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IntegrationsportalArbeit, Ausbildung und Studium

Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Um möglichst schnell in Deutschland arbeiten zu können, sollten Sie Ihre ausländischen Abschlüsse anerkennen lassen.

Welche Behörde zuständig ist, hängt von der Art des Abschlusses und vom Wohnort des Antragstellers ab. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen folgenden Verfahren:

Anerkennung schulische Abschlüsse

Wer im Ausland mindestens bis zur neunten Klasse die Schule besucht hat und eine gute Bleibeperspektive in Deutschland hat, kann seinen Schulabschluss anerkennen lassen, also einem deutschen Schulabschluss gleichsetzen lassen. Dies ermöglicht Ihnen, die Schullaufbahn in Deutschland fortzusetzen und später ein Studium oder eine Ausbildung aufzunehmen. Die Anerkennung von schulischen Abschlüssen ist in Nordrhein-Westfalen zentralisiert. Die Bezirksregierung Köln ist zuständig für die Anerkennung von Abschlüssen bis zum mittleren Schulabschluss, also Hauptschulabschluss und mittlere Reife. Die Bezirksregierung Düsseldorf ist für die Anerkennung der Allgemeinen Hochschulreife zuständig.

Anerkennung akademische Abschlüsse

Für ein weiterführendes Studium an einer deutschen Hochschule werden vorherige Abschlüsse entweder direkt von der Universität oder von der zentralen Stelle uni-assist bewertet. In der Datenbank Anabin finden Sie weitere Informationen zur Anerkennung Ihres Abschlusses.

Berufliche Anerkennung

Sogenannte reglementierte Berufe (Positionen, in denen man Verantwortung für Menschen übernimmt, z. B. Lehrer oder Ärzte) müssen zentral anerkannt werden. Alle anderen Abschlüsse können von der Kultusministerkonferenz bewertet werden, um den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Mit dem Programm MYSKILLS bietet die Arbeitsagentur auch die Möglichkeit, berufliche Kenntnisse in über 30 Ausbildungsberufen durch einen Test nachzuweisen, wenn keine offiziellen Ausbildungszeugnisse vorliegen.

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  • Stadt Wuppertal
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