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Klimaschutz Wuppertal Förderung

Förderprogramme, staatliche Zuschüsse, KfW-Kredite

von Bund, Land und Kommune

Förderprogramme für Privathaushalte, Unternehmer und Kommunen

Ziel dieser Programme ist eine Verringerung bzw. annähernde Vermeidung des Treibhausgases CO2 und eine Anpassung an die negativen Folgen des Klimawandels durch:

  • ein sehr gutes Wärmekonzept für die Gebäudehülle
  • eine hocheffiziente Anlagentechnik
  • die Einbindung erneuerbarer Energien
  • die Erhöhung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Extremwetterereignissen wie Hitze und Starkregen

Zur Umsetzung der Maßnahmen werden vom Bund und Land Fördermittel als Zuschüsse und zinsgünstige Kredite bereitgestellt.

Die Stadt Wuppertal fördert Maßnahmen zur Aufwertung von Stadtteilen und reduziert Regenwassergebühren bei Maßnahmen zur Entlastung des öffentlichen Kanalnetzes.

So wird bspw. durch Dachbegrünung Regenwasser gespeichert, wodurch sich die Regenwassergebühr deutlich reduziert. Bei einer Dachbegrünung werden 50% der vorhandenen Dachfläche nicht bei den Gebühren berechnet und somit bares Geld gespart. 

Zentrum KlimaAnpassung: Beratungszentrum für Klimaanpassung des Bundes

Das Zentrum KlimaAnpassung ist eine bundesweit tätige Beratungs- und Informationsstelle und richtet sich mit ihren Angeboten und Dienstleistungen speziell an Kommunen und Träger sozialer Einrichtungen in ganz Deutschland. Das Zentrum unterstützt im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels sowie bei der Wahl der passenden Förderung.

Weitere Informationen zu den interessanten Angeboten und Dienstleistungen für Kommunen und soziale Einrichtungen finden Sie unter den nachstehenden Links.

Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude

Bundesbauministerium startet Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau"

Das Bundesbauministerium unterstützt den klimafreundlichen Neubau von Gebäuden mit einer neuen Förderung, seit 1. März 2023. Erstmals wird dabei der ganze Lebenszyklus eines Gebäudes in den Blick genommen – vom Bau über den Betrieb bis zum potenziellen Rückbau in ferner Zukunft. Die Gebäude zeichnen sich durch geringe Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus, hohe Energieeffizienz, niedrige Betriebskosten und einen hohen Anteil erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme und Strom aus.  Damit leistet diese Förderung einen Beitrag für den Klimaschutz und für die Einhaltung der nationalen Klimaziele.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Im Rahmen des Klima­schutz­programmes 2030 hat die Bundes­regierung die Förderung für energie­effiziente Gebäude weiter­entwickelt. Zum 01.07.2021 ist die „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ bei der KfW gestartet. Sie gilt

für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentums­wohnungen, Ein- und Mehr­familien­häuser oder Wohnheime
für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbe­gebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser

Stand: 22.02.2022

Die Bundesregierung hat für die Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) weitere Förder­mittel für das Jahr 2022 zur Verfügung gestellt.

Das Osterpaket als Beschleuniger für die erneuerbaren Energien

Kabinett verabschiedet mit Osterpaket zentrale Gesetzesnovelle für Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus.

Dabei handelt es sich um die größte energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten. Mit dem Osterpaket werden verschiedene Energiegesetze umfassend novelliert, um so den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen und konsequent voranzutreiben. 

Weitere Förderprogramme von Bund, Land und Kommune

Weitere Möglichkeiten Geld zu sparen und das Klima zu schützen

Fördermittel des Bundes

Dank der Fördermittel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie der Nationalen Klimaschutzinitiative startete im September 2021 das Vorhaben "KSI: Klimamanagement Stadt Wuppertal, Umsetzung des vorliegenden Klimaschutzkonzeptes mit integriertem Handlungsfeld Anpassung an den Klimawandel". 

Für die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes ist der Zeitraum 01.09.2021 bis 31.08.2024 vorgesehen (Förderkennzeichen: 67K15165).

Kontakt

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Wuppertal
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

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