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Arbeitserlaubnis

In Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, bedarf einer Arbeitserlaubnis von der Ausländerbehörde.

In Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, bedarf einer Arbeitserlaubnis von der Ausländerbehörde. Erwerbstätigkeit wird unterschieden in Beschäftigung und selbstständige Tätigkeit.

Mit der Erlaubnis zur Beschäftigung haben Sie die Möglichkeit, sowohl als Arbeiter als auch Angestellter, in einem Unternehmen ein Arbeitsverhältnis einzugehen. Um die entsprechende Arbeitserlaubnis zu erhalten, sollten verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Diese werden von der Ausländerbehörde geprüft und sind abhängig von Ihrem Aufenthaltsstatus.

BürgerInnen aus EU-Staaten, ihnen Gleichgestellte und ihre Familienangehörigen brauchen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit keine Arbeitserlaubnis (siehe EU-BürgerInnen).

Arbeitserlaubnis für Personen mit Aufenthaltstitel

Arbeitserlaubnis für Personen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung

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Bildnachweise

  • Stadt Wuppertal
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