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Förderung PIA Ausbildung Kinderpfleger*in

Informationen des MKJFGFI des Landes NRW zur Förderung der praxisintegrierten Ausbildung zur staatlich geprüften Kinderpflegerin/zum staatlich geprüften Kinderpfleger

Im Rahmen des Sofortprogramms Kita werden bis zu 900 praxisintegrierte Ausbildungsplätze zur staatlich geprüften Kinderpflegerin/zum staatlich geprüften Kinderpfleger gefördert. 

Antragsberechtigt sind Kita-Träger, die eine Förderung nach § 38 Kiibiz erhalten. Anträge sind bei den örtlich zuständigen Bezirksregierungen ( Dezernate 34) bis zum 15.06.2023 zu stellen.

Die Förderhöhe beträgt insgesamt 11.900 EUR pro Ausbildungsplatz.Dies entspricht einer 17 monatigen Förderung mit je 700 EUR vom 01.08.2023 bis 31.12.2024 . Die verbleibenden 7 Monate im Jahr 2025 müssen vom Träger selbst finanziert werden. 

Weitere Fördervoraussetzungen sind:

  • eine Bescheinigung über einen Platz an der entsprechenden Berufsfachschule
  • eine Bescheinigung über die Förderung der Kita nach § 38 Kibiz
  • die Vorlage eines Ausbildungsvertrags

Die Dateien und die Förderrichtlinie sowie die Ausfüllhilfe werden auch hier veröffentlicht

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