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IntegrationsportalWirtschaftliche Hilfen

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Anspruch haben Familien, die entweder Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld), Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe zum Lebensunterhalt), Wohngeld, einen Kinderzuschlag von der Familienkasse oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

Durch das Starke-Familien-Gesetz, welches zum 01.08.2019 in Kraft getreten ist, wurden Leistungen aus dem Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket in weiten Teilen verbessert bzw. erhöht.

Gewährt werden können Zuschüsse für Schulausflüge oder mehrtägige Klassenfahrten, das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule (siehe u.a. Hinweis), der Kindertagesstätte oder der anerkannten Tagespflege (Tagesmutter), Teilnahme an Sport- und Kulturangeboten (Mitglieds- oder Vereinsbeiträge), Lernförderung (Nachhilfe) und die Beschaffung von Schulmaterialien sowie in besonderen Ausnahmefällen Schülerbeförderungskosten.

  • Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II wenden sich bitte an das für sie zuständige Jobcenter. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Jobcenters.
  • Bezieher von Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag wenden sich bitte an das Sozialamt, Friedrich-Engels-Allee 76, 42285 Wuppertal.
  • Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wenden sich bitte an das Ressort Zuwanderung und Integration, Team 204.2 Wirtschaftliche Hilfe, Friedrich-Engels-Allee 28, 42103 Wuppertal (Tel.: 563/4343; E-Mail: 204-wirtschaftliche-Hilfestadt.wuppertalde).

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