreis 2024.

Wer kann sich bewerben?

Der Wuppertaler Inklusionspreis wird jährlich durch die Stadt Wuppertal verliehen. Die Verleihung erfolgt auf der Grundlage der Bewerbung auf eigene Initiative.

Teilnahmeberechtigt sind Wuppertaler

• Unternehmen, auch Aktivitäten öffentlich-rechtlicher Unternehmen (siehe FAQs),

• Konzerne,

• Betriebe,

• Vereine,

• Initiativen,

• Selbsthilfegruppen,

• Kirchen,

• freie und öffentliche Träger,

• Verbände,

die aktiv das Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention verfolgen Ausgrenzungen in dem Bereich Arbeit und Beschäftigung aufzuheben.

Mit welchen Aktivitäten kann man sich bewerben?

Die Aktivitäten sollen dazu beitragen, dass für Menschen mit einer Behinderung…

… Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt geschaffen werden,

… gleiche Auswahl-, Einstellungs- und Beschäftigungsbedingungen geboten werden,

… ein dem allgemeinen Arbeitsmarkt angepasstes Entgelt gezahlt wird,

… zusätzliche Bedarfe am Arbeitsplatz berücksichtigt/ angepasst werden,

… der Zugang zu Ausbildungs- und Praktikumsplätzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt geschaffen wird,

… der Zugang zu beruflichen Beratungsprogrammen ermöglicht wird,

… der Zugang zu Arbeitsstellen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht wird,

… berufliche Aufstiegschancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht werden.

! Es können nur bereits laufende Aktivitäten eingereicht werden !

Was können Sie gewinnen?

Mit dem Wuppertaler Inklusionspreis werden jährlich drei Preisträger:innen ausgezeichnet.                                                      

Der 1. Preis beträgt 2.500 €, der zweite Preis 1.500 € und der dritte Preis 1.000 €. Die feierliche Auszeichnung der Träger:innen des Wuppertaler Inklusionspreises erfolgt im Frühjahr 2024.                                 

Die Beteiigung an der Ausschreibung des Inklusionspreises beinhaltet keinen Anspruch auf eine weitere Finanzierung der zur Auszeichnung vorgeschlagenen Aktivitäten durch die Stadt Wuppertal.

Wie können Sie sich bewerben?

Die Bewerbung kann ausschließlich mit dem Online-Bewerbungsbogen erfolgen. Andere Unterlagen können für die Bewerbung nicht angenommen werden. Der Umfang der Aktivität spielt dabei keine Rolle.

Den Online-Bewerbungsbogen finden Sie unten auf dieser Seite verlinkt.

Sie erhalten eine automatische Eingangsbestätigung. Die Auswahl der Preisträger:innen erfolgt nach Bewerbungsschluss.

Bewerbungsfrist:

01.09.2023 bis einschließlich 30.11.2023.

Bis zum Frühjahr 2024 werden alle Bewerber:innen über die Vergabe des Wuppertaler Inklusionspreises informiert. Eine Begründung der Jury erfolgt nur für die drei Erstplatzierten. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Zusammensetzung der Jury

Über die Preisvergabe entscheidet eine Jury unter Ausschluss des Rechtswegs. Die Jury wählt unter allen Einsendungen die Bewerber:innen aus, die den Voraussetzungen der Ausschreibung entsprechen.

Die Jury setzt sich zusammen aus:

• 4 Personen aus dem Beirat der Menschen mit Behinderung Wuppertal

• 3 Expert:innen aus dem Themengebiet Arbeit, und

• 3 entsandten Mitgliedern der Fraktionen aus dem Rat der Stadt.

Für Rückfragen oder benötigte Unterstützung bei der Antragstellung wenden Sie sich gerne an Fr. Sandra Heinen oder Fr. Katja Clasen aus dem Inklusionsbüro. Die Kontaktdaten finden Sie unten auf dieser Website.              

Gibt es Rückfragen?

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Wuppertal

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