Im Rahmen des Sofortprogramms Kita werden bis zu 900 praxisintegrierte Ausbildungsplätze zur staatlich geprüften Kinderpflegerin/zum staatlich geprüften Kinderpfleger gefördert.
Antragsberechtigt sind Kita-Träger, die eine Förderung nach § 38 Kiibiz erhalten. Anträge sind bei den örtlich zuständigen Bezirksregierungen ( Dezernate 34) bis zum 15.06.2023 zu stellen.
Die Förderhöhe beträgt insgesamt 11.900 EUR pro Ausbildungsplatz.Dies entspricht einer 17 monatigen Förderung mit je 700 EUR vom 01.08.2023 bis 31.12.2024 . Die verbleibenden 7 Monate im Jahr 2025 müssen vom Träger selbst finanziert werden.
Weitere Fördervoraussetzungen sind:
- eine Bescheinigung über einen Platz an der entsprechenden Berufsfachschule
- eine Bescheinigung über die Förderung der Kita nach § 38 Kibiz
- die Vorlage eines Ausbildungsvertrags
Die Dateien und die Förderrichtlinie sowie die Ausfüllhilfe werden auch hier veröffentlicht