Das Zuwanderungsgesetz steuert und begrenzt die Zuwanderung, regelt Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet und die Integration von EU-BürgerInnen sowie den anderen AusländerInnen.
Das Zuwanderungsgesetz besteht aus dem
Freizügigkeitsgesetz/EU, welches die Rechtsstellung der BürgerInnen der EU, der EWR-Staaten, der Schweiz sowie deren Familienangehörigen regelt
und dem
Aufenthaltsgesetz, in dem Sie die rechtlichen Grundlagen für alle anderen ausländischen Staatsangehörigen finden.
Zuständig für die Umsetzung des Aufenthaltsgesetzes in Wuppertal ist die Ausländerbehörde. Um in Deutschland bleiben zu können, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel, den Sie in der Ausländerbehörde erhalten.
Alle Angaben ohne Gewähr.