Angesichts der aktuellen Belastungssituation vieler Kinder- und Jugendärzte bedarf es derzeit einer besonders sorgfältigen Prüfung und Abwägung, ob die Anforderung eines ärztlichen Attests im Einzelfall erforderlich ist.
Damit sich die Kinderärzt*innen auf die Behandlung der Kinder konzentrieren können, sollten ärztliche Atteste für erkrankte Kinder aktuell dann angefordert werden, wenn es Meldepflichten aus gesetzlichen Grundlagen wie etwa dem Infektionsschutzgesetz gibt.
Es gelten weiter die Grundsätze:
Kranke Kinder gehören nicht in die Kita oder in die Kindertagespflegestelle. Kinder mit Fieber oder Symptomen, die nach Einschätzung der Eltern und der Einrichtung oder Kindertagespflegestelle auf eine akute, infektiöse und ansteckende Erkrankung hinweisen, sollen zum Schutz der Beschäftigten, der Kindertagespflegepersonen und der anderen Kinder in diesem Fall nicht betreut werden.