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Chancen-Aufenthalt

Das neue Chancen-Aufenthaltsrecht soll eine Bleibeperspektive für Menschen im Besitz einer Duldung bieten.

Am 31.12.2022 ist das Gesetz zum Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG) in Kraft getreten. Die Chancenaufenthaltserlaubnis soll denjenigen eine Bleibeperspektive ermöglichen, die am 31.10.2022 seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis gelebt haben und aktuell im Besitz einer Duldung sind. Die Aufenthaltserlaubnis wird bei Vorliegen der in § 104c AufenthG genannten Voraussetzungen für einen Zeitraum von 18 Monaten erteilt und gibt dem Inhaber die Chance, in diesem Zeitraum, die Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel nach § 25a AufenthG oder § 25b AufenthG zu erfüllen.

Voraussetzungen zum Erhalt des Chancen-Aufenthaltsrecht

Antragstellung

Nach Erhalt des Chancen-Aufenthaltsrechts

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