Zum 01. Januar 2020 wird die `Düsseldorfer Tabelle` geändert. Die Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder werden erhöht.
Die neue Düsseldorfer Tabelle sowie die ab diesem Zeitpunkt geltenden, aktualisierten unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Oberlandesgerichts Düsseldorf wurden am 16.12.2019 vom Oberlandesgericht Düsseldorf veröffentlicht.
Die Unterhaltsrichtsätze erhöhen sich demnach wie folgt:
Für Kinder der ersten Altersstufe auf monatlich 369 Euro
Für Kinder der zweiten Altersstufe auf monatlich 424 Euro
Für Kinder der dritten Altersstufe auf monatlichen 497 Euro
Kindergeld wird weiterhin in Höhe von 204 Euro monatlich für das erste und zweite Kind und für das dritte Kind in Höhe von 210 Euro monatlich gezahlt. Das Kindergeld wird in der Regel zur Hälfte auf den Unterhalt angerechnet.