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Integrationsportal Ausländerbehörde

Beschäftigungsaufenthalte

Sie sind nach Deutschland gekommen zur Aufnahme einer Beschäftigung oder Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit? Im Folgenden finden Sie darüber die nötigen Informationen zur Ausübung der Beschäftigung und zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis.

Möchten Sie nach Deutschland für eine Beschäftigung oder einer Unternehmensgründung einreisen, so benötigen Sie in der Regel ein Visum. Dieses können Sie bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft und Konsulat) beantragen.

Sie können aber auch eine Aufenthaltserlaubnis vom Inland beantragen, wenn Sie erfolgreich eine Ausbildung oder ein Studium absolviert haben.

Nach der Einreise für ein Studium in Deutschland müssen Sie sich zunächst beim Einwohnermeldeamt an Ihrem Wohnort anmelden. Anschließend sollten Sie rechtzeitig vor Ablauf des Visums die Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde Wuppertal beantragen.

Es gibt verschiedene Aufenthaltserlaubnisse zur Beschäftigung. Diese unterscheiden sich unter anderem nach Ihrer Qualifikation und den angestrebten Tätigkeiten.

Hinweis: Sollten Sie andere Aufenthaltserlaubnisse oder Dokumente, wie zum Beispiel eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung, besitzen, informieren Sie sich bitte unter:

Team Beschäftigung

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