Kontakt Ausländerbehörde
- Die Bearbeitung von Verpflichtungserklärungen für Besucher erfolgt nach Abgabe der erforderlichen Unterlagen per Post oder Mail. Hierfür ist folgende Mailadresse vorgesehen:
- Für die Bearbeitung von EU-Angelegenheiten nutzen Sie bitte die Mailadresse:
- Für die Bearbeitung von Einbürgerungs-Angelegenheiten nutzen Sie bitte die Mailadresse:
- Wenn Sie Inhaber einer Gestattung oder Duldung sind nutzen Sie bitte die Mailadresse:
Asylangelegenheiten und Rückkehrmanagement
- Für die Bearbeitung von Beschäftigungs-Angelegenheiten nutzen Sie bitte die Mailadresse:
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- Telefonisch erreichen Sie die Sachbearbeiter/innen der Ausländerbehörde ab sofort täglich von Montag bis Freitag in der Zeit von 10:00-12:00 Uhr unter einer der folgenden Telefonnummern:
- Bitte nutzen sie für Fragen des allgemeinen Aufenthaltsrechts die Mitarbeiter Liste