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Verwendungsnachweise Betriebskosten für das Kindergartenjahr 2019/2020

§ 20 Abs. 4 KiBiz a. F. sieht vor, dass jeder Träger nach Ablauf des Kindergartenjahres die Verwendung der bewilligten Mittel nachweist.

Bereits im September 2021 wurden die endgültigen Leistungsbescheide für das Kita-Jahr 2019/2020 versandt und die Verwendungsnachweise 2019/2020 in KiBiz.web freigeschaltet.

Sollten Sie den Verwendungsnachweis bisher nicht übersandt haben, werden Sie gebeten, diesen in KiBiz.web freizugeben und den rechtsverbindlich unterschriebenen Ausdruck bis spätestens 30.06.2023 zu übersenden.

Im Vergleich zum Vorjahr gibt es lediglich eine Änderung: In der Rubrik der Erträge wurde unter 1.1i eine Zeile für den Landeszuschuss zur Qualitätssicherung gemäß § 21f Abs. 1 KiBiz a. F. hinzugefügt.

Im Übrigen wird auf die Ausfüllhinweise in KiBiz.web verwiesen.

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