Neben der bereits im letzten Jahr erfolgten Erweiterung der Themen für förderfähige Fortbildungsmaßnahmen sind nun auch Fortbildungsmaßnahmen im Bereich der Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Kinderschutzkonzepten nach § 11 Abs. 2 und 4 Landeskinderschutzgesetz NRW förderfähig. Aus diesem Grund wurden die Fördersummen erhöht.
Weitergehende Informationen sowie das neue Antragsformular finden Sie hier:
Die Abwicklung der Pauschalen erfolgt weiterhin über das zusätzliche Modul in KiBiz.web.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Teams Betriebskosten des Stadtbetriebes gerne zur Verfügung.