Zum 01. Januar 2018 wird die „Düsseldorfer Tabelle“ geändert. Die Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder werden erhöht.
Die neue Düsseldorfer Tabelle wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf am 06.11.2017 veröffentlicht.
Auch das Kindergeld erhöht sich zum 01. Januar.2018. Für das erste und zweite Kind zahlt die Familienkasse dann 194 Euro monatlich, für das dritte Kind 200 Euro sowie für das vierte und jedes weitere Kind 225 Euro. Das Kindergeld wird in der Regel zur Hälfte auf den Unterhalt angerechnet.