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Sprachstandsfeststellungsverfahren 2023

Für die Vorbereitung der Sprachstandsfeststellung 2023 nach § 36 Abs. 2 Schulgesetz NRW ist es erforderlich, dass Sie dem Schulamt die Daten gemäß § 14 b, Abs. 4 Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) mitteilen.

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