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IntegrationsportalAusländerbehörde

Visa/ Verpflichtungserklärung

Auch wenn Sie sich nur kurz in Deutschland aufhalten möchten, brauchen Sie bis auf einige Ausnahmen ein Besuchs- oder Geschäftsvisum.

Ein Kurzaufenthalt darf nicht länger als drei Monate dauern.

Ein Visum bekommen Sie bei der deutschen Botschaft im Ausland. Ob Sie ein Visum beantragen müssen und was Sie dafür brauchen, erfahren Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.

Ausnahme: Eine Einreise ohne Visum ist für bestimmte Staatsangehörige möglich, Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.

Zu oben genannten Voraussetzungen sollten Sie bei der visumsfreien Einreise und dem anschließenden dreimonatigen Aufenthalt jederzeit Ihren Lebensunterhalt einschließlich ausreichendem Krankenversicherungsschutz nachweisen können.

Besuchsvisum/ Geschäftsvisum

Verpflichtungserklärungen für Visa zu Besuchszwecken

Sie sind mit meinem langfristigen Visum eingereist? Im folgenden können Sie sich über weitere Schritte informieren:

Erläuterungen und Hinweise

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