Zum 01.Januar 2019 wird die „Düsseldorfer Tabelle“ geändert. Die Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder werden erhöht.
Die neue Düsseldorfer Tabelle wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf am 27.11.18 veröffentlicht. Die Unterhaltssätze erhöhen sich demnach wie folgt:
- Für Kinder in der ersten Altersstufe auf 354 Euro statt bisher 348 Euro
- Für Kinder in der zweiten Altersstufe auf 406 Euro statt bisher 399 Euro
- Für Kinder in der dritten Altersstufe auf 476 Euro statt bisher 467 Euro
Das Kindergeld erhöht sich erst zum 01.07.19. Bis zum 30.06.19 zahlt die Familienkasse für das erste und zweite Kind weiterhin 194 Euro monatlich, für das dritte Kind 200 Euro monatlich sowie für das vierte und jedes weitere Kind 225 Euro monatlich. Das Kindergeld wird in der Regel zur Hälfte auf den Unterhalt angerechnet.