Inhalt anspringen

IntegrationsportalAusländerbehörde

Humanitäre Aufenthalte

Diese Aufenthaltstitel gelten unter besonderen Voraussetzungen für Ausländer, welche sich nachhaltig in Deutschland integriert haben. Die folgenden Voraussetzungen müssen zusätzlich zu den allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen nach § 5 AufenthG erfüllt werden.

Aufenthaltserlaubnis gem. § 25b AufenthG

Aufenthaltserlaubnis gem. § 25a AufenthG

Aufenthaltserlaubnis gem. § 25 Abs. 5 AufenthG

Kontakt

Sie haben weitere Fragen? Wenden Sie sich bitte an das folgende Team:

Erläuterungen und Hinweise

Seite teilen