Information in Bezug auf die elterliche Sorge (§§17, 18 und 50 SGB VIII)
Verheiratete Eltern besitzen beide die elterliche Sorge für ihre Kinder (§1626 BGB). Dies gilt nach der Trennung weiterhin.
Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, besitzen beide die elterliche Sorge, wenn sie eine Sorgeerklärung beim Jugendamt abgegeben haben oder die gemeinsame elterliche Sorge ganz oder teilweise vom Familiengericht übertragen wurde (§1626a BGB).
Bei nicht miteinander verheirateten Eltern können Väter beim Familiengericht das Sorgerecht (ganz oder teilweise) für ihre Kinder beantragen, sofern sie sich nicht im Rahmen einer Sorgeerklärung darauf geeinigt haben.
Zur elterlichen Sorge gehört, dass Eltern Entscheidungen treffen. Es gibt Angelegenheiten, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind und große Auswirkungen haben und andererseits Entscheidungen, die das tägliche Leben betreffen.
Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung können sein:
- Grundsatzentscheidung bei welchem Elternteil das Kind lebt
- Wahl der Kindertageseinrichtung
- Schule / Ausbildung: z.B. Wahl der Schulart / Ausbildungsstätte, Fächer und Fachrichtungen, Förderungsbedarfe
- Operationen, außer in Eilfällen, medizinische Behandlungen mit erheblichem Risiko, Impfungen, psychotherapeutische Behandlung, Therapien
- Wahl des religiösen Bekenntnisses
Die Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung setzen das Einvernehmen beider Eltern / Sorgeberechtigter voraus. Die Kindeseltern sollen daher insbesondere in diesen Fällen eine gemeinsame Entscheidung für ihr Kind treffen (§1627 BGB), und zwar unabhängig davon, ob das Kind beim Vater oder bei der Mutter lebt. Bei Meinungsverschiedenheiten sind die Eltern dazu angehalten, sich zu einigen (§1627 BGB).
Eine solche Einigung ist für Eltern nach einer Trennung oder Scheidung häufig nicht einfach zu erzielen. Eltern können daher alleine oder gemeinsam Beratung und Unterstützung in Fragen des Sorge- oder Umgangsrechtes erhalten (§§17, 18 SGB VIII).
Werden sich Eltern in einer einzelnen Angelegenheit oder in einem Bereich des Sorgerechtes auch weiterhin nicht einig, kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils eine Entscheidung treffen und bspw. die Entscheidungsbefugnis in einer das Kind betreffenden Angelegenheit einem Elternteil übertragen. Dieser Antrag kann von jedem Elternteil direkt beim Familiengericht gestellt werden.
Angelegenheiten des täglichen Lebens darf der Elternteil allein entscheiden, bei dem das Kind sich aufhält.
Angelegenheiten des täglichen Lebens können sein:
- Umzug innerhalb des sozialen Umfeldes
- Schule / Ausbildung: z.B. Entschuldigung im Krankheitsfall, Nachhilfe
- Behandlung leichter Erkrankungen, alltägliche Gesundheitsvorsorge
- Einzelentscheidungen im täglichen Vollzug, Kontakte des Kindes im Umfeld
Wenn eine Klärung zu Fragen des Sorge- und Umgangsrechtes durch das Familiengericht erforderlich wird, stehen hierfür folgende Beratungsstellen zur Verfügung (§ 50 SGB VIII):
Trennungs- und Scheidungsberatung
Diakonie Wuppertal – Kinder, Jugend und Familie gGmbH
Evangelische Beratungsstelle
Unterstr. 4, 42107 Wuppertal
Tel.: 0202 - 62933510
eftsbdiakonie-wuppertalde
Trennung- und Scheidungsberatung
Sozialdienst Katholischer Frauen Bergisch Land e.V.
Münzstr. 31 ⬧ 42281 Wuppertal
Tel.: 0202 – 50 55 20
tsbskf-bergischlandde
Trennung- und Scheidungsberatung der
Bezirkssozialdienste der Stadt Wuppertal
Ressort Kinder, Jugend und Familie / Jugendamt
dezentral im Stadtgebiet, die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz des Kindes.
Kontaktdaten der zuständigen Fachkraft finden Sie im Internet unter dem Suchbegriff
„BSD Finder Wuppertal“
Bei Anliegen, die nicht über das Gericht geregelt werden, können Kinder, Jugendliche und Eltern zum Thema Trennung und Scheidung vor dem Hintergrund Erziehungsberatung (§§ 17, 18 u. 28 SGB VIII) auch bei den folgenden Stellen Beratung in Anspruch nehmen:
Stadt Wuppertal
Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern
Friedrich-Ebert-Str. 27
42103 Wuppertal
Tel.: 0202 - 563 6644
beratung.fuer.kinder.jugendliche.elternstadt.wuppertalde
Diakonie Wuppertal – Kinder, Jugend und Familie gGmbH
Evangelische Beratungsstelle
Unterstr. 4, 42107 Wuppertal
Tel.: 0202 - 62933510
eftsbdiakonie-wuppertalde
Caritasverband Wuppertal / Solingen e.V.
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
-Erziehungsberatung-
Hünefeldstr 57
42285 Wuppertal
Tel.: 0202–38903 6011
erziehungsberatungcaritas-wsgde
Katholische Ehe-, Familien- und Lebensberatung
Katholische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen
Alte Freiheit 1
42103 Wuppertal
Tel.: 0202 - 456 111
infoefl-wuppertalde