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IntegrationsportalAusländerbehörde

Familiennachzug

Ehe und Familie stehen in Deutschland unter besonderem Schutz des Staates (Artikel 6 des Grundgesetzes). Das Gesetz hat auch Auswirkungen auf das Aufenthaltsrecht, beispielsweise wenn es um die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln oder um den Nachzug der Familie geht. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF):

Für die Familienzusammenführung müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Diese werden bereits bei der Beantragung des Visums zur Familienzusammenführung bei der deutschen Botschaft überprüft, wie z.B. Deutschkenntnisse des A1 Niveaus, Sicherstellung des Lebensunterhaltes, gültiger Pass, Aufenthaltstitel der Angehörigen und ausreichend Wohnraum. 

Nach der Einreise und Ihrem Zuzug nach Wuppertal ist zunächst Ihre Anmeldung beim Einwohnermeldeamt in Wuppertal erforderlich. Anschließend sollten Sie rechtzeitig vor Ablauf des Visums die Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde Wuppertal beantragen.

Für einen Aufenthaltstitel brauchen Sie unter anderem:

  • Einen anerkannten, gültigen Pass oder Passersatz
  • Ein gültiges Visum
  • Eine Finanzierung Ihres Lebensunterhaltes
  • Nachweis über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz
  • Eine geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
  • Keine Beeinträchtigung oder Gefährdung öffentlicher Interessen


Jeder Fall wird von der Ausländerbehörde geprüft, weitere Unterlagen können daher angefordert werden.

Familienzusammenführung

Sie haben gerade Ihr Visumsverfahren erfolgreich abgeschlossen oder möchten die Verlängerung Ihres familiären Aufenthaltes beantragen? Im folgenden können Sie uns über das Kontaktformular erreichen.

Kontaktformular

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  • iStock.com/Drazen Zigic
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