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Integrationsportal Wirtschaftliche Hilfen

Wirtschaftliche Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Die Abteilung „Wirtschaftliche Hilfen“ ist für die Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständig. Bei den Leistungen nach dem AsylbLG handelt es sich um Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes.

Diese wirtschaftlichen Hilfen werden beispielsweise an Personen im laufenden Asylverfahren oder mit einer Duldung gezahlt. Eine abschließende Aufzählung der leistungsberechtigten Personen ist in § 1 AsylbLG festgelegt. Außerdem wird der Krankenschutz sichergestellt, sofern Personen über keinen anderweitigen Versicherungsschutz verfügen.

Die Abteilung Wirtschaftliche Hilfen kümmert sich zusammen mit dem Team der Unterbringung und dem Team der Sozialarbeit um die Unterbringung von Geflüchteten, bis diese in eine eigene Wohnung ziehen können. Die Stadt Wuppertal hat ein dezentrales Unterbringungskonzept. Das heißt, 96% der Geflüchteten sind in Privatwohnungen untergebracht und es gibt kaum noch Sammelunterkünfte. Der Umzug in eine Privatwohnung muss vorab beantragt werden (siehe hierzu „Wohnung und Umzug“). Auch für die Beantragung des Wuppertal-Passes sowie der Bescheinigung für den Kauf eines vergünstigten Sozialtickets für den öffentlichen Nahverkehr kann man sich an die Abteilung Wirtschaftliche Hilfen wenden.

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Kontakt

Hinweis: Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII):

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