Geldleistung gemäß § 23 SGB VIII
Sie als Kindertagespflegeperson haben einen Anspruch auf Zahlung einer Geldleistung nach § 23 SGB VIII. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen eines an die Eltern des Tagespflegekindes gerichteter Leistungsbescheid nach Maßgabe der §§ 22, 24 SGB VIII der Stadt Wuppertal.
Die Höhe der Geldleistung richtet sich nach der vertraglich vereinbarten Stundenzahl, soweit sie den im Bewilligungsbescheid anerkannten Förderumfang nicht überschreitet.
Die Geldleistung sowie die Erstattung von Sozialversicherungsaufwendungen und Gewährung eines Mietkostenzuschusses können Sie über das Serviceportal online beantragen.
Serviceportal
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Informationen zur Eingewöhnung
Information zur Eingewöhnung sowie den ggf. erforderlichen Belegungsplan dazu finden Sie hier: