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Fortbildungsmaßnahmen Elementarbereich

Die Förderung von Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereichs durch fachbezogene Pauschalen erfolgt auch im Jahr 2023.

Neben der bereits im letzten Jahr erfolgten Erweiterung der Themen für förderfähige Fortbildungsmaßnahmen sind nun auch Fortbildungsmaßnahmen im Bereich der Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Kinderschutzkonzepten nach § 11 Abs. 2 und 4 Landeskinderschutzgesetz NRW förderfähig. Aus diesem Grund wurden die Fördersummen erhöht. 

Die Abwicklung der Pauschalen erfolgt weiterhin über das zusätzliche Modul in KiBiz.web.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Teams Betriebskosten des Stadtbetriebes gerne zur Verfügung.

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