Bitte entnehmen Sie alle weiteren Informationen dem folgenden Schreiben.
Die Datenübermittlung soll bis zum 03.03.2023 stattfinden.
Für die Vorbereitung der Sprachstandsfeststellung 2023 nach § 36 Abs. 2 Schulgesetz NRW ist es erforderlich, dass Sie dem Schulamt die Daten gemäß § 14 b, Abs. 4 Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) mitteilen.
Bitte entnehmen Sie alle weiteren Informationen dem folgenden Schreiben.
Die Datenübermittlung soll bis zum 03.03.2023 stattfinden.