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Jugendamt Wuppertal

Kindesschutz

Gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung sind Hinweise über Handlungen gegen Kinder und Jugendliche oder Lebensumstände, die das leibliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder Jugendlichen gefährden.

Der Schutzauftrag des Jugendamtes wird von den Bezirkssozialdiensten wahrgenommen. Die Zuständigkeiten sind nach Stadtbezirken aufgeteilt. Die Erreichbarkeit der Bezirkssozialdienste entnehmen Sie der nachfolgenden Auflistung.

Personen, die beruflich im Kontakt mit Kindern stehen, können sich beraten lassen, bevor sie sich an den Bezirkssozialdienst wenden.Die Beratungsfachkräfte sind nachfolgend in der Auflistung „Beratung durch erfahrene Fachkräfte zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung gem. § 4 Abs. 2 KKG“ genannt.

Kind in Not ? - Wichtige Telefonnummern:

Kindernotaufnahme: 563 - 21 54

Jugendschutzstelle: 50 01 68

Polizei: 110

Abends, nachts oder am Wochenende kann die Polizei in Notlagen Hilfe des Jugendamtes vermitteln.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Antje Zeis-Loi
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