Das Zuwanderungsgesetz steuert und begrenzt die Zuwanderung, regelt Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet und die Integration von EU-Bürger*Innen sowie den anderen Ausländer*Innen.
Das Zuwanderungsgesetz besteht aus dem
Freizügigkeitsgesetz/EU, welches die Rechtsstellung der Bürger*Innen der EU, der EWR-Staaten, der Schweiz sowie deren Familienangehörigen regelt,
und dem
Aufenthaltsgesetz, in dem Sie die rechtlichen Grundlagen für den Aufenthalt aller anderen ausländischen Staatsangehörigen finden.
Zuständig für die Umsetzung des Aufenthaltsgesetzes in Wuppertal ist die Ausländerbehörde. Um in Deutschland bleiben zu können, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel, den Sie bei der Ausländerbehörde beantragen können.
Alle Angaben ohne Gewähr.