Ziel dieser Programme ist eine Verringerung beziehungsweise annähernde Vermeidung des Treibhausgases CO2 und eine Anpassung an die negativen Folgen des Klimawandels zum Beispiel durch:
- ein sehr gutes Wärmekonzept für die Gebäudehülle
- eine hocheffiziente Anlagentechnik
- die Einbindung erneuerbarer Energien
- die Erhöhung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Extremwetterereignissen wie Hitze und Starkregen
Zur Umsetzung der Maßnahmen werden vom Bund vom Land und den Kommunen Fördermittel als Zuschüsse, zinsgünstige Kredite oder Gebührenermäßigung bereitgestellt.
Natürliche Klimaschutzmaßnahmen in Unternehmen (KfW-Umweltprogramm)
Fördergeber: BMUV
Förderberechtigte: Unternehmen
Förderart: KfW-Förderkredite
Das Modul für natürliche Klimaschutzmaßnahmen im KfW-Umweltprogramm fördert Unternehmen, die Maßnahmen zur Stärkung von Klimaschutz und Biodiversität auf Betriebsgeländen, an Betriebsgebäuden oder auf Flächen von Gewerbe- oder Industrieparks umsetzen: Flächen entsiegeln und renaturieren, naturnahe Grün- und Freiflächen oder Kleingewässer schaffen, Bäume pflanzen, Dächer und Fassaden begrünen und Maßnahmen zur Versickerung und Nutzung von Niederschlägen und Grauwasser ergreifen.
Die Förderung zielt darauf ab, den Zustand der Ökosysteme auf Betriebsgeländen deutlich zu verbessern, neue, biodiversitätsfördernde Flächen zu erschließen und deren Klimaschutzleistung zu erhöhen
Weiterführende Informationen zum Umweltprogramm finden Sie unter: Natürliche Klimaschutzmaßnahmen in Unternehmen (Öffnet in einem neuen Tab)
Klimafreundlicher Neubau wieder am Start
Fortführung des Förderprogramms "Klimafreundlicher Neubau"
Ab sofort können Sie wieder einen Antrag auf die Förderung „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298)“ stellen.
KfW: Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (Öffnet in einem neuen Tab)
und einen Antrag auf die Förderung „Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299)“ stellen.
KfW: Klimafreundlicher Neubau - Nichtwohngebäude (Öffnet in einem neuen Tab)
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 hat die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude weiterentwickelt. Zum 01.07.2021 ist die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ bei der KfW gestartet. Sie gilt für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser.
Weiterführende Informationen zu den Angeboten finden Sie unter: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) (Öffnet in einem neuen Tab)
Weitere Förderprogramme von Bund, Land und Kommune
Bundesförderungen
NRW Landesförderung
- NRW.Bank: Wir fördern Sie in NRW mit Darlehen, Eigenkapital, Beratung, Seminaren, Netzwerken und mehr.
- Das Landesportal: Klimaneutrale Landesverwaltung: Land Nordrhein-Westfalen verdoppelt Mittel für Gebäudemaßnahmen auf 4,5 Milliarden Euro und setzt ambitionierte Standards für effiziente Verwaltungsgebäude
- LeitmarktAgentur.NRW: KommunalerKlimaschutz.NRW
- ElektroMobilitätNRW: progres.nrw: Emissionsarme Mobilität wird fortgeführt
Förderprogramme in Wuppertal
Weiterführende Förderinformation
Weitere Möglichkeiten Geld zu sparen und das Klima zu schützen
Fördermittel des Bundes
Dank der Fördermittel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie der Nationalen Klimaschutzinitiative startete im September 2021 das Vorhaben "KSI: Klimamanagement Stadt Wuppertal, Umsetzung des vorliegenden Klimaschutzkonzeptes mit integriertem Handlungsfeld Anpassung an den Klimawandel".
Für die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes ist der Zeitraum 01.09.2021 bis 31.08.2024 vorgesehen (Förderkennzeichen: 67K15165).