Inhalt anspringen

IntegrationsportalAusländerbehörde

Einbürgerung

Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit.

Um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten, sind viele unterschiedliche Bedingungen zu erfüllen. Diese sind so vielfältig, dass es hier nicht möglich ist, sie aufzuführen.

Im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) können Sie nachlesen, welche Voraussetzungen in welchen Fällen vorliegen müssen.

Einfacher ist es, wenn Sie sich persönlich an uns wenden. Unter Kontakt ist ein Formular hinterlegt, welches Sie ausgefüllt per E-Mail zusenden können. Sie erhalten ebenfalls eine Antwort per E-Mail mit weiteren Informationen. Sie können sich selbstverständlich auch unter der Rufnummer 0202/563 4777 telefonisch an den Service- und Terminschalter wenden.

Zum Termin sollten Sie folgende Unterlagen mitbringen:

  • gültigen Pass und gültigen Aufenthaltstitel
  • Geburts- und ggf. Heiratsurkunde (ggf. mit beglaubigter Übersetzung eines von deutschen Gerichten ermächtigten Übersetzers)
  • tabellarischer Lebenslauf (bei Antragstellern ab 16 Jahren)
  • Einkommensnachweis (die letzten drei Gehaltsabrechnungen, bei Selbstständigen: die Einkommenssteuerbescheide der letzten drei Jahre und betriebswirtschaftliche Auswertungen des laufenden Jahres)
  • Nachweis der staatsbürgerlichen Kenntnisse (Einbürgerungstest oder mindestens Hauptschulabschluss)
  • Nachweis der ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache (auf dem Sprachniveau B1, deutscher Schulabschluss, abgeschlossene deutsche Ausbildung bzw. abgeschlossenes deutsches Hochschulstudium)

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Wuppertal
Seite teilen